Ohne die Beteiligung der Atommächte haben die Vereinten Nationen in New York ein völkerrechtlich verbindliches Verbot von Atomwaffen verabschiedet. 122 Nationen hatten an den Verhandlungen teilgenommen, die Niederlande hatten dagegen gestimmt und Singapur sich enthalten.
Mit diesem verbindlichen Dokument verpflichten sich diese Länder, nie und unter keinen Umständen Atomwaffen zu entwickeln, herzustellen, anzuschaffen, zu besitzen oder zu lagern.
Ziel des Beschlusses ist es auch Druck auf die Atommächte für eine Abrüstung einzusetzen. Insgesamt wurde der Vertrag auch von anderen Friedens- und Menschenrechtsorganisationen als „historisches Abkommen“ bezeichnet.
Dieses historische Abkommen ist vökerrechtlich bindend, damit verstößt die Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland durch die nukleare Teilhabe im Rahmen der NATO und der Verfügung über US-Atomwaffen die in Büchel stationiert gegen geltendes Völkerrecht.
Die UNO-Botschafter der Atommächte Frankreich, Großbritannien und USA gaben in einer gemeinsamen Erklärung bekannt „Wir haben nicht vor, den Vertrag zu unterschreiben, zu ratifizieren oder Teil davon zu werden.“
Deutschland und andere NATO-Mitglieder nahmen an der Vertragsverhandlung nicht teil. Sie stimmten dem Vertrag auch nicht zu, weil die nukleare Abschreckung zur Strategie des Bündnisses zählt. Zuvor hatten die USA Druck auf die NATO-Mitgliedstaaten ausgeübt. Die USA warnten ihre Bündnispartner, dass ein Verbot von Nuklearwaffen und die Delegitimierung der nuklearen Abschreckungspolitik “der grundsätzlichen NATO Abschreckungspolitik zuwiderlaufe” und ermahnten NATO-Staaten, gegen die Resolution zu stimmen und Verhandlungen fernzubleiben. Das Dokument mit dem die USA die NATO-Mitgliedstaaten zum Boykott aufgerufen hatte kann hier eingesehen werden. Bundesaußenminister Sigmar Gabriel hatte die Verhandlungen bereits vor Beginn als falschen Weg zu mehr Abrüstung bezeichnet.
Das sich Weltmächte bereits häufiger nicht von Völkerrecht gebunden sahen ist ein Umstand der weithin bekannt ist – jedoch ein gefährlicher Trend. Angesichts der verheerenden Zerstörung die der zweite Weltkrieg anrichtet hat haben sich 1945 alle Staaten darauf geeinigt das in Zukunft alle Völker der Welt sich dem Recht unterwerfen müssen um zukünftige Kriege zu vermeiden. Schon der Chef-Ankläger der Nürnberger Prozesse Robert H. Jackson sagte damals: „Periodisch wiederkehrende Kriege sind bei internationaler Gesetzlosigkeit unvermeidlich. Wir können Gewaltherrschaft nur vermeiden wenn wir jedermann vor dem Gesetz verantwortlich machen.“ – Ein Blick auf den heutigen Zustand des Völkerrechts lässt da schlimmes erahnen.