Im Mai 2015 war die Affäre um das G36 Sturmgewehr von Heckler&Koch auf einem Ihrer zwischenzeitlichen Höhepunkte angelangt. Geheime Akten über das G36 beschreiben eine brisante Kumpanei: Verteidigungsministerium und Hersteller wollten den Geheimdienst MAD dazu bringen, negative Berichte über das Bundeswehrgewehr zu verhindern. Bereits damals ist darüber diskutiert worden ob und wie weit die Einflussnahme von Geheimdiensten auf die Presse vertretbar sei. Die weitgehenden Befugnisse der Geheimdienste machen diese dadurch zu einer Gefahr für unsere Privatsphäre. Bereits mehrfach sind verschiedene Dienste und Ermittlungsbehörden negativ durch die Nutzung der Ihnen zur Verfügung stehenden Mittel aufgefallen.
In diesem Bewusstsein ist es kurz vor Ende der Legislaturperiode bedenklich wenn die Große Koalition in einem handstreichartigen Verfahren noch die Online-Durchsuchung und die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) in die Strafprozessordnung einführen will. Beide Maßnahmen stellen schwerste Grundrechtseingriffe dar, die in den vergangenen Jahren nicht nur die öffentliche Debatte, sondern auch das Bundesverfassungsgericht intensiv beschäftigt haben.
Sowohl bei der Online-Durchsuchung als auch bei der Quellen-TKÜ dringen die Ermittlungsbehörden heimlich mittels Trojanern in Computer, Tablets oder Handys des betroffenen Bürgers ein. Im Fall der Online-Durchsuchung können die Beamten auf sämtliche auf dem Rechner gespeicherten Daten zugreifen – und erhalten so eine praktisch umfassende Einsicht in das Leben des Betroffenen bis hinein in dessen Gedanken- und Gefühlswelt. Damit geht die Eingriffsintensität dieser Maßnahme noch deutlich über die des großen Lauschangriffs hinaus – der bislang eingriffsintensivsten Ermittlungsmaßnahme.
Der Zugriff auf gespeicherte Daten ist den Ermittlungsbehörden schon heute im Wege der Beschlagnahme des Datenträgers möglich. Diese erfolgt aber offen und nicht – wie die Online-Durchsuchung – heimlich und ist daher besser zu kontrollieren.
Der Gesetzentwurf der Großen Koalition setzt sich über die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur heimlichen Infiltration informationstechnischer Systeme hinweg. Das Gericht hatte in seiner Entscheidung zur präventivpolizeilichen Online-Durchsuchung klargestellt, dass diese überaus eingriffsintensive Maßnahme nur in allerengsten Grenzen zulässig sein kann. Der Änderungsantrag der Regierung sieht die Zulässigkeit der Maßnahme allerdings schon bei Straftaten der mittelschweren Kriminalität vor.
Darüber hinaus soll nach den Plänen der Großen Koalition der Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung deutlich abgesenkt werden. Neben der Online-Durchsuchung soll auch beim großen Lauschangriff die Maßnahme künftig nur unterbleiben müssen, wenn zu erwarten ist, dass „alleine“ kernbereichsrelevante Daten erhoben werden. Damit geht der Entwurf deutlich hinter die Anforderungen zurück, die seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 2004 für den Kernbereichsschutz beim großen Lauschangriff Geltung erlangt haben.
Es ist ein Skandal, dass die Regierung praktisch heimlich und ohne öffentliche Debatte versucht, schwerste Grundrechtseingriffe in die Strafprozessordnung einzuführen. Nach jahrelangen Diskussionen über eine StPO-Reform und verschiedenen aktuellen Änderungsgesetzen zum Strafverfahren wird ausgerechnet diese hochproblematische Verschärfung über einen knappen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen in ein laufendes Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Innerhalb weniger Wochen und ohne jede öffentliche Debatte, ohne Möglichkeiten der Beteiligung der Zivilgesellschaft soll einer der intensivsten Grundrechtseingriffe, der der Polizei überhaupt gestattet ist, zum Gesetz gemacht werden.
Im Lichte der deutschen Vergangenheit ein besorgniserregender Fall.