Liebe Friedensfreund*innen, sehr geehrte Damen und Herren,
die gestrige Verhandlung am BGH zum Verfahren der illegalen G36-Gewehrexporte von Heckler & Koch (H&K) lässt in zweierlei Hinsicht hoffen:
Zum einen, dass die Strafen gegen H&K bzw. deren ehemalige Mitarbeiter bestehen bleiben, ggf. sogar noch verschärft werden. Denn – anders als das Landgericht Stuttgart – sieht der BGH nicht nur das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) als Rechtsgrundlage, sondern auch das Kriegswaffenkontrollgesetz (KWKG). Zum anderen soll das anstehende BGH-Urteil Klarheit darüber verschaffen, ob Endverbleibserklärungen (EVE) bei allen Genehmigungen von Rüstungsexporten rechtlich verbindlich sind (Linie des Landgerichts Kiel bei unserer ersten Strafanzeige gegen SIG Sauer) oder nicht (Linie des Landgerichts Stuttgart bei unserer Strafanzeige gegen Heckler & Koch).
Ich hoffe, dass die anstehende Urteilsverkündung des Bundesgerichtshofs (BGH) am 11. März hier absolute Klarheit für alle Rüstungsexportgeschäfte aus Deutschland bringt – pro rechtlicher Verbindlichkeit der EVE. Der Prozess gegen Heckler & Koch am obersten deutschen Gericht hat nachdrücklich aufgezeigt, dass bisher kein effektives Genehmigungs- und Kontrollverfahren seitens der Bundesregierung und der Kontrollbehörden (BAFA und BMWi) bei Rüstungsexporten existiert. Hier bedarf es der Schaffung einen neuen effizienten Rüstungsexport-Kontrollgesetzes!
Anbei, einige aktuelle Berichte des SWR, der NRWZ ,der SZ, der Zeit und PIE DE PÁGINA (in Spanisch) – allesamt sehr lesenswert.
Jürgen Grässlin, Strafanzeigenerstatter,
Vorsitzender des RüstungsInformationsBüros (RIB e.V.) mit dem GLOBAL NET – STOP THE ARMS TRADE (GN-STAT), DFG-VK, Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel! Kritische Aktionär*innen Heckler & Koch
Weblinks: GN-STAT, www.gn-stat.org > FALL 02 Heckler & Koch – Mexiko > FALL 04 SIG Sauer – Kolumbien (in mehreren Sprachen)
www.aufschrei-waffenhandel.de, www.dfg-vk.de, www.rib-ev.de
Kontakt: jg@rib-ev.de, Tel.: 0049-761-7678208, Mob.: 0049-170-6113659