Die Bundesregierung darf ihre Entscheidung über den Export von Bauteilen des Sturmgewehrs G36 nach Saudi-Arabien nicht länger hinauszögern. Das Verwaltungsgericht Frankfurt verurteilte das Bundesamt für Wirtschaft (Bafa) dazu, über den seit zweieinhalb Jahren unbearbeiteten Antrag des schwäbischen Waffenherstellers Heckler & Koch auf Ausfuhrgenehmigung zu entscheiden.
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