Am 27. September wurden vor dem Verwaltungsgericht Freiburg die Klagen des Friedensaktivisten Hermann Theisen verhandelt. Dabei feierte Theisen einen juristischen Sieg in entscheidenden Punkten.
Der Kläger sagt dazu: “Das Gericht hat sich erfreulicherweise intensiv mit den Fragen der Meinungsfreiheit auseinandergesetzt und eben gleichzeitig mit der Problematik der Waffenexporte. Auf diesen Aspekten wurden im Grunde die Gerichtsentscheidungen aufgebaut. In zwei Verfahren wurde dem Kläger vollumfänglich Recht gegeben. Sowohl das Durchsuchen von Taschen als auch die Beschlagnahme von Flugblättern war illegal”, sagte Kläger Theisen.
Jürgen Grässlin, Vorsitzender des RüstungsInformationsBüros (RIB e.V.) und Bundessprecher der DFG-VK äußerte sich nach Urteilsverkündung: „Juristisch ein erfreulicher Ausgang eines an sich völlig absurden Verfahrens. Hermann Theisen hat zu Recht zum Whistleblowing in Sachen illegaler Waffenhandel von Heckler&Koch aufgerufen. Der Versuch, dies seitens des Landratsamts Rottweil zu behindern, ist juristisch als widerrechtlich abgeurteilt worden – und da ist gut so!“
„Höchst bedenklich ist dagegen das mehr als zögerliche Vorgehen der Stuttgarter Justiz“, kritisiert Jürgen Grässlin, Sprecher der Kampagne ‚Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!‘. „Meine Strafanzeige wegen des dringenden Verdachts illegaler Waffenlieferungen in mexikanische Unruheprovinzen datiert vom April 2010. Bis heute – sieben Jahre später – mussten sich die Verantwortlichen von Heckler & Koch noch immer nicht wegen offenbar widerrechtlicher Waffentransfers vor Gericht rechtfertigen. Dagegen wurde der Rüstungsexportkritiker Theisen binnen zweier Jahre vor Gericht gestellt. Weiterhin befinden sind die mutmaßlichen Täter auf freiem Fuß, weiterhin wird mit Abertausenden von illegal nach Mexiko gelieferten G36-Sturmgewehren in Mexiko gemordet.“
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