Deutsches Rotes Kreuz – Mit Anwälten gegen Kritiker

Das „Deutsches Rotes Kreuz“ (DRK) kooperiere immer enger mit der Bundeswehr und verliere dadurch seinen zivilen Charakter, bemängeln Friedensaktivisten. Gegen die Kritiker geht das DRK mit Anwälten vor.


1.750 Euro, so viel soll die „Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen“ (DFG-VK) für eine Aktionswebsite zahlen, die über die Verbindungen zwischen dem DRK und der deutschen Armee aufklärte – die an das Corporate-Design der Hilfsorganisation angelehnte Website ist mittlerweile offline. Nur wenige Tage nachdem die Website im Mai online gegangen war, meldeten sich Anwälte des DRK bei den Friedensaktivistinnen und -aktivisten und verlangten die Abschaltung sowie die Abgabe einer Unterlassungserklärung: „Statt sich inhaltlich mit unserer Kritik auseinanderzusetzen, geht das DRK juristisch gegen uns vor“, meint Christoph Neeb, Bundessprecher der „Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen“.

Das DRK präsentiert sich zusammen mit der Bundeswehr auf der ILA2016 in einem Feldlazarett (Bild. Stephan Möhrle / RIB)

Tatsächlich sieht es danach aus, dass die Verbindungen zwischen dem DRK und der Bundeswehr zuletzt immer enger geworden sind: Schon 2003 bekannte sich das DRK explizit zur „Mitwirkung“ an Militäreinsätzen. 2008 definierte dann ein Bundesgesetz die „Unterstützung des Sanitätsdienstes der Bundeswehr“ als zentrale „Aufgabe“ der Hilfsorganisation. Seit 2009 unterhält das DRK einen eigenen „Beauftragten für zivil-militärische Zusammenarbeit“. Seit 2014 finden gemeinsame „Joint Cooperation“-Manöver von DRK, Bundeswehr und weiteren Armeen statt. Und am 24. November 2015 unterzeichneten der DRK-Generalsekretär Christian Reuter und Markus Grübel, der parlamentarische Staatssekretär im Verteidigungsministerium, die erste zentrale Kooperationsvereinbarung – es soll der Zusammenarbeit ein „offizielles Fundament“ geben. Dies machte die „Deutsche Friedensgesellschaft“ auf ihrer Aktionswebsite öffentlich.
„Das DRK sorgt sich um die Unverwechselbarkeit seiner Organisation, aber offenbar nicht darum mit der Bundeswehr gleichgesetzt zu werden“, so Christoph Neeb. Die enge Zusammenarbeit beider Akteure verstoße gegen die Rot Kreuz-Grundsätze der „Neutralität“ und „Unparteilichkeit“, bemängelt der Friedensaktivist. Eine Unterlassungserklärung, das DRK-Design nicht mehr zu verwenden, habe man aber mittlerweile unterschrieben. Auch die Rechtsanwaltskosten des Roten Kreuz werde man, nachdem das DRK nachdrücklich darauf gedrängt hat, tragen, so Neeb. An der inhaltlichen Kritik halte man aber fest: „Unter www.bleibt-zivil.de haben wir mittlerweile eine neue Aktionswebsite zur ‚Zivil-Militärischen-Zusammenarbeit‘ zwischen DRK und Bundeswehr veröffentlicht“, erklärt Friedensaktivist Neeb.

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