Der dritte Teil unserer Trilogie „Das rechtlich fragwürdige Handeln von Oberndorfer Offiziellen“
Teil 1: Flyerverteilen ist eine Sondernutzung?
Teil 2: Sieg der Meinungsfreiheit
Und nun folgt Teil 3:
Denn im „Sondererlaubnis“-Bußgeldverfahren gegen Herrmann Theisen gab es eine weitere Ohrfeige für die Stadt Oberndorf und die Staatsanwaltschaft Rottweil. Der Amtsgerichtsdirektor Wolfgang Heuer hat das Verfahren eingestellt, die Kosten – auch die von Theisen – zahlt die Staatskasse.
Richter Heuer hat das Verfahren nun eingestellt. Zum einen aus formalen Gründen: „Die vorgelegten Akten sind lückenhaft und erlauben es nicht, den Vorwurf des Bußgeldbescheides zu überprüfen“, schreibt Heuer in einer Verfügung vom 2. November. Auch Zeugenaussagen oder sonstige Belege fehlten. Weiter heißt es „Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass bekanntermaßen vom Verwaltungsgericht Freiburg festgestellt wurde, dass das Verbot des Verteilens der Flugblätter rechtswidrig war.“
Ein Sieg auf ganzer Linie für Herrmann Theisen – wir gratulieren ihn dazu ganz herzlich.