DAKS-Newsletter April 2015 ist erschienen!

Heckler & Koch steht nicht nur wegen des G36-Gewehrs in der Kritik – mehr dazu im neuen Newsletter -, sondern auch wegen angeblich illegaler Waffenexporte nach Mexiko. Vor nunmehr 5 Jahren wurde in diesem Zusammenhang eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft in Stuttgart erstattet. Aber bis heute ist in dieser Sache wenig passiert. „Aktion Aufschrei“ nimmt dies zum Anlass für eine Protestaktion unter dem Titel „Der Tod dankt der Staatsanwaltschaft Stuttgart“. Mehr dazu am 17. April in Stuttgart. Und vorab schon jetzt im Newsletter.

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Der Tod dankt der Staatsanwaltschaft Stuttgart

Gegen widerrechtlich operierende Waffendealer von Heckler & Koch wird trotz klarer Beweislage auch fünf lange Jahre nach Anzeigeerstattung noch immer nicht Anklage erhoben.

Machen Sie mit bei der Protestaktion der Aufschrei-Kampagne am 17. April 2015!

von Jürgen Grässlin

Die Bearbeitung von Ausfuhrgenehmigungsanträgen für Kleinwaffen nach Mexiko ist seitdem ausgesetzt.“

Ein Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums zur Strafanzeige gegen Heckler & Koch

Tödliches Testfeld Mexiko

ein neues Modell der Rüstungsexportpolitik

Seit nunmehr einem Jahrzehnt dient Mexiko als Testfeld einer völlig neuen Form der Rüstungsexport-Genehmigungspolitik: dem Transfer von Kriegswaffen in bestimmte Bundesstaaten eines Landes. Verbunden mit der via Endverbleibserklärung schriftlich garantierten Verpflichtung seitens der Empfänger, die todbringenden Gerätschaften „Made in Germany“ in den als sicher definierten Gebieten zu belassen. Das Testobjekt war und ist, neben ein paar weniger bekannten Waffentypen, das Sturmgewehr G36 des europaweit führenden Kleinwaffenproduzenten Heckler & Koch GmbH (H&K) in Oberndorf am Neckar.

Was womöglich sogar gut gemeint war – die Ausrüstung mexikanischer Polizeieinheiten im Kampf gegen die Drogenkartelle – entpuppt sich heute als Desaster ohnegleichen. Das Testfeld Mexiko ist längst außer Kontrolle geraten. Mit fatalen Folgen: Erschießungen und Morde erfolgen von Seiten staatlicher Sicherheitskräfte weit überwiegend in eben den Bundesstaaten, in die die Kriegswaffen gemäß Endverbleibserklärung der mexikanischen Seite niemals hätten gelangen dürfen.

Tiefe Einblick in die dubiosen Machenschaften des Oberndorfer Gewehrexporteurs offenbarte ein Insider im Herbst 2009.

Informationen eines Insiders ermöglichen die Strafanzeige gegen H&K

Nach mehreren vertraulichen Vier-Augen-Gesprächen mit einem bestens informierten H&K-Mitarbeiter stellte ich am 19. April 2010 über meinen Tübinger Rechtsanwalt Holger Rothbauer bei der Stuttgarter Staatsanwaltschaft Strafanzeige. Der Verdacht lautete auf Bruch des Außenwirtschaftsgesetzes und des Kriegswaffenkontrollgesetzes durch Repräsentanten des Oberndorfer Gewehrherstellers und -exporteurs Heckler & Koch.

Angesichts der glaubwürdigen Aussagen und vorgelegten Dokumente des H&K-Insiders war klar geworden, dass verbotenerweise mehrere tausend modernster G36-Sturmgewehre von H&K in die mexikanischen Unruheregionen Chiapas, Chihuahua, Guerrero und Jalisco verbracht worden waren – trotz des ausdrücklichen Belieferungsverbotes seitens des Bundesausfuhramtes BAFA in Eschborn.

Die Bundesregierung wies in ihren Rüstungsexportberichten aus, dass in den Jahren 2003 bis 2007 Ausfuhrgenehmigungen für summa summarum 8.769 Sturmgewehre an Mexiko erteilt worden waren. Dokumente des mexikanischen Verteidigungsministeriums belegen, dass in den vier Unruheprovinzen – widerrechtlich – 4.796 der G36-Gewehre angekommen sind.

Wie konnte es dazu kommen? Der Vorwurf des Informanten war und ist mehr als eindeutig: Auch die verbotenen vier Bundesländer seien mit den Sturmgewehren beliefert worden, an General Aguilar von der D.C.A.M. seien hierzu immense Bestechungsgelder geflossen, selbst Ersatzteillieferungen seien im Nachhinein beantragt und geliefert worden. Die deutschen Behörden seien „durch eine Falschaussage“ getäuscht worden, „um die anstehenden Exporte nicht zu gefährden und um die verbotenen Lieferungen zu verschleiern“.

Dankenswerterweise nahmen sich gleich mehrere Journalisten reputierter Medien des Falles an. Die TV-Berichte von Thomas Reutter und Achim Reinhardt vom ARD-Politikmagazin REPORT MAINZ führten zu einer ersten Razzia seitens der Staatsanwaltschaft Stuttgart kurz vor Weihnachten 2010.

Im Januar 2011 trat Peter Beyerle zurück. Vormals war Beyerle Präsident des Landgerichts Rottweil, in dessen Zuständigkeitsbereich H&K fällt. Nach seiner Pensionierung wurde der versierte Jurist zum H&K-Geschäftsführer für die Ressorts Recht, Exportkontrolle und Behörden berufen und verantwortete somit auch Mexiko-Gewehrdeals. Umfassend habe ich die widerrechtlichen Waffengeschäfte von Heckler & Koch im Schwarzbuch Waffenhandel. Wie Deutschland am Krieg verdient dokumentiert.

Die gescheiterte Sündenbock-Strategie von H&K

Arbeitsgerichtsprozesse in Villingen und Freiburg

Nahezu drei Jahre lang verstieg sich die H&K-Geschäftsführung zur Aussage, das Unternehmen sei in keinster Weise in illegale Waffengeschäfte verstrickt. Als Erstatter der Strafzeige wurde ich vor versammelter Belegschaft diskreditiert. Am 24. April 2013 endlich verkündeten Martin Lemperle und Niels Ihloff via „Mitteilung der Geschäftsleitung“ am Schwarzen Brett einen Strategiewechsel, so die Recherche von Martin Himmelheber von der Neuen Rottweiler Zeitung.

Eine „interne Sonderuntersuchung“ habe im Zusammenhang mit staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu einer neuen Erkenntnis geführt, so die neue Linie in der Erkenntnis der nicht länger verschweigbaren Faktenlage: Fortan bestand aus Unternehmenssicht „der dringende Tatverdacht gegen zwei langjährige Mitarbeiter“. Diese sollen im Zusammenwirken mit dem H&K-Handelsvertreter in Mexiko – gemeint war Markus B. als Leiter von LAMAR in Mexiko-Stadt – „Waffenlieferungen in nicht genehmigungsfähige mexikanische Bundesstaaten“ veranlasst haben. Die Strategie der Sündenböcke fokussierte sich auf den H&K-Bereichsleiter Axel H. und die Sachbearbeiterin Marianne B.

Ausschließlich die beiden sollen „eigenmächtig, ohne Wissen und Wollen anderer Personen im Unternehmen“ gehandelt haben. H. und B. wurden mit sofortiger Wirkung gefeuert. Beachtlich die These, dass kein weiterer außer den drei Genannten in den widerrechtlichen Waffenhandel mit über 4.500 Sturmgewehren involviert gewesen sein soll.

In einem aufschlussreichen Arbeitsgerichtsverfahren am 3. Dezember 2013 in Villingen wehrten sich H. und B. – und bekamen Recht. Wegen der mehr als 30-jährigen Betriebszugehörigkeit wäre allenfalls eine Abmahnung möglich gewesen. Der Prozess bot nicht nur einen Einblick in die Verwicklung der H&K-Führungsebene. Die juristische Auseinandersetzung offenbarte auch das Versagen der sogenannten Rüstungsexportkontrollbehörden an einem entscheidenden Punkt: Der Endverbleib deutscher Waffen wird von den zuständigen Behörden nicht im Ansatz kontrolliert. Endverbleibserklärungen wurden im Fall Mexiko zuweilen zeitlich befristet ausgestellt („Haltbarkeitsdatum“), Exportverbote wurden auf „Zuruf“ erteilt.

En passant kamen gleich mehrere neue Akteure in der Handlungskette widerrechtlicher Waffenexporte zur Sprache. Zwei Tage darauf erweiterte ich meine Strafanzeige von vormals neun Beschuldigten um den Verdacht der Mitschuld gegen fünf weitere Personen.

Nach mehrstündiger mündlicher Verhandlung endete der Berufungsprozess zur Kündigungsklage vor dem Landesarbeitsgericht Freiburg am 1. Dezember 2014 auf Vorschlag des Vorsitzenden Richters Christoph Tilllmanns mit einem Vergleich. Gemäß dem Vergleich soll der Fortbestand der Arbeitsverhältnisse davon abhängig gemacht werden, „dass der Kläger und die Klägerin nicht wegen einer vorsätzlichen Straftat nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz und Außenwirtschaftsgesetz verurteilt werden“.

Damit waren die Kündigungen erst einmal gegenstandslos. H&K verpflichtete sich zur Beteiligung „in erheblichem Umfang an den Kosten für die Strafverteidigung der beiden Kläger“.

Weitaus länger als erwartet benötigten das Landeskriminalamt Baden-Württemberg und das Zollkriminalamt (ZKA) in Köln für ihren Abschlussbericht, was mit intensiven und aufwändigen Recherchen begründet wurde. Im Freiburger Arbeitsgerichtsprozess wurde offenkundig, dass das ZKA seinen Bericht mittlerweile abgeschlossen hat. Darin kommen die ZKA-Ermittler zu dem Ergebnis, dass im Fall der G36-Exporte nach Mexiko eine Verletzung des Kriegswaffenkontrollgesetzes gegeben sein soll. Seither steht der Anklageerhebung seitens des Stuttgarter Staatsanwalts Peter Vobiller nichts mehr im Wege.

Ausblick in eine düstere Zukunft: G36-Opfer ohne Ende

Zurück nach Mexiko. Dort nimmt das G36-Desaster einen tödlichen Verlauf. Wiederholt bereiste Wolf-Dieter Vogel das mittelamerikanische Land, die letzten Male auf den Spuren der G36-Gewehre von Heckler & Koch. Vogel dokumentiert das Geschehen in ebenso eindrücklichen wie bedrückenden Vor-Ort-Berichten. Die H&K-Sturmgewehre werden eingesetzt, die Zahl der Opfer wächst.

Jüngst berichtete der Berliner Journalist umfassend in der tageszeitung (taz) und in weiteren Medien über sechs getötete und 43 verschwundene und mittlerweile ermordete Studentinnen und Studenten in Iguala im Bundesstaat Guerrero – eine der vier widerrechtlich mit G36 belieferten Provinzen. Die Studenten waren am 26. September 2014 bei einem gemeinsamen Angriff von lokalen Polizisten und Mafiasöldnern attackiert worden. In der örtlichen Polizeibehörde fanden die Strafverfolger tags darauf mehr als zweihundert Waffen, unter ihnen 37 der H&K-Sturmgewehre.

Die sechs Beamten, gegen die wegen des „Mordes mit Feuerwaffen“ Anklage erhoben worden ist, hatten Zugang zu den G36. „Die Gewehre werden ihnen sogar innerhalb der Behörde explizit zugeordnet“. Bei den Verhafteten wurden „Schmauchspuren festgestellt“. Vogels Resümee: „Es spricht also vieles dafür, dass sie die Waffen in der Nacht auch trugen und einsetzten“.

Die Wut auf die Waffenlieferanten aus Deutschland ist gewaltig. Kurz vor Weihnachten demonstrierten zahlreiche Angehörige der getöteten Studenten vor der Deutschen Botschaft. Felipe de la Cruz, einer der Wortführer der Protestbewegung, forderte in Mexiko-City von der Bundesregierung den Stopp der Waffenverkäufe an mexikanische Sicherheitskräfte.

Das Desaster nimmt seinen Lauf, mit – auf Jahrzehnte hinaus – vorprogrammierter Todesfolge für Hunderte, wahrscheinlich Tausende von Menschen. Denn Polizisten in Mexiko sind vielfach korrupt und arbeiten nicht selten mit der Drogenmafia zusammen. Es ist eine Frage der Zeit, bis Drogenbanden mit den H&K-Gewehren morden.

Beachtlicher Erfolg der Strafanzeige:

mehrjähriges Waffen-Exportverbot für H&K nach Mexiko!

Ein erfreulicher Zwischenschritt ist erreicht. Nach der Strafanzeige von 2010 verhängte das Eschborner Bundesausfuhramt (BAFA) gegenüber Heckler & Koch ab 2011 ein bis heute währendes Genehmigungsverbot für Kleinwaffen- und Bestandteillieferungen nach Mexiko (siehe „Übersicht der Genehmigungen für Kleinwaffenexporte nach Mexiko“). Auch andere Kleinwaffenproduzenten transferierten keinerlei Kriegswaffen nach Mexiko.

Übersicht der Genehmigungen für Kleinwaffenexporte nach Mexiko

BeschreibungA001-Wert in Euro berechnet
2003Gewehre und Karabiner, Maschinenpistolen und Zubehör und Teile für Gewehre und Karabiner (einschließlich Kriegswaffen), Maschinenpistolen, Maschinengewehre, Sportpistolen und -revolver und Waffenzielgeräte(0001 / 23,7%)402.816,10
2004Gewehre, Revolver, Pistolen, Maschinenpistolen,Maschinengewehre und Waffenzielgeräte, inkl. Teile (0001 / 54,9%);1.004.103,90
2005Gewehre, Pistolen, Maschinenpistolen und Teile für Gewehre, Pistolen, Maschinenpistolen, Maschinen­gewehre, Sportpistolen, Sportrevolver (A0001 / 52,4%);838.625,84
2006Gewehre, Sportpistolen und Teile für Gewehre, Pistolen,Maschinengewehre, Sportpistolen, Rohrwaffen-Lafetten (A0001 / 69,8%);2.084.255,20
2007Gewehre, Maschinenpistolen, Pistolen, Sportgewehre und Teile für Gewehre , Maschinenpistolen, Pistolen (A0001 / 98,8%)15.342.815,00
2008Pistolen und Teile für Gewehre mit KWL* – Nummer, Pistolen (A0001 / 25,2%);232.466,47
2009Maschinenpistolen und Teile für Maschinenpistolen,Gewehre mit KWL-Nummer, Revolver, Pistolen (A0001 / 6,8%)365.930,10
2010**Waffenzielgeräte und Teile für Gewehre mit KWL-Nummer, Maschinengewehre, Maschinenpistolen,Pistolen (A0001 / 41,0%); (931.254 Euro SALW*** -Kleinteile)1.083.739,40
2011201220132014EXPORTSTOPP EXPORTSTOPP EXPORTSTOPP EXPORTSTOPP (2014, 1. Halbjahr)0 0 0

* Kriegswaffenliste

** erstes erwähntes A001-Denial

*** SALW – Small Arms and Light Weapons – Kleinwaffen und Leichtwaffen

Quelle: Rüstungsexportberichte der Bundesregierung (A001-Angaben)

Zusammenstellung: Otfried Nassauer, Berlin Information-center for Transatlantic Security, www.bits.de

Angesichts des derzeit gegen H&K laufenden Ermittlungsverfahrens bestätigt ein Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums: „Die Bearbeitung von Ausfuhrgenehmigungsanträgen für Kleinwaffen nach Mexiko ist seitdem ausgesetzt.“ Inwiefern sogar weitere Exportverbote seitens des BAFA oder des Bundeswirtschaftsministeriums gegenüber Heckler & Koch ausgesprochen worden sind, ist zu diesem Zeitpunkt unklar. Ein Hinweis eben darauf liefert die Aussage der H&K-Betriebsratsvorsitzenden Monika Lange. Bei Warnstreiks der IG Metall im Raum Oberndorf-Schramberg verkündete sie Anfang Februar 2015 laut Bericht der Neuen Rottweiler Zeitung: Die Exportbeschränkungen der Bundesregierung bereiteten dem Unternehmen Probleme und schon einige Beschäftigte hätten deshalb ihren Arbeitsplatz verloren.

Der Verdacht: Noch weitaus mehr Gewehre exportiert als bislang publiziert

Im Februar 2015 trat ein neuer Verdacht zutage: Vieles spricht dafür, dass weitaus mehr H&K-Gewehre nach Mexiko gelangt sind, als die Bundesregierung in ihren Rüstungsexportberichten bislang eingestanden hat. Der GRÜNEN-Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele hatte Daten aus dem Kriegswaffenkontrollbuch von Heckler & Koch angefordert. Die Auskunft von Regierungsseite belegt, dass „deutlich mehr Gewehre vom Typ G36 nach Mexiko geliefert wurden, als die Bundesregierung in ihren Rüstungsexportberichten angegeben hat“. So hat Heckler & Koch rund 10.100 Sturmgewehre an Mexiko geliefert.

Der renommierte Friedensforscher Otfried Nassauer, Leiter des Berliner Informationszentrums für Transatlantische Sicherheit (BITS), wirft die folgenschwere Frage auf, ob die Rüstungsexportberichte der Bundesregierung „möglicherweise gravierende Fehler und Lücken“ enthalten, wie der Fall der G36-Exporte nach Mexiko zeige.

Dank der differenzierten Antwort der Bundesregierung auf die Ströbele-Anfrage ist inzwischen klar, dass die bei den gewaltsam unterdrückten Studentenprotesten in Iguala widerrechtlich gelieferten G36 aus Oberndorf eingesetzt wurden. Die Gewehrnummern in Verbindung mit dem H&K-Kriegswaffenkontrollbuch verraten die Herkunft und den Endverbleibsbruch der deutschen Kriegswaffen.

Nachdrücklich verweist Nassauer darauf, dass die konkrete Möglichkeit besteht, Staaten wie Mexiko zu sanktionieren, die ihre Endverbleibsverpflichtungen verletzen. Neben einem internationalen Rüstungsexportverbot für Mexiko wäre zugleich eine Rückrufaktion für bereits gelieferte Kriegsgeräte vonnöten. Eine Anregung bietet die Initiative www.waffenrueckruf.de. Um Schlimmeres zu verhindern, muss die Bundesregierung vom mexikanischen Verteidigungsministerium alle H&K-Waffen zurückfordern. Ansonsten nimmt sie billigend das weitere Morden mit deutschen Waffen in Kauf – und macht sich in diesem Sinne weiterhin mitschuldig.

Zum Schluss eine in ihrer Folgewirkung brisante Prognose: Der Skandal um den definitiv illegalen Export von Heckler & Koch-Gewehren in mexikanische Unruheprovinzen wird noch höhere Wellen schlagen und weitaus mehr Beteiligte – auf industrieller wie staatlicher Ebene – treffen, als bislang angenommen. Denn noch lange nicht liegen alle Fakten auf dem Tisch. Mit dem Strafprozess wird die Lawine ins Rollen gebracht – in Deutschland und in Mexiko.

Holger Rothbauer geht davon aus, dass es „zu einer Anklageerhebung wohl vor der Sonderstrafkammer des Landgerichts Stuttgart kommen dürfte“. Allerdings mit erneutem Zeitverzug, denn die Anklage der Staatsanwaltschaft wird vermutlich „erst im Sommer dieses Jahres gefertigt“ – so mein Tübinger Rechtsanwalt im Interview mit dem DAKS-Kleinwaffen-Newsletter.

17. April 2015 – Der Tod dankt der Stuttgarter Staatsanwaltschaft!

Wir fordern Gerechtigkeit!

Fünf lange Jahre sind vergangen seit Erstattung der Strafanzeige gegen Heckler & Koch wegen der illegalen G36-Gewehrlieferungen an Mexiko. In fünf langen Jahren hat die zuständige Staatsanwaltschaft zwei Hausdurchsuchungen bei Heckler & Koch und in Privaträumen von H&K-Mitarbeitern durchgeführt, zweimal unseren Informanten angehört sowie viele weitere Beteiligte verhört. Die Anklageerhebung steht noch immer aus. Schlimmer noch: Zurzeit ist der zuständige Staatsanwalt Peter Vobiller vom Fall abberufen und für mehrere Monate zur Generalstaatsanwaltschaft abgeordnet. Derweil nimmt das Morden in Mexiko mit G36-Gewehren seinen Lauf.

Am Ende könnten für die H&K-Beteiligten milde Urteile in Form von Geldbußen stehen, statt mehrjähriger Haftstrafen gemäß Kriegswaffenkontroll- und Außenwirtschaftsgesetz – dann begründet mit den derweil Jahre zurückliegenden Taten. Schlimmer noch wäre ein Vorgehen wie das im Fall der Augsburger Justiz: Dort wurde der bayerische Rüstungslobbyist Karlheinz Schreiber – trotz nachweislich millionenschwerer widerrechtlicher Waffengeschäfte mit Saudi-Arabien – lediglich wegen Steuerhinterziehung verurteilt, nicht aber wegen illegalen Waffenhandels.

Die Verantwortlichen von Heckler & Koch und der D.C.A.M. feiern den Frühling 2015 in Freiheit. Wir wollen diesen Skandal des Verzögerns und Verschleppens nicht schweigend hinnehmen. Die Kampagne „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“ lädt zum Protest ein:

Der Tod dankt der Staatsanwaltschaft.

Wir geben den Opfern eine Stimme!

Wir fordern Gerechtigkeit für die Opfer des H&K-Waffeneinsatzes in Mexiko!

Die Staatsanwaltschaft muss schnellstmöglich Anklage gegen die Täter erheben!

Kommen Sie am Freitag, den 17. April 2015 um 15:00 Uhr zur Protestaktion vor der Staatsanwaltschaft Stuttgart, Neckarstraße 145.

Kontakt zur Protestaktion am 17.04.2015:

Jürgen Grässlin, Freiburg, Tel.: 0761-7678208, Mob.: 0170-6113759,

E-Mail: graesslin@dfg-vk.de

Paul Russmann: Tel.: 0711-60 83 96, Mob.: 0176-28 04 45 23,

E-Mail: orl-russmann@gaia.de

Roland Blach: Tel.: 0711-51 88 56 01, Mob.: 0177-25 07 286, E-Mail: ba-wue@dfg-vk.de

Kontakt bei rechtlichen Fragen:

Rechtsanwalt Holger Rothbauer, DEHR-Anwälte, Österbergstr. 9, 72074 Tübingen,

Tel.: 07071-1504949, Fax: 07071-31087, E-Mail: anwaelte@dehr.eu

Weitere Informationen siehe www.juergengraesslin.com,

www.aufschrei-waffenhandel.de, www.dfg-vk.de und www.rib-ev.de

Dieser Artikel von Jürgen Grässlin, gerade erst für sein Engagement mit dem AMOS-Preis ausgezeichnet, wurde aus Platzgründen gekürzt und ist in voller Länge in der Zeitschrift „Zivilcourage“ erschienen (erste Ausgabe 2015). Die Hintergründe des illegalen Waffendeals sind nachzulesen im „Schwarzbuch Waffenhandel“, S. 441ff.: „Mexiko – illegale G36-Lie­ferungen in Unruheprovinzen“.

Das G36 in der Kritik – Heckler & Koch in der Krise

Kritik am Schnellfeuergewehr G36 gibt es seit Jahren. Mal war es der Bundesrechnungshof, der die Beschaffungspraxis des Verteidigungsministeriums thematisierte (vgl. DAKS-Newsletter 10 / 2012), mal Berichte aus der Bundeswehr, die die Treffgenauigkeit dieser Waffe in Frage stellten (vgl. DAKS-Newsletter 05 / 2012), mal eine Kritik am verwendeten Kaliber und der damit verbundenen mangelhaften Mannstopp-Wirkung des Gewehrs (vgl. DAKS-Newsletter 11 / 2012). Konsequenzen im eigentlichen Sinn hatten diese Berichte nicht und die Reaktionen waren ritualisiert: Sobald Kritik am G36 öffentlich wurde, sah Heckler & Koch eine Kampagne der „Presse“ gegen sich laufen, und gleichzeitig wurde dem Kleinwaffenhersteller die Möglichkeit gegeben, in bundeswehrnahen Publikationen über die eigene Vision der zukünftigen Bewaffnung der Bundeswehr zu berichten (vgl. den Beitrag des HK-Mitarbeiters Marc Roth im InfoBrief Heer Januar / Februar 2012). Die Bundeswehr begann in der Zwischenzeit die Frage zu klären, wie die Probleme behoben werden könnten. Bereits im Jahr 2013 berichtete der Spiegel darüber, laut einem internen Vermerk sei „das Kommando Heer“ beauftragt worden zu „klären, ob der Hersteller Heckler& Koch ein verbessertes Produkt liefern kann oder ob gleich ein ganz neues Gewehr entwickelt werden muss“.

Mittlerweile, so scheint es, ist auf ministerieller Ebene eine Entscheidung für die Neuanschaffung getroffen worden. Ursula von der Leyen hat in einem Pressestatement erklärt, die Kritik an der Treffsicherheit des G36 sei berechtigt und nun müsse geklärt werden, „was das mittelfristig für die Truppe bedeutet, nämlich die Frage, ob und inwieweit ein neues und anderes Gewehr angeschafft werden muss“.

Damit ist die Option, das G36 zu modernisieren – wie sie von Marc Roth in dem erwähnten Artikel im InfoBrief Heer vorgeschlagen wurde – offenbar vom Tisch. Es scheint, als habe die Auswertung der im Afghanistan-Krieg gemachten Erfahrungen ergeben, dass eine einfache Modernisierung des G36 aus Sicht der Bundeswehr nicht genügen wird, um den veränderten Erwartungen der Soldaten gerecht zu werden.

Überraschend an dieser Entwicklung sind zunächst lediglich die Reaktionen, die sie hervorgerufen hat. Berechenbar reagierte lediglich Heckler & Koch, insofern die Firma in einer „Ergänzenden Stellungnahme“ alle Kritik pauschal als unbegründet zurückwies. Wenn das Verteidigungsministerium jedoch eine Kommission einrichtet, um die Causa G36 aufzuklären, und dazu externe Berater einlädt – die Süddeutsche berichtete – oder wenn die Linke gar die Einrichtung eines Untersuchungsausschusses fordert – die FAZ berichtete –, dann sind diese Reaktionen unerwartet. Zu erklären sind diese Veränderungen kaum, wenn man nicht unterstellt, dass sich in den vergangenen Jahren der Rahmen verändert hat, in dem Kleinwaffen in der Bundeswehr wahrgenommen werden.

Die enge Kooperation zwischen Heckler & Koch und dem Verteidigungsministerium, die in den vergangenen 60 Jahren gepflegt wurde, scheint sich in einer Krise zu befinden. Sollte es zutreffen, dass Heckler & Koch über die Entscheidung von der Leyens, sich die Kritik am G36-Gewehr zu eigen zu machen, erst aus der Presse erfahren hat, und sollte es zutreffen, dass sich die Bundeswehr gegen eine Modernisierung des G36 und für die vollständige Neuanschaffung eines Gewehrs entschieden hat, so kann dies tatsächlich nur als ein Bruch gedeutet werden.

Das Problem besteht darin, dass Heckler & Koch derzeit kein Ersatz-Modell entwickelt hat, dass man dem Verteidigungsministerium kurzfristig anbieten könnte. Bedingt wohl auch durch die angespannte Finanzsituation hat der Waffenhersteller in den vergangenen Jahrzehnten keine wirklich neuen Waffenmodelle entwickelt, sondern sich lediglich an Ausschreibungen beteiligt, durch die bestehende Waffenbestände modernisiert werden sollen. Bereits im Jahr 2000 hatte Heckler & Koch eine Vereinbarung mit dem britischen Verteidigungsministerium über die Überarbeitung des Schnellfeuergewehrs SA80 getroffen. Das für die US-Armee entwickelte XM8 basiert auf dem G36-Gewehr, adaptiert dieses jedoch auf die US-amerikanischen Erwartungen. Und das HK416/417 trat an, um die US-amerikanischen Schnellfeuergewehre M16 und M4 zu modernisieren. All diese Modelle dürften für die Bundeswehr nur bedingt interessant sein. Damit ist die Entscheidung gegen das G36 dann jedoch gleichzeitig eine Entscheidung gegen Heckler & Koch.

Für HK dürfte diese Lage einer Katastrophe gleichen. Das Unternehmen kämpft ohnehin schon um das finanzielle Überleben, der Vertrauensentzug durch das Ministerium dürfte in dieser Hinsicht nun fast einem Todesurteil gleich kommen. Die Chancen auf neue Exportverträge für das G36 sind durch die Kritik der Bundeswehr dramatisch gesunken. Und wenn im Gebaren des Verteidigungsministeriums tatsächlich die Bereitschaft ausgedrückt wird, bei der Neuanschaffung eines Schnellfeuergewehrs auch einen nicht-deutschen Hersteller zum Zuge kommen zu lassen, so bedeutet dies nicht weniger, als dass sich Heckler & Koch in einer Sackgasse befindet.

Auch im politischen Bereich scheinen sich die Gewichte verlagert zu haben. In dem vorauseilenden Gehorsam, mit dem durch das Verteidigungsministerium eine Kommission eingesetzt wurde, um die Geschehnisse rund um die G36-Beschaffung zu klären, drückt sich das Bewusstsein aus, dass der Bundestag ein entsprechendes Vorgehen heute nicht mehr unhinterfragt geschehen lässt. Kleinwaffen, so scheint es, sind im Bewusstsein der Politik angekommen. Das aber ist tatsächlich eine neue Situation. Etwaige Produktionsmängel oder die Manipulation von Tests – von denen etwa die Zeit berichtet – mögen sich bewahrheiten oder nicht, aber wirklich entscheidend ist, dass der Bundestag derzeit bereit scheint, seine Kontrollfunktion wahrzunehmen.

Sportschützen, Neonazis – und das Deutsche Waffen-Journal

Das Deutsche Waffen-Journal (DWJ) ist nach eigener Darstellung „eine der weltweit renommiertesten deutschsprachigen Fachzeitschriften, die sich mit den Themenbereichen Sport-, Jagd- und Dienstwaffen, historische Handfeuerwaffen, Munition, Waffenrecht, Optik und Zubehör befasst“. Gelogen ist dies nicht, denn die Zeitschrift genießt in Kreisen von Sportschützen tatsächlich ein gewisses Renommee. Sie erscheint, Monat für Monat, seit mittlerweile 50 Jahren und das in Druckauflage von zuletzt rund 31.000 Exemplaren.

Gleichzeitig ist das DWJ für seine politisierende Berichterstattung berüchtigt. Als Reaktion auf den Amoklauf von Winnenden zog der Chefredakteur des DWJ, Walter Schulz, das Fazit, man müsse über die Einführung einer Wehrsporterziehung an Schulen nachdenken, um auf diese Weise künftige Amokläufe zu verhindern (vgl. DAKS-Newsletter 05/2009). Im März 2012 kritisierte der Presserat einen Kommentar, der sich in der Online-Ausgabe des DWJ fand und sprach eine‚ öffentliche Rüge‚ aus:

Der Kommentar setzt sich u. a. mit den Motiven eines Vaters nicht deutscher Herkunft auseinander, der seine Tochter erschossen hat. In diesem Zusammenhang zitiert die Zeitschrift die aus Sicht des Presserats zynische und menschenverachtende Äußerung eines Dritten: ,Wahrscheinlich eine kultursensible Erziehungsmaßnahme einer noch nicht ganz so gut integrierten Fachkraft, mit der wir halt leben müssen. Die Redaktion nimmt keine kritische Distanz zu diesem Zitat ein. Sie muss es sich daher zurechnen lassen.“

Dass diese Einschätzung des Presserates durchaus zutreffend sein könnte, zeigt ein Blick auf die im DWJ regelmäßig beworbenen Bücher (vgl. DAKS-Newsletter 07/2014). All dies ist seit langem bekannt und bereits 2012 berichtete die TAZ in einem Hintergrundbericht darüber, wie in der Zeitschrift in Meinungsbeiträgen gegen mutmaßliche Kritiker des privaten Waffenbesitzes polemisiert wird. Trotzdem überrascht die Dreistigkeit, mit der in den letzten Monaten im DWJ an verschiedenen Stellen Gedankengut beworben wurde, dass sich deutlich außerhalb des Rahmens bewegt, der von der freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes formuliert wird. So forderte Walter Schulz in einem im November 2014 erschienenen Editorial die Aufstellung von Bürgerwehren. Ausgehend von einer Empfehlung des FBI, Amokläufen dadurch zu begegnen, dass künftig „nicht nur Polizei, sondern auch die Bürger besser ausgebildet und trainiert werden müssen“, erinnert er an seinen Vorschlag nach dem Amoklauf von Winnenden:

Ich schlug damals genau das Gleiche vor, gerade für Schüler und Lehrerkollegien. Daraufhin wurde ich von linksgrünen Aktivisten öffentlich bezichtigt, die Wiedereinführung der Wehrsporterziehung zu fordern. Schon recht realitätsblind, oder?“

Bemerkenswert ist diese Einlassung, da Walter Schulz damit den seinerzeit im DAKS-Newsletter erhobenen Vorwurf nachträglich einräumt. Wehrsporterziehung bzw. die Ausbildung und das Training von Privatpersonen im Umgang mit Schusswaffen, um auf Straftaten zu reagieren – gerade auch an Schulen und in Lehrerkollegien –, hält er für das Mittel der Wahl. Was er damit formuliert ist jedoch äußerst problematisch, erklärt er damit doch die Aufhebung des staatlichen Gewaltmonopols zum Ziel.

Anders ausgedrückt: Art.20 Abs.2 GG erklärt, dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht, dies geschieht jedoch nicht direkt-individuell etwa im Rahmen spontaner Selbstjustiz, sondern mittelbar-institutionell. Die Staatsgewalt „wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“ Die Organe der vollziehenden Gewalt sind unter anderem die Polizeien der Länder und des Bundes. Indem Walter Schulz die Übertragung dieser vollziehenden Gewalt auf Privatpersonen vorschlägt, fordert er die Aufhebung dieses repräsentativen politischen Systems.

Damit nicht genug, scheint Walter Schulz mit solchen Thesen bei seinen Lesern auf offene Ohren zu stoßen. In einem in DWJ Dezember 2014 abgedruckten Leserbrief an die Redaktion erklärt „Dr. Hermann Berger, per E-Mail“:

Wenn jemand fordert, dass zur Eindämmung von gefährlichen kriminellen Handlungen neben professionellen Sicherheitskräften auch die rechtstreuen Bürger konfliktdeeskalierend und waffentechnisch ausgebildet und trainiert werden müssen, kann diesem Menschen ausschließlich klarer Realitätssinn bescheinigt werden.“

Schon der Umstand, dass Hermann Berger nicht etwa von der Polizei, sondern von „professionellen Sicherheitskräften“ spricht, zeigt, dass für ihn die staatlichen, demokratisch legitimierten Organe und Institutionen keine Realität darzustellen scheinen. Und so ist es nur konsequent, wenn er weiterführend erklärt:

[…] es dürfte jedem Bürger, der auch nur mit wenig Vorstellungsvermögen ausgestattet ist, dabei klar sein, dass nicht staatliche Sicherheitskräfte das Leben und die Gesundheit der von Kriminellen bedrohten Opfer schützen können, sondern nur die rechtschaffenen Bürger am Tatort selbst, weil man schlicht und einfach nicht jedem Bürger einen persönlichen Schutzpolizisten zuteilen kann. Ebenso selbstverständlich können sich unbewaffnete Opfer und Helfer nicht wirksam gegen bewaffnete Kriminelle verteidigen […].“

Diese Leserzuschrift wurde nicht nur in der Dezember-Ausgabe des DWJ abgedruckt, sondern (mit marginalen Änderungen) auch in die Ausgabe vom Februar 2015 aufgenommen. Die Vermutung scheint naheliegend, dass sich die Redaktion, die den zweimaligen Abdruck eines Leserbriefes beschließt, sich die Meinung der Zusendung zu eigen macht.

Die DWJ-Ausgabe November 2014 enthält jedoch noch ein weiteres Schlaglicht auf die politische Geisteshaltung der Redaktion des DWJ. Sie findet sich in einer von Walter Schulz verantworteten Buchbesprechung. Er erklärt:

Die Wochenzeitung ,Junge Freiheit wird gern als ,rechtspopulistisch oder ,Organ der neuen Rechten bezeichnet. Diese Bezeichnungen von Seiten der gutmenschelnden Kämpfer gegen rechts sind objektiv gesehen allerdings nicht haltbar. Die ,Junge Freiheit ist eine politisch als wertkonservativ zu bezeichnende Zeitung, die in ihren Beiträgen und Kommentaren Themen aufgreift, die bei etablierten Medien gerne unter den Teppich gekehrt werden.“

Das auf diese Weise vorgestellte Buch von Dieter Stein, „Für eine neue Nation – Nachdenken über Deutschland“ (Berlin: Junge Freiheit Verlag, 2014) kann dabei nicht über den Webshop des DWJ bezogen werden. Andere Publikationen der „Jungen Freiheit“ – wie etwa Felix Krautkrämers „Das Linke Netz“ oder Thorsten Hinzes „Das verlorene Land – jedoch sehr wohl.

Das DWJ hat derzeit eine Druckauflage von rund 31.000 Exemplaren und knapp 10.000 Abonnenten. Es ist anzunehmen, dass viele der Leser des DWJ selbst Sportschützen oder Jäger und damit Waffenbesitzer sind. Weder vom Deutschen Schützenbund noch vom Deutschen Jagdverband sind bisher Stellungnahmen bekannt, die sich vom DWJ distanzieren oder dessen politische Positionierungen problematisieren. Angesichts der Massivität, mit der im DWJ die freiheitlich-demokratische Grundordnung in Frage gestellt wird, muss dies mehr als verwundern.

Im Blick auf die im DWJ beworbenen Bücher und Schriften wurde im DAKS-Newsletter bereits im Juli 2014 die Frage aufgeworfen, ob die DWJ-Redaktion eigentlich vom Verfassungsschutz beobachtet wird (vgl. DAKS-Newsletter 07/2014). Diese offene Frage kann an dieser Stelle nur wiederholt werden.

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