Während einer Protestaktion beim Waffenhersteller Heckler+ Koch (Oberndorf) hat das Landratsamt Rottweil eigenmächtig Flugblätter eines Friedensaktivisten beschlagnahmt, ohne die hierfür erforderliche richterliche Genehmigung einzuholen. Damit hat die Behörde rechtswidrig gehandelt, denn in § 13 Gesetz über die Presse (Landespressegesetz Baden-Württemberg) heißt es hierzu eindeutig: „Die Beschlagnahme eines Druckwerks kann nur der Richter anordnen.“
Hintergrund der Beschlagnahme ist eine gewaltfreie Aktion des Friedensaktivisten und Mitglied der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK), Hermann Theisen (Hirschberg), die am 18.05.2017 vor dem Werksgelände von Heckler+Koch in Oberndorf stattgefunden hat. Theisen hatte dabei Flugblätter an die Mitarbeiter des Waffenherstellers verteilt und diese aufgefordert, die Verstrickungen ihres Arbeitgebers in illegale Waffenexporte aufzudecken. Wegen solcher illegaler Waffendeals hat das Landgericht Stuttgart bereits vor einem Jahr Anklage gegen ehemalige Heckler+Koch-Manager erhoben (13 KLs 143 Js 38100/10).
Unterdessen hat das Amtsgericht Oberndorf im Mai 2016 einen Strafbefehl über 90 Tagessätze zu je 40 Euro gegen Theisen erlassen, weil er bereits im Mai 2015 Aufrufe zum Whistlebowing an Heckler+Koch-Mitarbeiter verteilt hatte (20 Js 10668/15). Beide Strafverfahren werden somit parallel vor dem Amtsgericht Oberndorf und dem Landgericht Stuttgart stattfinden. Gegen die Beschlagnahme seiner Flugblätter hat Theisen inzwischen vor dem Verwaltungsgericht Freiburg eine Feststellungsklage gegen das Landratsamt Rottweil erhoben (1 K 3693/17). Zudem hat er beim Amtsgericht Oberndorf eine richterliche Entscheidung über die Rechtswidrigkeit der Flugblatt-Beschlagnahme beantragt (105 AR 10/17).
Für Theisen ist das Verhalten des Landratsamts Rottweil skandalös, denn bereits zuvor hatte die Behörde mehrere Flugblattverteilverbote erwirkt und sich zudem geweigert, Briefe mit den Aufrufen zum Whistleblowing an Kommunalpolitiker weiterzuleiten, weshalb beim Verwaltungsgericht Freiburg zwei weitere Klagen gegen das Landratsamt Rottweil anhängig sind (1 K 3529/16 + 1 K 3746/16). Zur eigenmächtigen Flugblattbeschlagnahme durch das Landratsamt Rottweil erklärt Theisen: „Es ist schon erschreckend, wie willfährig das Landratsamt Rottweil elementare Rechtsgrundsätze missachtet, um legitime Proteste gegen den Waffenhersteller Heckler+Koch zu verhindern. Die Behörde müsste eigentlich wissen, dass ihr grundgesetzfeindliches Vorgehen einer rechtlichen Prüfung nicht standhalten wird.“
Roland Blach, Geschäftsführer der DFG-VK Baden-Württemberg: „Ich erwarte von einem funktionierenden Rechtsstaat, dass Hermann Theisen in allen Punkten Recht bekommt. Die Waffenhändler in Oberndorf und deren Protégees in der Politik sind wegen Beihilfe zu Mord und Massenmord in vielen Ländern auf dieser Welt endlich zu bestrafen.“ Hermann Theisen wurde zuletzt für ähnliche Flugblätter, die sich an Soldaten am Atomwaffenlager Büchel richteten, freigesprochen..
Kontakt:
Hermann Theisen, Tel.: 0151/54727508
Roland Blach, Tel.: 0177/2507286