Die Staatsanwaltschaft hat heute im Prozess gegen ehemaligen Mitarbeiter*innen von Heckler & Koch hohe Strafen gefordert. Der Firma Heckler & Koch droht eine Strafzahlung in Höhe von 4,1 Millionen Euro.
Im Einzelnen:
Besonders überraschend erscheint das gefordert Strafmaß für den ehemaligen Landgerichtspräsidenten von Rottweil, Peter B., der als Behördenbeauftragter und Ausfuhrverantwortlicher für Heckler & Koch gearbeitet hatte. Für ihn fordert die Staatsanwaltschaft 1 Jahr und 10 Monate Haft, die gegen eine Geldbuße von 200.000 Euro zur Bewährung ausgesetzt werden könnte.
Die Angeklagten Marianne B. und Ingo S. sollen als Teil einer „Bande“ wegen Verstößen gegen das Kriegswaffenkontroll- und Außenwirtschaftsgesetz in besonders schweren Fällen verurteilt werden. Sie sollen die Taten gemeinsam mit zwei weiteren Mitarbeitern von Heckler & Koch verübt haben.
Der ehemaligen Sachbearbeiterin Marianne B. droht eine Haftstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten. Obwohl sie nur wegen Beihilfe angeklagt ist, fällt das geforderte Strafmaß so hoch aus, weil ihre Beiträge von „größter Wichtigkeit für die Tat“ gewesen seien, so die Staatsanwaltschaft. Für den ehemaligen Vertriebsleiter Ingo S. forderte die Staatsanwaltschaft 2 Jahre 9 Monate wegen Mittäterschaft.
Für die zwei anderen Angeklagten setzt sich die Staatsanwaltschaft für einen Freispruch ein. Von der Firma Heckler & Koch möchte die Staatsanwaltschaft den gesamten Verkaufspreis aller Waffen einziehen, die in bedenkliche Bundesstaaten in Mexiko geliefert wurden. Die Gesamtsumme beläuft sich auf 4.104.276,37 Euro.
Am kommenden Donnerstag beginnen die Plädoyers der Verteidigung.
Das Urteil ist für den 21. Februar geplant.