Am 2. September 2016 hat das Landesgericht Koblenz entschieden das der G36-Hersteller Heckler & Koch einer Forderungen des Ministeriums auf Ausgleichszahlungen für gelieferte G36-Gewehre nicht nachkommen muss.
In den letzten 20 Jahren hat die Bundeswehr ca. 180.000 G36-Sturmgewehre bei Heckler & Koch bestellt. Seit November 2011 wissen die zuständigen Behörden von Präzisionsproblemen des Gewehrs, offiziell bekannt wurden diese im September 2013 wo es bei bereits durchgeführten Untersuchungen der Waffe widersprüchliche Ergebnisse gab. Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen ließ daraufhin nach ihrem Amtsantritt 2013 ein Master-Gutachten in Auftrag geben, mit bemerkenswerten Ergebnissen.
Die Labortests ergaben bei einer Temperaturveränderung um 30 Grad eine Trefferquote von gerade mal noch sieben Prozent, von der Bundeswehr wird jedoch eine Trefferquote von 90 Prozent gefordert.
Die Soldaten der Bundeswehr sind allerdings anderer Meinung. Laut einer von Wehrbeauftragten Hellmut Königshaus und Grünen-Verteidigungsexperten Winfried Nachtei geleiteten Befragung von rund 200 Soldaten seien beim G36 während eines Einsatzes nie Präzisionsmängel aufgefallen. Die Waffen seien im Gegenteil leicht, bedienungsfreundlich und sehr zuverlässig. Die erfahrenen Soldaten haben die Qualifizierung des G36 als Pannengewehr widerlegt, so die Kommission.
Heckler & Koch wehrte sich gegen die Klage auf Gewährleistungsanforderungen vom Bundeswehr-Beschaffungsamt in Koblenz mit einer so genannten „negativen Feststellungsklage“ und gewann, jedoch kann die Bundeswehr das Urteil noch anfechten.