Verwaltungsgericht Freiburg verhandelt am Mittwoch, 27. September über
Verbot, Beschlagnahme und Briefzensur von Heckler & Koch-Aufrufen zum
Whistleblowing
Staatsanwaltschaft Rottweil und Amtsgericht Oberndorf haben Strafbarkeit
der Flugblätter inzwischen verneint.
Das Verwaltungsbericht Freiburg (Habsburgerstraße 130, 79104 Freiburg)
verhandelt am Mittwoch, 27.09.2017, um 09.30 Uhr (Sitzungssaal V, Zimmer
431) über drei Klagen des Friedensaktivisten Hermann Theisen (Hirschberg)
gegen das Landratsamt Rottweil. Anlass der Klagen ist das rigide Vorgehen
des Landratsamts Rottweil gegen die Verbreitung von Heckler & Koch-Aufrufen
zum Whistleblowing. Die Behörde ließ die Flugblätter verbieten und
beschlagnahmen. Zudem weigerte sie sich, Briefe mit jenen Flugblättern an
Kommunalpolitiker weiterzuleiten.