US-Präsident Trump kündigt an, den Ratifizierungsprozess für den Arms Trade Treaty abbrechen zu wollen. Sollte es dazu kommen würden sich die USA nicht länger am Prozess zur Etablierung eines internationalen Waffenhandelsabkommens beteiligen. Diese Entwicklung ist besorgniserregend. Weshalb – und was das alles mit dem gerade zu Ende gegangenen Prozess gegen den deutschen Kleinwaffen-Hersteller SIG Sauer zu tun – im neuen Newsletter!
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DAKS-Newsletter April 2019
Arms Trade Treaty: Ziehen sich die USA aus dem Waffenhandelsvertrag zurück?
“Under my Administration, we will never surrender American sovereignty to anyone. We will never allow foreign bureaucrats to trample on your Second Amendment freedoms. And that is why my Administration will never ratify the UN Arms Trade Treaty.”
Unter meiner Administration wird Amerika keine Souveranitätsrechte an niemanden übereignen. Wir werden niemals ausländischen Bürokraten erlauben, auf den Freiheitsrechten eures zweiten Verfassungszusatzes herumzutrampeln. Und aus diesem Grund wird meine Administration niemals den UN Arms Trade Treaty ratifizieren.
Mit dieser Twitter-Nachricht fasste das Weiße Haus am 26. April 2019 eine Rede zusammen, die US-Präsident Donald Trump während einer Veranstaltung der National Rifle Association (NRA) gehalten hat. Welcher Zusammenhang zwischen dem Recht auf den Besitz und dem Führen von Schusswaffen und dem internationalen Handel mit schweren Waffen, wie Panzern, Kriegsschiffen und Kampfflugzeugen besteht, bleibt natürlich völlig unklar. Da Konsistenz in der Argumentation im politischen Diskurs nicht eingefordert werden kann, scheint es nicht unwahrscheinlich, dass Präsident Trump der Ankündigung Taten folgen lässt. Damit steht dann aber nicht einfach ein weiterer Abrüstungsvertrag, der in den vergangenen Jahrzehnten das Gleichgewicht des Schreckens zu stabilisieren half, vor dem Aus, sondern ein Vertrag, durch den der Handel mit Waffen verrechtlicht werden sollte und die zukünftige globale Sicherheitsordnung gestaltet werden sollte. Indem die USA nicht mehr Teil des Prozesses sein werden, steht die westliche Staatengemeinschaft einmal mehr vor einer Spaltung. Zur Disposition steht, ob es gemeinsame Grundsätze gibt und ob diese Grundsätze in Regeln einen Niederschlag finden können, auf denen eine gemeinsame Sicherheitsarchitektur errichtet werden kann. Mit der Ankündigung des Rückzugs der USA aus dem Arms Trade Treaty muss diese Frage neu verhandelt werden. Welche Aspekte dabei diskutiert werden müssen, zeigt nicht zuletzt der Prozess gegen den Waffenhersteller SIG Sauer: Ist es legal, Waffen in die USA zu exportieren, wenn sie von dort weiter in Länder weiterverkauft werden, die aus Sicht Deutschlands besser keine Waffen erhalten sollten? Ist es möglich, sich mit den USA auf Grundsätze zu verständigen, nach welchen Regeln Waffen (weiter-)verkauft werden können? Ist es möglich, sich darüber zu verständigen, welche Länder als Verbündete und Freunde gelten dürfen und welche nicht? All diese Fragen stehen zur Disposition und gewinnen mit dem angekündigten Rückzug der USA aus dem ATT an Bedeutung.
Deal der Staatsanwaltschaft mit SIG-Sauer-Managern:
Schuldeingeständnisse führen zu hohen Geld- und milden Bewährungsstrafen
Ein Abriss zur erfolgreichen Strafanzeige von
„Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“
gegen Topmanager von SIG Sauer
Von Jürgen Grässlin
Vor Jahren schon waren auf Basis eines Rahmenvertrags insgesamt 47.000 SIG-Sauer-Pistolen des Typs SP 2022 vom Stammwerk des Kleinwaffenherstellers und -exporteurs SIG Sauer in Eckernförde an die US-Regierung verkauft worden – was damals legal war.
Dennoch erstatteten Paul Russmann (ORL) und Jürgen Grässlin (DFG-VK / RIB e.V.) am 22. Juli 2014 für die Kampagne „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“, vertreten durch den Tübinger Rechtsanwalt Holger Rothbauer, Strafanzeige gegen verantwortliche Rüstungsmanager. Der Grund: Im Zeitraum von April 2009 bis April 2011 wurden mehr als 38.000 SIG-Sauer-Pistolen über die USA widerrechtlich ins damalige Bürgerkriegsland Kolumbien weiterverkauft.
Seither schießt die kolumbianische Nationalpolizei, die „Policía Nacional“, mit diesen Pistolen. Unbekannt ist die Zahl der bislang durch die SIG-Sauer-Pistolen verletzten und getöteten Menschen. Erfahrungsgemäß zirkulieren derlei Waffen in Bürgerkriegen durch Beutewaffen auch bei anderen Konfliktparteien. Bekannt ist der Verkaufswert für diese Waffenexporte: Dieser betrug für SIG Sauer damals mehr als 16 Millionen Dollar (umgerechnet rund 11 Millionen Euro).
Nur wenige Tage nach Erstattung der Strafanzeige intensivierte die zuständige Staatsanwaltschaft in Kiel ihre Ermittlungen wegen des Verdachts der Verletzung des Kriegswaffenkontrollgesetzes (KWKG) und des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG). Und sie erteilte einstaatliches Rüstungsexportverbot gegenüber SIG Sauer.
Gezwungenermaßen verkündete SIG Sauer im Oktober 2014, dass in Deutschland schwerpunktmäßig nur noch Sportwaffen hergestellt werden würden. Vorerst verblieben lediglich rund 50 Arbeitsplätze in Eckernförde. Allerdings verlagerte das SIG-Sauer-Management die Militärproduktion ins SIG-Sauer-Werk in New Hampshire, USA.
Die bis 2018 währenden umfassenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Kiel erfolgten in Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Sicherheitsbehörden. In Zusammenarbeit mit terre des hommes lieferte unser Rechtsanwalt Holger Rothbauer weitere Informationen an die Ermittlungsbehörden.
Laut NDR sprach Axel Bieler, Sprecher der Staatsanwaltschaft Kiel, von sehr aufwändigen Ermittlungen, da der Weg einer jeden Waffen nachverfolgt werden musste. In Kooperation mit Behörden aus Kolumbien und den USA recherchierten deutsche Zollfahnder, bei welchen Pistolenlieferungen die für die Exportgenehmigung zuständigen Behörden offensichtlich wissentlich über den wahren Bestimmungsort Kolumbien getäuscht worden waren.
Knapp vier Jahre nach Strafanzeigenerstattung erhob die Kieler Staatsanwaltschaft Anklage nach Außenwirtschaftsgesetz (AWG) gegen führende Repräsentanten von SIG Sauer wegen des Verdachts der Beteiligung an den illegalen Waffenlieferungen nach Kolumbien: gegen Michael Lüke (den in Deutschland lebenden Besitzer der SIG-Sauer-Firmengruppe), gegen Robert Lackermeier sowie gegen Ron Judah Cohen (den Geschäftsführer der US-Niederlassung SIG Sauer Inc.).
Ein Sprecher von SIG Sauer erklärte, das Unternehmen sei „fest davon überzeugt, dass unsere Ausfuhren in die USA stets rechtskonform erfolgten“ (NDR 12.04.2018). Erlaubt war der Pistolenexport von Deutschland in die USA. Das Gericht ging vom unerlaubten Weiterverkauf der mehr als 38.000 SP2022-Pistolen nach Kolumbien in 99 Fällen aus – was aus Sicht der Kieler Justiz widerrechtlich war.
Geschäftsführer der SIG Sauer Inc. am Frankfurter Flughafen verhaftet
Der nächste große Paukenschlag ereignete sich Mitte Oktober 2018. Ron Judah Cohen, Geschäftsführer des US-Schwesterunternehmens SIG Sauer Inc., wurde bei der Einreise am Frankfurter Flughafen verhaftet und nach Kiel überstellt. Der 57-jährige Rüstungsmanager war mit Haftbefehl europaweit gesucht worden.
Ende des Monats wurde Cohen gegen eine Kaution von mehr als fünf Millionen Euro aus der Untersuchungshaft entlassen. Diese dient seither als hinterlegte Sicherheitsleistung, sodass sich der in den USA lebende Waffenhändler nicht dem in Deutschland anstehenden Prozess gegen ihn entzieht.
Im Januar des Jahres 2019 ließ das Landgericht Kiel lässt die aus unserer Strafanzeige hervorgegangene Anklageschrift gegen drei Topmanager von SIG Sauer – Lüke, Lackermeier und Cohen – zu. Damit kann die mündliche Verhandlung beginnen. Zwar bestand ein Vertrag des US-Militärs zur Ausrüstung der nahestehenden kolumbianischen Polizei. Entscheidend aber ist die Tatsache, dass das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn die Ausfuhr in das damalige südamerikanische Bürgerkriegsland zu Recht untersagt hatte.
Denn dort bestätigte sich einmal mehr: Waffen wandern, sie bleiben keinesfalls in den Händen der vermeintlich „Guten“, wie das Dossier: „SIG-Sauer-Pistolen in Kolumbien“ der Kinderhilfsorganisation terre des hommes nachdrücklich belegt (siehe INFOKASTEN).
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INFOKASTEN
Dossier: „SIG Sauer-Pistolen in Kolumbien“ von terre des hommes
Die in diesem Dossier vorliegenden Informationen sind im Auftrag von terre des
hommes Deutschland von einem kolumbianischen Journalisten zusammengestellt
worden. Daraus geht hervor, dass SIG-Sauer-Pistolen, darunter die SP2022, in
Kolumbien weite Verbreitung haben, dass sie illegal gehandelt wurden (auch unter
Beteiligung von Kriminellen bei der kolumbianischen Polizei), dass sie von illegalen
bewaffneten Gruppen (Paramilitärs, Guerilla, Drogenkartelle), Kriminellen und in
bestimmten Fällen auch von Armeeangehörigen für Verbrechen verwendet wurden
und dass dafür auch Minderjährige eingesetzt wurden.
Die kolumbianische Regierung kaufte 2006 von den USA rund 125.000 SIG-Sauer-Pistolen des Modells SP2022 im Wert von 65 Millionen Dollar. Vermutlich über
30.000 davon wurden bei SIG Sauer in Deutschland produziert und zunächst
zwischen 2009 und 2012 in die USA geliefert. Dieser Export von Deutschland in die
USA war legal, es gab eine Exportgenehmigung mit Endverbleibserklärung für die
USA. Der anschließende Weiterverkauf der Pistolen von den USA in das Konfliktland
Kolumbien war hingegen illegal und ein Verstoß gegen das deutsche
Außenwirtschafts- und das Kriegswaffenkontrollgesetz.
Laut einer im Dossier (S. 6) genannten Studie von 2009 waren 27 % der Waffen der
illegalen paramilitärischen AUC (Autodefensas Unidas de Colombia), die diese bei
ihrer Demobilisierung von 2003 bis 2006 abgaben, europäischen Ursprungs. Die
meisten davon kamen aus Bulgarien (38 %), Belgien (14,5 %) und Deutschland (12 %).
Ein erheblicher Teil der Waffen, die aus den USA nach Kolumbien gelangen,
stammen dieser Studie zufolge nicht aus den Vereinigten Staaten.
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Der Deal der Staatsanwaltschaft mit den SIG-Sauer-Managern
Bereits am 26. Februar 2019, dem ersten Prozesstag im Verfahren 3 KLs 3/18 – 545 Js 48550/13, verkündete die Staatsanwaltschaft Kiel, dass sie mit den drei Beschuldigten vorab einen Deal abgesprochen hatte. Im Falle umfänglicher Schuldeingeständnisse würden Geldstrafen verhängt, die Haftstrafen jedoch zur Bewährung ausgesetzt.
Am 3. April war es dann soweit: Das Verfahren vor dem Kieler Landgericht endete mit Bewährungs- und Geldstrafen für die Angeklagten Lüke, Lackermeier und Cohen. Die drei Männer hatten zuvor Geständnisse abgelegt und wurden nunmehr zu Bewährungsstrafen zwischen zehn und achtzehn Monaten sowie zu Geldstrafen in Höhe von 60.000 Euro (Lackermeier) und 600.000 Euro (Lüke, Cohen) verurteilt. Von der Firmengruppe sollen mehr als 11 Millionen Euro eingezogen werden.
Das Gericht befand die drei SIG-Sauer-Mitarbeiter für schuldig, von 2009 bis 2011 mehr als 47.000 Pistolen vom Typ SP2022 aus Deutschland an eine Schwesterfirma in den USA geliefert und dann – illegal – mehr als 38.000 dieser Waffen illegal in das Bürgerkriegsland Kolumbien weiterverkauft zu haben.
Die Kampagnensprecher von „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“ begrüßten allen voran die hohe Summe, die von der Firma SIG Sauer eingezogen werden soll. So konnten sie dem Urteil auch positive Seiten abgewinnen. „Dieses Strafurteil ist nach dem Heckler & Koch-Prozess ein weiterer Erfolg für die Aktion ‚Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel‘ und die Friedensbewegung. Denn mit ihrer Verurteilung konnten drei Führungskräfte von SIG Sauer des illegalen Waffenhandels überführt werden“, sagte Jürgen Grässlin, der 2014 Strafanzeige erstattet hatte. Vehement kritisierte Grässlin für „Aktion Aufschrei“ und die DFG-VK die Aussetzung der Haftstrafen zur Bewährung. Diese sei „ein Schlag ins Gesicht der zahllosen Opfer in Südamerika“.
„Die wie im Heckler & Koch-Prozess hohe Summe von mehr als 11 Millionen Euro, die von der Firma SIG Sauer eingezogen wird, begrüße ich. Dies sollte ein Warnsignal an alle anderen Rüstungsfirmen in Deutschland sein, dass illegale Waffenexporte in Krisenregionen nicht ohne Konsequenz bleiben. Die durch einen Deal ermöglichten Bewährungsstrafen hinterlassen jedoch einen mehr als bitteren Beigeschmack“, kommentierte Christine Hoffmann, pax christi-Generalsekretärin und Sprecherin der „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“.
Fazit: Die Strafanzeigen gegen H&K und SIG Sauer führen zu Urteilen gegen Deutschlands führende Kleinwaffenexporteure
Sowohl die Rechtsabteilung von Heckler & Koch als auch die von SIG Sauer haben Revision eingelegt gegen die Urteile der Landgerichte in Stuttgart und München. Damit werden beide Fälle (wohl in etwa zwei Jahren) final vor dem Bundesgerichtshof verhandelt werden. In beiden Fällen treffen die Verurteilungen Deutschlands führende Produzenten und Exporte von Pistolen und Gewehren hart – auf der Image- wie auf der monetären Ebene. Zum ersten Mal in der nunmehr fast siebzigjährigen Unternehmensgeschichte konnte H&K illegaler Waffenhandel nachgewiesen werden.
Das Image von H&K als auch von SIG Sauer ist angesichts der jahrelangen kritischen Berichterstattung in nationalen wie internationalen Medien katastrophal. Zu Recht, denn in beiden Fällen handelte es sich um den skrupellosen Export Abertausender todbringender Kleinwaffen in Länder, in denen seither hochkorrupte staatliche Polizisten bzw. Militärs sowie Guerillaeinheiten und Drogenbanden tagtäglich mit deutschen Kleinwaffen schießen und morden. Dessen ungeachtet kamen Opferfamilien weder aus Mexiko noch aus Kolumbien zu Wort – sie spielten in den Gerichtssälen schlichtweg keinerlei Rolle.
Anders als bei den Freisprüchen für die beiden vormaligen H&K-Geschäftsführer Peter Beyerle und Joachim Meurer wurden die beiden SIG-Sauer-Topmanager Michael Lüke und Ron Judah Cohen zu Bewährungsstrafen verurteilt – und das bei vergleichsweise deftigen Geldstrafen. Ein Urteil, das um die Welt ging.
„Das Urteil ist ein weiterer juristischer Meilenstein zur strafrechtlichen Sanktionierung von Massenvernichtungs-Kleinwaffenexporten in Kriegsgebiete aus reiner Profitgier“, erklärte Rechtsanwalt Holger Rothbauer nach der Urteilsverkündung. Der größte Erfolg der beiden Strafanzeigen aber wird sein, dass sich Deutschlands Managerriege in Rüstungskonzernen nicht länger sicher sein können, dass sich im Fall widerrechtlichen Waffenhandels nicht erneut Whistleblower bei uns in der Friedensbewegung melden werden.
Andererseits wurde offenbar wie nie zuvor, dass ein jeder Schweizer Käse standfester und stabiler ist als das deutsche Rüstungsexport-Kontrollregime. „Wie bereits im Fall der illegalen G36-Exporte von Heckler & Koch zeigt der Prozess gegen SIG-Sauer-Verantwortliche, dass der Endverbleib von Kleinwaffen nicht kontrollierbar ist. Die Politik muss aus diesen Verfahren Konsequenzen ziehen“, forderte Charlotte Kehne, Referentin für Rüstungsexportkontrolle bei Ohne Rüstung Leben und Sprecherin der „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“. Überfällig sei „ein Exportverbot für Kleinwaffen, leichte Waffen und zugehörige Munition!“
TIPP: Eine chronologische Darstellung des illegalen Exports von mehr als 38.000 SIG-Sauer-Pistolen ins Bürgerkriegsland Kolumbien findet sich als FALL 04 in mehreren Sprachen auf der Website des GLOBAL NET – STOP THE ARMS TRADE (GN-STAT), siehe https://www.gn-stat.org
Von Jürgen Grässlin, Strafanzeigenerstatter
Sprecher der Kampagne „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“, Vorsitzender DFG-VK und RüstungsInformationsBüro sowie Mitbegründer des GLOBAL NET – STOP THE ARMS TRADE
E-Mail: jg@rib-ev.de,
Tel.: 0049-761-76 78 208
Kontakt:
Holger Rothbauer, Rechtsanwalt
der Kampagne „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“
E-Mail: anwaelte@dehr.eu