RA Rothbauer erhebt schwere Vorwürfe wegen der folgenschweren Fortsetzung der Bauernopferstrategie von Heckler & Koch und der Bundesregierung durch die Staatsanwaltschaft Stuttgart

Sehr geehrte Damen und Herren,

das folgende Interview hat Rechtsanwalt Holger Rothbauer dem GLOBAL NET – STOP THE ARMS TRADE gegeben. Wir senden es Ihnen mit der Bitte um Berichtserstattung:

Vorbemerkung:

Der Friedensaktivist und Buchautor Jürgen Grässlin hatte 2010 Strafanzeige gegen führende Beschäftigte von Heckler & Koch (H&K) gestellt, sein Rechtsanwalt Holger Rothbauer 2012 ergänzend gegen mitverantwortliche Vertreter des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi). Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen wurden allerdings, trotz der intensiven Verwicklung der BAFA- und BMWi-Vertreter in den G36-Deal mit Mexiko, eingestellt. Diese und weitere bedenkliche Fehlsteuerungen – maßgeblich verantwortet vom Stuttgarter Staatsanwaltschaft Peter Vobiller – bieten Anlass für dieses Interview, das das GLOBAL NET – STOP THE ARMS TRADE (GN-STAT) zur Eröffnung des Strafprozesses gegen Heckler & Koch mit dem Tübinger Rechtsanwalt Holger Rothbauer geführt hat.

Interview:

Frage GN-STAT: Rechtfertigen die Straftaten, die die Staatsanwaltschaft Stuttgart den sechs Angeschuldigten von Heckler & Koch wegen deren Beteiligung am widerrechtlichen Export mehrerer tausend Sturmgewehre des Typs G36 zur Last legt, Verurteilungen zu langjährigen Haftstrafen?

Rechtsanwalt Holger Rothbauer: Wenn sich die Anklage der Staatsanwaltschaft im Gerichtsverfahren bestätigt und 16 Verbrechenstatbestände des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz in gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Form feststehen, dann ist die Ansatzstrafe für jeden einzelnen Verbrechenstatbestand mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe. Bei einer vollen Verurteilung ist es damit ausgeschlossen, für die Haupttäter eine Bewährungsstrafe von höchstens zwei Jahren Freiheitsstrafe auszusprechen.

[…]

Frage GN-STAT: … Wie bewerten Sie das Vorgehen von Staatsanwalt Vobiller, die Ermittlungen gegen die Beamten nach einer Kurzzeitermittlung einzustellen? Schützt hier ein Beamter der Stuttgarter Justiz – der damalige Staatsanwalt Vobiller – die involvierten Beamten der Rüstungsexport-Kontrollbehörden BMWi und BAFA vor möglicher Strafe?

RA Rothbauer: Ich sehe keine Möglichkeit, diese genannte These zu widerlegen. Von Beginn an, also ab Ende April 2010, hat mir Staatsanwalt Peter Vorbilder in mehreren Telefonaten unmissverständlich deutlich gemacht, dass er kein Interesse an diesem Ermittlungsverfahren hat. Da jedoch die Beweise, die wir aus Mexiko insbesondere der Staatsanwaltschaft Stuttgart geliefert hatten, so eindeutig waren, blieb Herrn Vorbilder keine andere Wahl, als wenigstens gegen einige Heckler & Koch-Beschäftigte Anklage zu erheben. Dass sich unter den sechs verbliebenen Angeklagten eine einfache Vertriebsmitarbeiterin befindet, gleichzeitig aber kein einziger Verantwortlicher aus den Genehmigungsbehörden, halte ich für eine peinliche „Fortsetzung der Bauernopferstrategie“ von Heckler & Koch und der Bundesregierung durch die Staatsanwaltschaft Stuttgart.

[…]

Mit friedlichen Grüßen

Jürgen Grässlin, Journalist und Anzeigeerstatter

RIB e.V., DFG-VK, Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!, Kritische Aktionär*innen H&K

Kontakt:

Holger Rothbauer, DEHR-Anwälte, Österbergstr. 9, 72074 Tübingen

Tel.: 07071-150 49 49, E-Mail: anwaelte@dehr.eu

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