DAKS-Newsletter Dezember 2019 ist erschienen!

Kurz vor Weihnachten ging es im Hinblick auf die Rüstungsexportpolitik alles andere als besinnlich zu. Am 19. Dezember fand die außerordentliche Hauptversammlung von Heckler & Koch statt und bereits am 17. Dezember stellte die GKKE ihren Rüstungsexportbericht 2019 vor. Beide Ereignisse haben ihre Schatten vorausgeworfen – und deshalb erscheint der neue DAKS-Newsletter erst heute, beinahe am letzten Tag des Jahres.

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DAKS-Newsletter Dezember 2019

Heckler & Koch: Außerordentliche Hauptversammlung tagt und trifft Entscheidungen

Vor 70 Jahren, am 28.12.1949, ist die Firma Heckler & Koch gegründet worden. – Dass dieses Ereignis aus friedensethischer Perspektive kein Grund zum Feiern darstellt versteht sich von selbst.

Die außerordentliche Hauptversammlung, die am 19. Dezember 2019 stattgefunden hat, machte jedoch deutlich, dass auch aus unternehmensinternen Gründen eine Geburtstagsfeier derzeit nicht in Frage kommt.

Sicherlich, die HV war trotz der kurzen Vorlaufzeit gut besucht und die Teilnehmenden repräsentierten nicht weniger als 78,35% des Grundkapitals. Hinzu kommt, dass die Voten zu den vorliegenden Anträgen mehr als eindeutig ausfielen und alle von Andreas Heeschen eingebrachten Anträge mit jeweils über 90% der anwesenden Stimmen angenommen wurden. Damit ist nun entschieden, dass die Vergütung der Vorstandsmitglieder von Heckler & Koch erhöht wird, dass der Aufsichtsrat auf vier Mitglieder erhöht wird und das Andreas Heeschen künftig einen Sitz im Aufsichtsrat wahrnehmen wird. In gleicher Weise wurden die bisherigen Aufsichtsratsmitglieder Harald Kujat und Martin Heiner Sorg bestätigt und werden also auch in den kommenden Jahren für Heckler & Koch tätig werden. Was wie ein voller Erfolg für Andreas Heeschen aussieht, hat aber einen bitteren Beigeschmack, da der Machtkampf zwischen Andreas Heeschen und der mit Nicloas Colonna Walewski in Verbindung gebrachten Compagnie de Développement de l’Eau S.A. (CDE) mit Sitz in Luxemburg durch diesen Ausgang noch nicht entschieden ist.

Zwar verfügt die CDE derzeit nur über gut 5% der Anteile von Heckler & Koch, während Andreas Heeschen – der Ausgang der Abstimmungen zeigt es – die Unternehmensmehrheit innehält. Gleichzeitig ist aber auch deutlich geworden, dass knapp 22% des stimmberechtigten Kapitals nicht bei der HV anwesend waren und nicht beteiligt wurden. Sollte es der CDE gelingen, diese 22% zu übernehmen, würde sie künftig über eine Sperrminorität verfügen und könnte die Geschicke des Unternehmen anders gestalten als derzeit. Der Sitz im Aufsichtsrat, den Andreas Heeschen nun für sich beanspruchen darf, würde dann nichts an der grundsätzlichen Situation ändern.

Zu diesen eher hausinternen Querelen hinzu kommt jedoch die eher unsichere Lage, in der sich das Unternehmen insgesamt befindet. Auf diese Situation verweist der Antrag, der von Jürgen Grässlin für die Kritischen Aktionär*innen Heckler & Koch eingebracht wurde. Darin wird gefordert, die Tätigkeit der Vorstandsmitglieder von Heckler & Koch künftig überhaupt nicht mehr zu vergüten, da ihre Arbeit den Waffenhersteller in seine derzeitige Krise geführt hat. Während diese Deutung von Seiten der CDE sicherlich unterstützt würde, fand sie auf der HV natürlich keine Mehrheit.

Trotzdem verspricht die kommende Zeit für Heckler & Koch turbulent zu werden und ob die Ergebnisse der HV für Andreas Heeschen mehr als ein Pyrrhus-Sieg waren, muss sich erst noch zeigen.

Egal wer auf dem Thron sitzt – Waffenexporte stoppen!

Bereits vor der Hauptversammlung haben die Kritischen Aktionär*innen Heckler & Koch in einer Pressemitteilung ihre Erwartungen an und Positionen für die Hauptversammlung formuliert und kommuniziert. Demnach gilt:

  • Wer auch immer in Zukunft Heckler & Koch leiten, kontrollieren oder besitzen wird: Kritische Aktionär*innen Heckler & Koch fordern in einem Gegenantrag Kleinwaffenexporte in kriegführende und menschenrechtsverletzende Staaten zu unterbinden
  • Bisherige „Grüne-Länder-Strategie“ wurde aufgeweicht: Ausnahmen für Lieferungen an Staaten mit deutlichen Menschenrechtsdefiziten müssen beendet werden
  • Kritische Aktionär*innen beklagen den Einsatz von Heckler & Koch-Waffen auch im Jemen-Krieg

Anlässlich der außerordentlichen Hauptversammlung der Heckler & Koch AG fordert das Bündnis der Kritischen Aktionär*innen Heckler & Koch maximale Transparenz über die Zukunft und Ausrichtung des Waffenherstellers sowie ein Ende der Aufweichung der „Grünen-Länder-Strategie“. Während das Wirtschaftsministerium prüft, ob ein*e ausländische*r Investor*in die Mehrheit an dem Unternehmen übernehmen kann, möchte sich der derzeitige Mehrheitsaktionär Andreas Heeschen als zusätzliches Mitglied in den Aufsichtsrat wählen lassen. Dies lehnt wiederum ein weiterer Aktionär ab und fordert zudem die Abberufung zweier derzeitiger Aufsichtsratsmitglieder.

„Statt Machtkämpfen fordern wir von den Verantwortlichen bei Heckler & Koch Kleinwaffenexporte in kriegführende und menschenrechtsverletzende Staaten zu unterbinden. Als ersten Schritt muss die Grüne-Länder-Strategie konsequent umgesetzt werden“, so Charlotte Kehne, Referentin für Rüstungsexportkontrolle bei Ohne Rüstung Leben und Sprecherin der „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“. „Wenn Heckler & Koch seine Grüne-Länder-Strategie wirklich ernst nehmen und konsequent umsetzen würde, sollten sich Ausnahmen für Staaten wie Indonesien oder Malaysia von selbst verbieten.“

Gemäß der „Grünen-Länder-Strategie“ sollen Waffen von Heckler & Koch nur noch an Staaten exportiert werden, die das Unternehmen als unbedenklich einstuft. Auf der letzten ordentlichen Hauptversammlung wurde jedoch klar, dass darunter nicht nur NATO- und EU-Länder sind. In Ausnahmefällen sollen offenbar auch Staaten zu „grünen Ländern“ erklärt werden, die deutliche Defizite bei der Einhaltung der Menschenrechte aufweisen. „Wer auch immer in Zukunft Heckler & Koch leiten, kontrollieren oder besitzen wird – allen Verantwortlichen muss klar sein, dass sie ihren menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten nachkommen müssen“, mahnt Tilman Massa vom Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre. „Die Aufweichung der ‚Grünen-Länder-Strategie‘ und die Ablehnung eines Opferfonds zeigen einmal mehr, dass freiwillige Ansätze von Unternehmen zur Achtung von Menschenrechten limitiert sind. Das geplante Sorgfaltspflichten-Gesetz mit klaren Haftungsregeln in Deutschland setzt Heckler & Koch unter Zugzwang.“

Jürgen Grässlin, Vorsitzender des RüstungsInformationsBüros, Bundessprecher der DFG-VK und von „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“ fordert in einem Gegenantrag (siehe https://www.heckler-koch.com/de/ir/ir-mitteilungen.html), die Vergütung für den Aufsichtsrat wegen des Totalversagens in allen zentralen Bereichen zu streichen. „Die aktuelle Strafanzeige von Rechtsanwälten des ECCHR und Menschenrechtsorganisationen beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag gegen Rüstungsmanager von Airbus und Rheinmetall muss auch frühere H&K-Manager und den langjährigen H&K-Hauptgesellschafter Andreas Heeschen aufrütteln. Denn in Deutschland entwickelte und in Saudi-Arabien in Lizenz gefertigte G3- und G36-Gewehre gelangten vielfach ins Kriegsgebiet im Jemen. Mit den Heckler & Koch-Sturmgewehren wird im Jemen-Krieg tagtäglich gemordet. Um die Beihilfe zu schweren Menschenrechtsverletzungen zu beenden, muss die H&K-Führung endlich die nötigen Schritte hin zu einer Rüstungskonversion, der Umstellung des Unternehmens auf eine sinnvolle nachhaltige zivile Fertigung, einleiten und umsetzen.“

„Wir müssen Sicherheit grundsätzlich neu zu denken lernen“, sagt Verena Nerz, Mitglied der Rüstungsexportkommission von pax christi. „Die unsinnige Ressourcenverschwendung für gewaltförmige Konfliktaustragung muss ein Ende haben. Die Entwicklung bei Heckler und Koch zeigt, dass finanzielle Interessen das handlungsleitende Motiv sind, hinter das ethische Erwägungen weit zurücktreten. Statt Gewalt – wirtschaftlicher und physischer – brauchen wir aber Kooperation und Gerechtigkeit, um in einer globalisierten Welt gemeinsam leben zu können.“

GKKE-Bericht 2019: „Eine restriktive Rüstungsexportpolitik sieht anders aus!“

Am 17.12.2019 stellte die Gemeinsame Konferenz Kirche und Entwicklung (GKKE) im Rahmen einer Bundespressekonferenz in Berlin ihren Rüstungsexportbericht 2019 vor. Anders als der Titel vielleicht vermuten lässt, deckt der Berichtszeitraum dabei nicht das Jahr 2019 ab, sondern analysiert die Zahlen für das Jahr 2018 und das erste Halbjahr 2019 – denn für 2019 liegen derzeit noch keine offiziellen Genehmigungszahlen von Seiten der Bundesregierung vor. Die Vorsitzende der GKKE-Fachgruppe Rüstungsexport, Simone Wisotzki, stellte die deutschen Rüstungsexporte zunächst in quantitativer Hinsicht vor. Dabei gilt:

„Lassen Sie mich […] einen Überblick über die Entwicklung der deutschen Rüstungsexporte 2018 und im ersten Halbjahr 2019 geben. Ich möchte etwas zum Umfang, aber auch zu den wichtigsten Empfängerländern deutscher Rüstungsexporte sagen. In 2018 erteilte die Bundesregierung 11.142 Einzelgenehmigungen für Rüstungsgüter im Wert von 4,82 Milliarden Euro. Das waren rund 1,4 Milliarden oder rund 23 Prozent weniger als im Jahr 2017. Zwar ist der Genehmigungswert damit im dritten Jahr in Folge gesunken, jedoch sind die Werte der Jahre 2015-2017 die drei höchsten Genehmigungswerte der vergangenen 21 Jahre, also seitdem die Bundesregierung öffentlich über Rüstungsexporte berichtet. Blickt man auf die Zahlen des Rüstungsexportberichtes für das erste Halbjahr 2019, ergibt sich dort ein Exportwert an Einzelausfuhrgenehmigungen von 5,33 Milliarden Euro. Das ist ein deutlicher Anstieg im Vergleich zu 2018 und unterstreicht, dass sich kein Trend hin zu einer restriktiveren Rüstungsexportpolitik erkennen lässt.“

Problematisch an diesen Zahlen ist aber nicht nur ihre reine Höhe, sondern vor allem auch der Umstand, dass 53% der Exportsumme auf Drittstaaten entfielen, also auf Länder wie Algerien, Ägypten oder Saudi-Arabien, die 2018 jeweils zu den größten Empfängern deutscher Rüstungsexporte gehörten, dabei aber weder als Teil der sogenannten „westlichen“ Staatenwelt betrachtet werden, noch dafür bekannt sind, die Menschenrechte positiv zu pflegen. In den Worten von Simone Wisotzki: „Obwohl die Bundesregierung immer das Gegenteil beteuert, werden Staaten, in denen staatliche Organe systematisch Menschenrechtsverletzungen begehen, mit deutschen Rüstungsgütern beliefert. Auch genehmigt die Bundesregierung Rüstungstransfers in Regionen, in denen aktuell Gewaltkonflikte oder regionale Rüstungsdynamiken zu beobachten sind, wie etwa im Nahen und Mittleren Osten, aber auch in der Region Ostasien.“

Problematisch ist diese Situation, weil sie sich nicht durch eine Verkettung unglücklicher Umstände ergeben hat, sondern weil sie durch eine gezielte Rüstungsexportpolitik willentlich und bewusst herbeigeführt worden ist. Hierzu gehört auch die Reform der EU-Gesetzgebung zum Rüstungsexport. Der Katholische Vorsitzende der GKKE, Prälat Karl Jüsten, verwies in diesem Zusammenhang auf die Überarbeitung des Gemeinsamen Standpunktes der EU über die Ausfuhr von Militärgütern, die im September 2019 beschlossen worden ist. Er erklärte:

„Die Chance, zu einer substantiellen Stärkung der europäischen Rüstungsexportkontrolle zu kommen, wurde […] vertan. Zwar gibt es leichte Verbesserungen in Sachen Transparenz. Doch bleiben zentrale Konzepte des Gemeinsamen Standpunktes auch weiterhin unzureichend definiert. Auch die von vielen auf institutioneller Ebene als notwendig erachtete Einführung eines ‚peer-review‘-Mechanismus, mit dem eine einheitliche Auslegung der Kriterien erreicht werden könnte, gelang nicht. Das Gesamtbild der europäischen Rüstungsexportkontrolle ist entsprechend unerfreulich: Im Zuge verstärkter Rüstungskooperation werden restriktive Exportregelungen aufgeweicht, während zugleich die europäische Rüstungsexportkontrolle hinsichtlich ihrer inhaltlichen und institutionellen Regelungen stagniert. Zudem zeigt etwa das deutsch-französische Zusatzabkommen zum Aachener Vertrag in die falsche Richtung, wenn es rüstungsexportpolitische Regeln weiter aufgeweicht. Die prinzipelle Vetomöglichkeit Deutschlands bezüglich Exporten an Drittstaaten muss erhalten bleiben. Sie darf nicht durch De-minimis-Regeln umgangen werden.Die EU und ihre Mitgliedstaaten werden damit ihrem Anspruch, eine restriktive Rüstungsexportpolitik zu betreiben, nicht gerecht.“

Diese Realität ist ernst zu nehmen und auf diese Realität ist zu reagieren. Da der Export von Waffen aus Deutschland von der Bundesregierung kontrolliert und gesteuert wird, ist diese naturgemäß nicht nur die Hauptverantwortliche, sondern vor allem auch die erste Ansprechpartnerin für eine nötige Reform des bestehenden Rüstungsexportkontrollregimes. Es ist bemerkenswert, wie deutlich die GKKE diesen Sachverhalt anspricht und wie konkret ihre Forderungen sind. Der Evangelische Vorsitzende der GKKE, Prälat Martin Dutzmann, erklärte:

„Die GKKE hält die Überarbeitung der Politischen Grundsätze für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern […] für unzureichend und bekräftigt die Forderung nach einem rechtlich verbindlichen Rüstungsexportkontrollgesetz. Sie fordert die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag auf, ein solches Gesetz auszuarbeiten und zu beschließen. In diesem Zusammenhang wären auch der Export von technischer Unterstützung sowie die Investitionen deutscher Rüstungsunternehmen in den Aufbau ausländischer Produktionskapazitäten rechtlich zu regeln.“

Die GKKE stellt damit die gleiche Forderung, wie sie auch von Aktion Aufschrei formuliert wird und verleiht dem Anliegen zusätzlichen Nachdruck.

Allianz gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer begrüßt Gegenvorschlag

Die Diskussion in der Schweiz über eine Neugestaltung der Rüstungsexportkontrollgesetzgebung scheint schon einen Schritt weiter als die vergleichbare Debatte in Deutschland. Zunächst ist es der Allianz gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer gelungen, ein Volksbegehren für eine Neuordnung der Schweizer Rüstungsexportkontrollgesetzgebung auf den Weg zu bringen. Und als Reaktion auf diesen Erfolg kündigte nun der Schweizer Bundesrat an, dass er dem Parlament einen eigenen Gesetzesentwurf zur Initiative gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer unterbreiten will. Indem sich der Schweizer Bundesrat die Initiative zu eigen macht, ist es für die Allianz gegen Waffenexporte noch einmal notwendig geworden, ihre Kernforderungen zu formulieren und in die Diskussion einzubringen. Dazu gehören:

  • Die Kriterien für Kriegsmaterial-Exporte müssen mindestens auf der Stufe eines Bundesgesetzes geregelt werden, um die demokratische Basis von Waffenexporten zu verbreitern und somit die Mitsprache des Parlaments zu ermöglichen.
  • Der Export von Kriegsmaterial an Länder, die systematisch und schwerwiegend die Menschenrechte verletzen, muss ohne Ausnahmen verboten werden.
  • Dem Export von Kriegsmaterial an Bürgerkriegsländer oder an undemokratische Länder, welche in (Bürger-)Kriege oder interne oder internationale bewaffnete Konflikte verwickelt sind, muss definitiv ein Riegel geschoben werden.

Die Allianz erklärt: Zwei der drei Anliegen scheinen vom Bundesrat uneingeschränkt geteilt zu werden. Unklar bleibt, ob der Bundesrat die zweite Forderung nach dem absoluten Verbot von Kriegsmaterialexporten an Länder, die systematisch und schwerwiegend die Menschenrechte verletzen, teilt. Aktuell besteht in der Kriegsmaterialverordnung (KMV) dazu eine Ausnahmeregelung (Art. 5, Abs. 4 KMV). Der Bundesrat schlägt nun zwei Varianten eines Gegenvorschlags vor: In einer soll die Ausnahmebestimmung gestrichen werden, in einer anderen bleibt sie bestehen. Für die Allianz ist klar: Waffenexporte an Länder, welche systematisch und schwerwiegend die Menschenrechte verletzen, müssen grundsätzlich verboten werden.

Gerade auch vor dem Hintergrund der deutschen Gesetzgebungsinitiativen wird es von großem Interesse sein, wie die politische Diskussion in der Schweiz im kommenden Jahr fortgesetzt werden wird und wie die Volksabstimmung am Ende ausgehen wird.

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