Nach dem letzten „Tag der Bundeswehr“ sorgten von der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) veröffentlichte Fotos von Kindern an Handfeuerwaffen der Armee für einen Skandal – selbst Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen musste sich zu dem Fall äußern und versprach Besserung. Doch nun sollen die Fotos aus der Öffentlichkeit verschwinden. Der Gerichtsprozess dazu findet am 15. November 2016 um 9Uhr in Stuttgart (Werastraße 4) statt.
Dürfen verpixelte Fotos von Kindern an Waffen öffentlich gezeigt werden? Über diese Frage entscheidet am Dienstag das Landgericht Stuttgart. Auch wenn die Gesichter der Kinder nicht zu erkennen sind, sorgte die Verbreitung der am 11. Juni 2016 auf dem „Tag der Bundeswehr“ im baden-württembergischen Stetten aufgenommenen Fotos nicht nur bei der Armee für Aufregung, sondern auch bei den Eltern der Kinder für Unmut. Die ließen zwar ihre Kinder mit echten Waffen hantieren, die Aufmerksamkeit war ihnen aber scheinbar doch unangenehm. Sie fordern die Fotos aus dem Internet zu löschen und darüber hinaus Schadenersatz. Der Rechtsstreit läuft bereits seit mehreren Monaten und findet nun einen neuen Höhepunkt.
„Wir halten es für sehr wichtig die Öffentlichkeit über Vorfälle wie Kinder an Bundeswehr-Waffen aufzuklären“, so Michael Schulze von Glaßer, stellvertretender politischer Geschäftsführer der DFG-VK. Fotos seien dabei für die Glaubwürdigkeit in den Medien unabdingbar. „Selbstverständlich nehmen wir dabei Rücksicht auf die abgebildeten Personen“, ergänzt dazu Roland Blach, Landegeschäftsführer der DFG-VK Baden-Württemberg. Müssten die Fotos aus der Öffentlichkeit verschwinden, würde damit eine wichtige Debatte unterdrückt: „Die Bundeswehr lässt nicht nur Kinder bei Werbeveranstaltungen an Waffen, sondern nimmt auch schon 17-Jährige in den Militärdienst auf.“
Die Zahl der 17-Jährigen bei der Bundeswehr hat gerade sogar einen neuen Höchststand erreicht: Zum Stichtag am 1. November waren 1.576 Bundeswehrangehörige noch nicht volljährig. 2011 gab es „nur“ 689 Soldatinnen und Soldaten unter 18 Jahren. Gegen die Ausbildung 17-Jähriger an der Waffe durch die Bundeswehr hat sich bereits der UN Ausschuss für die Rechte des Kindes sowie die Kinderkommission des Bundestags ausgesprochen. Das Deutsche Bündnis Kindersoldaten, in dem sich Kinderrechtsorganisationen wie terre des hommes, die Kindernothilfe sowie UNICEF organisieren und an dem auch die DFG-VK beteiligt ist, appellieren in einer aktuellen Kampagne an Ministerin von der Leyen die Rekrutierungspraxis endlich zu ändern: www.unter18nie.de
Der Prozess findet am Dienstag (15. November 2016) um 9 Uhr im Zivilgerichtssaal des Landgerichts Stuttgart (Werastraße 4, 70182 Stuttgart) statt. Vor Ort wird Roland Blach, der Geschäftsführer der u.a. mit dem Fall betrauten DFG-VK Baden-Württemberg für Fragen zur Verfügung stehen.
Für weitere Informationen, Interviews oder bei Nachfragen stehe ich Ihnen telefonisch unter 0177/2507286 oder per E-Mail unter blach@dfg-vk.de zur Verfügung!
Roland Blach, Stuttgart, den 13. November 2016