DAKS-Newsletter Juli 2016 ist erschienen!

Der neue DAKS-Newsletter steht ganz im Zeichen des kürzliche veröffentlichten Rüstungsexportberichts der Bundesregierung für das Jahr 2015. Bereits im Vorfeld der Veröffentlichung war bekannt geworden, dass die Genehmigungszahlen im letzten Berichtsjahr wieder gestiegen sind. Der Rüstungsexportbericht selbst enthält deshalb wenig Überraschungen. Bemerkenswert ist jedoch ein Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt, das im Zusammenhang mit dem Bericht der Bundesregierung einige Brisanz entwickelt. – Mehr dazu im neuen Newsletter!

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DAKS-Newsletter Juli 2016

Anhaltendes Desaster in der Rüstungsexportpolitik erfordert Revision der gesetzlichen Grundlagen

Presseerklärung der GKKE vom 6. Juli 2016

„Zwar begrüßen wir die größere Transparenz in der Rüstungsexportpolitik“, betonte Prälat Dr. Karl Jüsten, katholischer Vorsitzender der GKKE, anlässlich des heute veröffentlichten Rüstungsexportberichts 2015 der Bundesregierung. „Der Bericht zeigt jedoch, dass der Umfang der Rüstungsexportgenehmigungen im vergangenen Jahr erneut massiv zugenommen hat.“ Dies betreffe insbesondere den massiven Anstieg der Einzel- und Sammelausfuhrgenehmigungen mit insgesamt 12,81 Mrd. Euro. „Diese Zunahme von 96 Prozent gegenüber 2014 bestätigt unsere frühere Einschätzung, dass der Rückgang der Genehmigungen im Jahr 2014 keine Trendwende war.“ Außerdem gebe es nach wie vor viel zu viele höchstproblematische Einzelentscheidungen, unterstrich der Prälat. „Mit 59 Prozent der Einzelausfuhrgenehmigungen geht weiter mehr als die Hälfte der Lieferungen an Drittstaaten außerhalb von NATO und EU, unter ihnen zahlreiche in Konfliktregionen und Länder mit problematischer Menschenrechtslage. Insgesamt zeigt der Regierungsbericht trotz aller Bemühungen um eine restriktivere Rüstungsexportpolitik ein anhaltendes Desaster.“ Erfreulich sei allenfalls der weitere Rückgang der Genehmigungswerte für Kleinwaffen von 47 auf 32 Millionen Euro. „Wir hoffen, dass zumindest dieser Trend stabil bleibt und die neuen Kleinwaffengrundsätze eine nachhaltige Wirkung zeigen.“ Massives Unbehagen sei aber nicht nur im Blick auf den Umfang der Rüstungsexporte 2015 angezeigt, ergänzte Prälat Dr. Martin Dutzmann, der evangelische Vorsitzende der GKKE. „Unter den Empfängerländern deutscher Rüstungsgüter sind Staaten wie Katar und Saudi Arabien – das ist aus friedensethischer Sicht hoch problematisch.“ So werde das autokratisch regierte Katar beschuldigt, verschiedene islamistische Organisationen, darunter auch den Islamischen Staat (IS), finanziell zu unterstützen. „Hinzu kommt, dass Katar als Mitglied der von Saudi-Arabien angeführten Militärkoalition im Jemen aktive Partei in einem bewaffneten Konflikt ist“, unterstrich Dutzmann. Der Krieg im Jemen scheine „ein vergessener Konflikt“ zu sein. Der Prälat erinnerte daran, dass seit Beginn der dortigen Kampfhandlungen vor einem Jahr rund 6.000 Zivilisten getötet wurden und dass 80 Prozent der Bevölkerung im Jemen auf humanitäre Hilfe angewiesen seien. Die Kriegsfolgekosten, wie Hunger, Obdachlosigkeit und Kindersterblichkeit, seien hoch. Zudem verletze die Militärkoalition unter Führung von Saudi-Arabien regelmäßig humanitäres Völkerrecht, indem sie Krankenhäuser bombardiere und Zivilisten attackiere. „Die Belieferung Katars mit Kriegswaffen ist aus Sicht der GKKE ein klarer Verstoß gegen die selbst gesetzten Kriterien für deutsche Rüstungsexporte, den wir aufs Schärfste kritisieren“, betonte Prälat Dutzmann. Angesichts der Tatsache, dass die Genehmigungen ursprünglich bereits 2013 von der von Union und FDP getragenen Vorgängerregierung erteilt wurden, zeige dieser Fall erneut ein zentrales Problem der deutschen Genehmigungspraxis auf: die fehlende Möglichkeit bzw. die hohen politischen Hürden, einmal getroffene Entscheidungen bei einer Neubewertung der Situation zu revidieren. Auch im Blick auf Saudi-Arabien als Empfängerland deutscher Rüstungsgüter äußerte Dutzmann Unverständnis. „In unserem GKKE-Rüstungsexportbericht 2015 haben wir im Dezember 2015 aufgrund der Gesamtlage im Land und der destabilisierenden Rolle Saudi-Arabiens in der Region einen Stopp für sämtliche Rüstungsausfuhren nach Saudi-Arabien gefordert. Solche Genehmigungen können nicht einfach mit dem Verweis auf Gemeinschaftsprogramme mit anderen Ländern begründet werden. Aus Sicht der GKKE verstoßen sie gegen die Kriterien des Gemeinsamen Standpunkts der EU zur Ausfuhr von Militärgütern und Militärtechnologie. Die Bundesregierung ist deshalb dringend dazu angehalten, zusammen mit den europäischen Partnern diese Exportpraxis nach Saudi-Arabien zu stoppen.“ „So darf es nicht weitergehen“, resümierte Prälat Karl Jüsten: „Der anhaltende Widerspruch zwischen gesetzlichen Grundlagen und politischen Leitlinien einerseits und der Genehmigungspraxis andererseits schwächt die Legitimität nicht nur der Rüstungsexportpolitik, sondern auch der Außen- und Sicherheitspolitik. Wir brauchen eine Revision der gesetzlichen Grundlagen. Und wir erwarten, dass das Bundeswirtschaftsministerium entsprechende Schritte einleitet. Es geht hier nicht nur um die Planungssicherheit für deutsche Unternehmen, sondern vor allem um die Glaubwürdigkeit deutscher Friedens- und Sicherheitspolitik.“

Heckler & Koch siegt vor Gericht?

Im Jahr 2015 hatte Heckler & Koch (HK) gegen das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) geklagt, da es sich in seinem Recht auf wirtschaftliche Selbstbestimmung beschnitten sah. Basierend auf einer positiv beschiedenen Voranfrage zum Export von G36-Komponenten nach Saudi-Arabien hatte HK im Jahr 2013 den Antrag auf den endgültigen Export der entsprechenden Waffenteile gestellt. – Und nie eine Antwort erhalten. Als Reaktion strebte HK zwei Klagen gegen das zuständige BAFA an. Einerseits versucht das Unternehmen, eine Exportgenehmigung richterlich zu erzwingen, andererseits klagte es vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt wegen Untätigkeit: Aus Sicht des Kleinwaffen-Herstellers ist eine zweijährige Wartezeit auf eine Exportgenehmigung unzumutbar, weshalb das BAFA nun richterlich verpflichtet werden soll, eine Entscheidung zu treffen. Mit Urteil vom 23.6.2016 hat das VG Frankfurt in diesen anhängenden Verfahren nun ein Urteil gefällt (Aktenzeichen: 5 K 3718/15.F). In Konsequenz hat Heckler & Koch wahlweise einen taktischen Sieg oder eine strategische Niederlage erlitten, denn das Urteil ist ambivalent.

Wie Robert Glawe in einem ausführlichen Kommentar darstellt, ist das Urteil wenig überraschend: Die Klage von HK zur richterlichen Erzwingung einer Ausfuhrgenehmigung wurde abgewiesen, da es die Sache des BAFA sei, zunächst eine Entscheidung bekannt zu geben. Stattgegeben wurde dagegen der Klage wegen Untätigkeit. Im Ergebnis muss das BAFA nun also zeitnah eine Entscheidung bekanntgeben, ob dem Exportantrag stattgegeben wird oder nicht. Sollte der Antrag abgelehnt werden, steht es Heckler & Koch dann frei, gegen diesen Beschluss zu klagen und auf Grundlage der positiv beschiedenen Voranfrage etwa Schadenersatz zu fordern.

An diesem Punkt beginnt die Sache spannend zu werden, denn in der Tat scheint der Ausgang des Verfahrens derzeit nicht klar. Grundsätzlich scheint es möglich, dass das BAFA den Antrag von Heckler & Koch ablehnt. Beispielsweise hat das BAFA anlässlich der EU-Sanktionen gegen Russland einen Exportantrag von Rheinmetall zum Verkauf eines Gefechtsübungszentrums widerrufen. Und das, obwohl im Vorfeld positive Vorentscheidungen getroffen worden waren. Da sich die politischen Rahmenbedingungen jedoch dramatisch verändert hatten, sah sich das BAFA berechtigt, den Exportantrag letztlich doch nicht zu gewähren. Ähnlich könnte das BAFA nun zu dem Schluss kommen, dass sich auch im Fall des geplanten Exports von Kleinwaffen-Teilen nach Saudi-Arabien die politischen Rahmenbedingungen verändert haben und auf dieser Grundlage kein Export möglich ist. In Konsequenz würde Heckler & Koch dann wohl eine Entschädigung für den entgangenen wirtschaftlichen Gewinn erhalten und die Bundesregierung müsste die außenpolitischen Folgen tragen und die Entscheidung gegenüber Saudi-Arabien erklären. Ein solcher Gang der Dinge scheint möglich – ist aber nicht sehr wahrscheinlich.

Der Bundessicherheitsrat hat mit seiner Entscheidung, das erste von insgesamt 48 Patrouillenbooten nach Saudi-Arabien exportieren zu lassen, rechtliche und politische Weichen gestellt. Sollte vor dem Hintergrund dieser Entscheidung das BAFA entscheiden, den Export der Kleinwaffen-Komponenten nicht zu genehmigen, so würde es sich damit berechtigt dem Vorwurf der Willkür aussetzen müssen.

Wenn die weitere Entwicklung also bis zu einem gewissen Grade vorhersehbar scheint, so wirft das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt dennoch ein bezeichnendes Schlaglicht auf das grundlegend veränderte Verhältnis von Rüstungsindustrie und politischen Entscheidungsinstanzen. Während es in der Vergangenheit undenkbar war, dass das Verteidigungsministerium Schadenersatzansprüche gegen Heckler & Koch erwägt oder dass Heckler & Koch gegen die BAFA klagt, so ist beides heute eine Realität. In gleicher Weise ist es heute eine Realität, dass die Arbeitsweise des Bundeswirtschaftsministeriums richterlich kritisiert wird. Zuletzt sorgte die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf, die auf Grundlage einer Sondergenehmigung erlaubte Fusion von EDEKA und Kaiser’s Tengelmann zu widerrufen, für ein breites Medienecho. Bemängelt wurde die Transparenz des Verfahrens und bezweifelt wurde die Unbefangenheit der Entscheidungsträger. – In diesem Fall Sigmar Gabriel.

In gewisser Weise lässt sich dieser Fall mit der Klage von Heckler & Koch gegen das BAFA vergleichen, denn beide Vorgänge illustrieren, dass Wirtschaftspolitik heute nicht mehr in Hinterzimmern und fernab der Öffentlichkeit praktiziert werden kann. Eine verrechtliche, transparente Gestaltung der Verfahrens- und Entscheidungsabläufe ist notwendig. Und die bestehenden Handlungsspielräume der Entscheidungsträger müssen eingeschränkt werden, damit das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit gestärkt und der Verdacht der Willkür gar nicht erst entstehen kann.

Leider wird eine solche konkretisierende Klärung im Rahmen der derzeitigen Gesetzeslage kaum möglich sein, da die verschiedenen Ansätze der zu berücksichtigenden Gesetze, Verordnungen und Bestimmungen zu unterschiedlich und vielfältig sind. Notwendig ist – und das ist die eigentliche Lehre des Urteils des Verwaltungsgerichts Frankfurt – ein Rüstungsexportgesetz. Oder in den Worten der GKKE: Das „anhaltende Desaster in der Rüstungsexportpolitik erfordert“ eine „Revision der gesetzlichen Grundlagen“.

USA: Gewalt durch Polizisten / Gewalt gegen Polizisten

In den USA sollen einer Erhebung des britischen Guardian zufolge – vergleichbare Zählungen mit ähnlichen Ergebnissen gibt es auch durch andere Zeitungen, wie etwa der Washington Post – im Jahr 2015 mindestens 1146 Menschen durch Polizeikugeln getötet worden sein. In absoluten Zahlen wurden also pro 1 Million Einwohner 3,6 Menschen getötet. Zum Vergleich: In Deutschland sollen im Jahr 2014 mindestens 7 Menschen im Verlauf von Polizeieinsätzen getötet worden sein. Das entspricht 0,0875 Menschen pro einer Million Einwohner. Im Jahr 2016 scheint es keine Trendwende zu geben, denn im laufenden Jahr sollen laut Guardian bereits 587 Menschen getötet worden sein. (Stand: 15. Juli 2016) Dies entspricht einer Quote von 1,8 Menschen pro eine Million Einwohner – und es scheint, als würde bis Ende des Jahres der Stand aus dem Jahr 2015 wieder erreicht.

Wenn diese Zählung schon in absoluten Zahlen besorgniserregend ist, so gilt dies erst recht, wenn sie weiter aufgeschlüsselt wird.

BewaffnungMenschen, die im Jahr 2016 in den USA im Verlauf von Polizeieinsätzen getötet wurdenAngaben in Prozent
unbewaffnet8714,82%
Messer8614,65%
Hieb- oder Stichwaffe13122,32%
Schusswaffe28348,21%

So waren nur rund 48% der Getöteten selbst mit einer Schusswaffe bewaffnet, während 14% unbewaffnet waren. Dies wirft die Frage auf, ob bei der Gewaltanwendung die Verhältnismäßigkeit der Mittel durch die Polizisten in jedem Fall gewahrt geblieben ist. Hinzu kommt, dass viele der Opfer überraschend jung gewesen sind.

AlterMenschen, die im Jahr 2016 in den USA im Verlauf von Polizeieinsätzen getötet wurdenAngaben in Prozent
unter 18111,87%
18-249215,67%
25-3418832,03%
35-4415025,55%
über 4513923,68%

Im Hinblick auf die 11 im Jahr 2016 getöteten Jugendlichen ist nicht klar, was erschreckender ist, dass 3 von ihnen selbst mit einer Schusswaffe bewaffnet waren, als sie getötet wurden, oder der Umstand, dass 5 von ihnen unbewaffnet waren.

Das eigentliche Problem, so scheint es, liegt jedoch in der ethnischen Indizierung, die durch die Erhebung des Guardian nachvollzogen werden kann. Nicht nur für das Jahr 2015 gilt dann, dass sich die statistischen 3,8 Toten pro 1 Million Einwohner nicht gleichmäßig über die ethnischen Minderheiten der US-Bevölkerung verteilen. Während unter der Bevölkerung mit weißer Hautfarbe „nur“ 2,93 Tote pro 1 Million Einwohner zu beklagen sind, waren es unter der Bevölkerung mit schwarzer Hautfarbe 7,27 Tote pro 1 Million Einwohner. Die Website Mapping Police Violence folgert daraus, dass Menschen mit schwarzer Hautfarbe mit einer dreimal höheren Wahrscheinlichkeit in eine tödliche Auseinandersetzung mit Polizisten verwickelt werden, als Menschen mit weißer Hautfarbe. Während dabei 30% der schwarzen Opfer unbewaffnet gewesen seien, gälte dies nur für 19% der weißen Opfer.

Nach den Anschlägen auf weiße Polizisten, die in Dallas und Baton Rouge zu mindestens 8 Opfern geführt haben, steht nun die Frage im Raum, wie es weitergehen soll. Eine geplante Reform des US-Waffengesetzes ist erneut im Senat gescheitert, wie u. a. die Zeit berichtete. Wenn Präsident Obama als Reaktion auf das Attentat von Baton Rouge erklärte, nichts könne Gewalt gegen Polizeibeamte rechtfertigen, so scheint es naheliegend, dass nun bald der Ruf nach einer angemessenen Bewaffnung der Polisten laut werden wird. Nachdem es im Jahr 2014 im Nachgang der Erschießung von Michael Brown durch Polizisten der örtlichen Polizei in Ferguson, Missouri zu langanhaltenden Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Polizeikräften gekommen war, hatte Obama die paramilitärische Bewaffnung von Polizisten verboten. Diese Entscheidung wird in den kommenden Wochen wohl in die Kritik geraten und mittelfristig wieder aufgehoben werden. – Ob das die Situation dann entschärfen wird, bleibt jedoch abzuwarten.

Was ist Völkermord?

Kommentar von André Maertens

„Bundestag beschließt HK-Resolution: Nach dem Beschluss des Bundestages, dass es sich bei der Ermordung von ca. 1,5 Millionen ArmenierInnen zu Beginn des 20. Jahrhunderts um Völkermord handelt, ist nach einer einmütigen Diskussion im deutschen Parlament nun auch beschlossen worden, dass es sich bei Ermordungen und Tötungen, die mit Schusswaffen deutscher Rüstungsfirmen durchgeführt wurden, um völkermordähnliche Taten handelt, und zwar von Seiten der Bundesregierung und der beteiligten Firmen. Rechtsansprüche seitens der Opfer und Opferfamilien sollen vollständig anerkannt werden. Die Bundesstaatsanwaltschaft ermittelt bereits.“

Tja, so sollte die Zeitungsmeldung lauten, tut sie aber nicht. Zwar konnte sich die deutsche Politik nun dazu durchringen, den Völkermord an den Herero als solchen zu bewerten, doch die im Ersten Weltkrieg begangenen Verbrechen an Zivilisten (etwa auf dem Balkan oder in Belgien, siehe die Bücher von Heinrich Wandt) betrachtet die deutsche Regierung weiterhin nicht als ihre Schuld. Beim Genozid an den ArmenierInnen war die deutsche Politik im Hintergrund beteiligt. Bei den folgenden Verbrechen – etwa den Ermordungen ganzer Dörfer in Griechenland während des deutschen Angriffskrieges ab 1941 – etwa nicht? Die Politologin und Historikerin Elena Stepanova weist darauf hin, dass die 30 Millionen sowjetischen Kriegsopfer im Zweiten Weltkrieg (darunter, so Stepanova, zwei Drittel Zivilisten) in der bundesdeutschen Erinnerung „kein Thema“ seien (siehe: „Den Krieg beschreiben. Der Vernichtungskrieg im Osten in deutscher und russischer Gegenwartsprosa“. Bielefeld: transcript 2009).

Nach 1949 ging es in der BRD im gleichen Geist der Unmenschlichkeit weiter, nun mit Beihilfe zum Mord. Die Firma Heckler & Koch durfte – im Zuge der Wiederbewaffnung deutscher Nazi-Militärs – Waffen herstellen und in Kooperation mit den folgenden Bundesregierungen von CDU und von SPD in alle Welt verkaufen. An die 10 Millionen Gewehre allein des Typs G3 wurden exportiert und viele von ihnen wandern seitdem zwischen Krisen- und Kriegsgebieten hin und her. Die von Jürgen Grässlin ermittelte Zahl von 1,5 Millionen Toten durch HK-Waffen wie das G3-Schnellfeuergewehr ist seit ihrer Berechnung im Jahr 2001 leider noch gestiegen. Ist dieses extreme Ausmaß an Waffenbereitstellung für Kriege und Diktaturen (beispielsweise Iran und Chile) Genozid, eben verteilt auf verschiedene Länder und Kontinente? (Wobei es Schwerpunkte gibt: Afrikanische, asiatische und amerikanische Länder, die selbst keine Waffen herstellen, sind am meisten mit HK-Schusswaffen „verpestet“ worden.) Wie ist in Zeiten des globalen Waffenhandels die Definition von Völkermord?

Es stellt sich die Frage nach der Verantwortung beziehungsweise nach der Schuld. „Der Bürger“ kann natürlich behaupten: Das ist nicht meine Sache. Stimmt. Er produziert nicht, er liefert nicht. Auch die Bundesregierung kann dieses Argument vorbringen, wenn auch hier schon mehr Verstrickungen oder sogar direkte Geschäftsbeteiligungen bestehen, etwa bei Bundeswehr-Schenkungen (immer auch Diplomatie). Die Firmen haben keine Ausrede, sie stellen die Kriegswaffen her und machen den Profit. Sind sie alleine verantwortlich? Ja und nein. Wenn – wie in den Tagen der landesweiten Fußballeuphorie – sich die gesamte Nation als Jubelgemeinschaft empfindet, muss sie sich dann nicht auch als moralisch belastbare und juristisch verantwortliche Gesellschaft ansehen? Ist es Kollektivbestrafung, wenn ich für Waffenhandel und dessen blutige Folgen moralisch beschuldigt werde, nur weil die das Verbrechen begehende Firma im Bundesgebiet ansässig ist? Oder ist das staatsbürgerliche Aufrichtigkeit? „Mein“ Staat nimmt Geld ein, er unterstützt die Waffenfirmen. „Mein“ Staat soll – wenn man denn so denkt – eine (kriegstaugliche) Bundeswehr haben und deren Waffen am besten selbst produzieren, auch wenn das angesichts der Auftragsbegrenztheit einer einzelnen Armee Export zur Folge haben muss. Diese Exportlieferungen haben wiederum die unkontrollierbare Verbreitung und Anwendung der Waffen, also Mitschuld am Leid der Opfer zur Folge. Und braucht es denn wirklich eine staatsbürgerliche Verbindung, um mich verantwortlich zu fühlen? Reicht nicht die menschliche Solidarität und die Tatsache, dass man sich den Produzenten des Todes nicht in den Weg stellt? Wer ehrlich ist, muss die eigene Verantwortung an gesamtgesellschaftlichen Prozessen akzeptieren. Waffenhandel und Völkermord gehören dazu. Eine erste politisch dringliche Maßnahme wäre die strafrechtliche Belangung der juristisch Verantwortlichen in Regierung und Wirtschaft. Das können und sollten „der Einzelne“ und die Gesellschaft fordern.

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