Wenn es einen „Erfolg“ in dieser Legislaturperiode im Rüstungsexportbereich zu bilanzieren gab, dann war es die Minderung der Kleinwaffenexporte.
Jetzt liegen die Fakten auf dem Tisch: Unter der Ägide der neuen Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries (SPD) und der Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU/CSU) wurden die Kleinwaffenexporte im 1. Halbjahr 2017 (gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres) dramatisch gesteigert!
31,7 Millionen Euro – fast dreimal so viel wie im Vorjahreszeitraum genehmigte die Bundesregierung von Januar bis Juni. Der Anstieg vor allem auf die „gestiegenen sicherheitspolitischen Herausforderungen in den Partnerländern“ zurück, lautet die Begründung des Wirtschaftsministeriums.
Auf EU-, Nato-, und Nato-gleichgestellte Länder entfiele mit 15,2 Millionen Euro der „größte Teil“ des Zuwachses. Allerdings bekamen auch Drittländer deutlich mehr Waffen, bei ihnen stieg das Genehmigungsvolumen von 3,39 Millionen Euro auf 8,22 Millionen Euro. Frankreich nimmt die Spitzenposition mit 10,36 Millionen Euro ein. Der hohe Wert hängt vermutlich mit der Entscheidung der französischen Regierung zusammen, das Sturmgewehr HK416 von Heckler & Koch zur Standardwaffe der französischen Armee zu Waffen zu erklären. Auf der Liste der Zielländer folgen Indien, die USA, Litauen und Großbritannien. Im Nahen Osten und in Nordafrika kaufen vor allem Oman (Maschinenpistolen und Gewehre im Wert von 1,58 Millionen Euro) und Algerien (Maschinengewehre im Wert von 348.223 Euro) deutsche Kleinwaffen. Erinnern wir uns zurück: Kleinwaffenexporte in sog. „Drittländer“ dürfen allenfalls im begründeten „Ausnahmefall“ beliefert werden – das Gegenteil ist der Fall: Mehr als eine Verdoppelung wurde genehmigt. Das ist permanenter Rechtsbruch bei den todbringendsten aller Waffensysteme in der Ära der christlich-sozialen Regierungskoalition. Nach einer anfänglichen Reduktion der Exportgenehmigungen kam es nun zu einer exorbitanten Steigerung. Die Bundesregierung erläutert dass Ausfuhrvorhaben aus dem ersten Halbjahr 2016 sich „aufgrund der neuen restriktiveren Anforderungen“ zeitlich nach hinten verlagert hätten. Entsprechend sei der relativ geringe Wert im Vorjahreszeitraum auf diesen „Sondereffekt“ zurückzuführen. Eine dieser Verschärfungen war endlich die Überprüfung von bereits gelieferten Kleinwaffen hinsichtlich der einhaltung von Endverbleibserklärung – die sogenannten Post-Shipment-Kontrollen für Kleinwaffen. Dabei kontrollieren deutsche Behörden im Nachhinein, ob Käufer in Drittstaaten die aus Deutschland bezogenen Waffen selbst behalten oder verbotenerweise weiterverkauft haben. Bislang fand nur eine solche Kontrolle statt. In Indien begutachteten deutsche Beamte im ersten Halbjahr 30 Präzisionsschützengewehre, die zuvor aus Deutschland geliefert worden waren.
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