DAKS-Newsletter November 2013 ist erschienen!

Die Koalitionsverhandlungen ziehen sich hin. Einigung scheint es jedoch mittlerweile im Hinblick auf das Thema „Rüstungsexport“ zu geben. Während der DAKS-Newsletter noch auf Deutungen angewiesen war ist nun klar: die Positionen von SPD und CDU/CSU unterscheiden sich tatsächlich nur marginal. Pax Chrsiti hat zu diesem Thema mittlerweile eine Presseerklärung veröffentlicht.

Weitere Themen: Die Volksabstimmung in der Schweiz über eine Aufhebung der Wehrpflicht ist gescheitert. Die Gruppe für eine Schweiz ohne Armee deutet das Abstimmungsergebnis. Das Rote Kreuz kooperiert mit Computerspiele-Entwicklern um humanitäre Grundsätze in Ego-Shooter zu integrieren. Dazu eine Einschätzung.

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DAKS-Newsletter November 2013

Rüstungsexport in den Koalitionsverhandlungen

Die Koalitionsverhandlungen in Berlin zwischen CDU/CSU und SPD dauern an. Ein Ende ist noch nicht in Sicht – und das ist erstaunlich, denn insbesondere im Bereich der Rüstungsexportpolitik scheinen Positionen der potentiellen Koalitionspartner gar nicht so weit auseinander zu liegen.

Dies zeigt ein Blick in die zehn Kernforderungen, die der SPD-Parteikonvent am 20. Oktober 2013 verabschiedet hat. Rüstungsexport- und Abrüstungspolitik kommt dabei erst ganz am Ende in der 10. These vor. Dort heißt es: „Wir wollen Wachstum und Beschäftigung in Europa sichern und stärken. Dies wird nur gelingen, wenn alle Staaten der EU und besonders innerhalb der Eurozone eine nachhaltige Wachstumsstrategie mit einer nachhaltigen Finanzpolitik verbinden. Den Kampf gegen Jugendarbeitslosigkeit auf europäischer Ebene werden wir verstärken. Wir wollen die EU handlungsfähiger machen und ihre Strukturen durch Demokratisierung stärken. Wir brauchen in Deutschland und in der EU verbindliche und restriktive Regeln für den Rüstungsexport und neue Initiativen bei der Rüstungskontroll- und Abrüstungspolitik.“

In anderen Worten, Wirtschaftspolitik ist das Entscheidende. Wachstum und Beschäftigung genießen Vorrang vor der EU-Politik und vor Fragen des Rüstungsexports. Eine solche Deutung aber ist nur in Detailfragen von der Position der CDU/CSU entfernt. Wie die FAZ berichtet, wird dies mittlerweile auch von den Verhandlungspartnern anerkannt. Demnach scheint die Option, ein Parlamentsgremium einzurichten, das „frühzeitig über Rüstungsexportvorhaben unterrichtet würde“, vom Tisch zu sein. Stattdessen „wird die Möglichkeit erwogen, sämtliche abschließenden Entscheidungen über Exportgenehmigungen, welche der Bundessicherheitsrat trifft, unverzüglich zu veröffentlichen.“

Der Nicht-Charme dieser Lösung besteht darin, dass dem Parlament damit nach wie vor keinerlei Mitsprache- und Mitgestaltungsrecht eingeräumt wird. Die Parlamentarier dürfen nachvollziehen, was der Bundessicherheitsrat beschlossen hat, sobald nichts mehr zu ändern ist, weil die Exportgenehmigung rechtskräftig geworden ist. Eine solche Politik hat wenig mit einer Reform der Rüstungsexportkontrolle zu tun, aber viel mit Augenwischerei.

Eine Reform des Systems der Rüstungsexportkontrolle, wie es in Deutschland existiert, ist dabei dringend notwendig. Im Vorfeld der zweiten Runde der Koalitionsverhandlungen zu Fragen der Außen- und Sicherheitspolitik meldete sich Amnesty International deshalb zu Wort und machte mit einer Demonstration vor dem Bundesministerium der Verteidigung auf die Notwendigkeit einer grundlegenden Reform des Rüstungsexportkontrollsystems aufmerksam. Mathias John (Amnesty International Deutschland) machte deutlich, worum es bei einer solchen Reform, die nicht am Primat der Wirtschaftsförderung orientiert ist, gehen muss:

„Wir brauchen endlich eine gesetzlich verbindliche Menschenrechtsklausel, damit Menschenrechte bei Rüstungsexportentscheidungen wirksam und vorrangig berücksichtigt werden, und wir erwarten, dass eine große Koalition dies umsetzt. Und diese strikten Regeln müssen zukünftig auch für Dual-Use-Güter gelten, genauso wie für alle anderen Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgüter.

Alles andere – beispielsweise wieder nur eine Anpassung der rechtlich nicht bindenden Politischen Grundsätze der Bundesregierung zum Rüstungsexport – griffe zu kurz. Und Deutschland machte sich mit solchen unzureichenden Schritten auch international unglaubwürdig, nachdem es bisher den im April von den Vereinten Nationen verabschiedeten internationalen Waffenhandelsvertrag (ATT) so nachdrücklich unterstützt hat.

Am schnellsten und einfachsten wäre es, umgehend eine Klausel in Anlehnung an den internationalen Waffenhandelsvertrag (ATT) ins Gesetz zu übernehmen: Rüstungsexporte dürfen nicht genehmigt werden, wenn ein Risiko besteht, dass die Rüstungsgüter dazu verwendet werden können, schwere Verletzungen der Menschenrechte oder des humanitären Völkerrechts zu begehen oder zu erleichtern.

Es sollte sicher eine Beteiligung des Bundestages bei den Genehmigungsverfahren für Rüstungsexporte geben, die allerdings mit mehr Transparenz auch für die Öffentlichkeit vor einer Entscheidung verbunden sein muss – ein neues „Geheimgremium“ für Rüstungsexporte wie den Geheimdienstausschuss darf es nicht sein.

Die Verantwortung für eine Exportentscheidung bleibt allerdings bei der Bundesregierung, die dringend die derzeitige Geheimniskrämerei beenden muss: Es muss endlich über alle Rüstungsexporte, einschließlich der Dual-Use-Exporte, umfassend, detailliert und zeitnah berichtet werden. Und die Bundesregierung muss mit einer Entscheidung auch öffentlich Rechenschaft darüber ablegen, nach welchen Kriterien sie entschieden hat, und vor allem, wie sie den Schutz der Menschenrechte vorrangig berücksichtigt.

Ägypten, Mexiko und andere Beispiele zeigen, dass ein hohes Risiko deutscher Rüstungsexporte für Menschenrechte bei früheren deutschen Exportentscheidungen – beispielsweise für Kleinwaffen oder Teile für Schützenpanzer – offensichtlich nachrangig war. Und gerade die Weiterleitung deutscher Schnellfeuergewehre aus Ägypten nach Libyen zeigt, wie wichtig eine wirksame Endverbleibskontrolle sowie wirksame Sanktionen bei Verstößen gegen Endverbleibszusagen sind.“

Aktion Aufschrei! Pax Christi intensiviert Engagement in der Arbeit gegen Rüstungsexport

Vom 25. bis 27. Oktober 2013 versammelten sich knapp 100 Vertreter von Pax Christi zur jährlichen Bundesdelegiertenversammlung der deutschen Sektion von Pax Christi in Fulda. Obwohl die Themen, die sie während dieser drei Tage diskutierten, so vielseitig waren wie die Bewegung, kehrte ein Problemfeld immer wieder in die Gespräche zurück: „Aktion Aufschrei!“, Rüstungsexport und die Frage, wie es mit dem Engagement von Pax Christi in diesem Bereich in den nächsten Jahren weiter gehen soll. Nun ist die Delegiertenversammlung vorbei und es ist klar: Pax Christi möchte die Arbeit nicht nur fortsetzen, sondern intensivieren!

So sprach sich die Versammlung in einem einstimmig gefassten Beschluss einerseits dafür aus, dass sich Pax Christi dafür einsetzen soll, dass das Aktionsbündnis „Aktion Aufschrei!“ auch jetzt, nach der Bundestagswahl, erhalten bleiben und seine Arbeit zunächst einfach weiterführen soll. In einem zweiten Beschluss, der ebenfalls einstimmig gefasst wurde, beschlossen die Delegierten, eine Fachkommission „Rüstungsexport“ einzusetzen, welche die Arbeit der deutschen Sektion von Pax Christi im Bereich der Rüstungsexport-Problematik unterstützen soll. Beide Beschlüsse stellen ein Bekenntnis dar, die mit „Aktion Aufschrei!“ begonnene Arbeit für eine restriktive deutsche Rüstungsexportkontrollpolitik fortzusetzen. Und das sowohl im Kampagnen- und Aktionsbereich als auch im Bereich der fachlichen Arbeit am Thema. Für die Arbeit gegen deutsche Rüstungsexporte stellt dies einen großen Erfolg dar.

IMI veranstaltet Mitte November den Kongress „Krieg um die Köpfe“

Das Informationszentrum Militarisierung (IMI) veranstaltet am 16. und 17. November 2013 in Tübingen (Schlatterhaus, Österbergstraße 2) den Kongress „Krieg um die Köpfe – Über die Mobilisierung von Zustimmung und die Demobilisierung von Protest“. Thema ist zum einen die steigende strukturelle Verankerung kriegerischen Denkens in verschiedenen Institutionen, zum anderen, wie sich der gesellschaftliche Protest gegen eine kriegerische Politik bisher entwickelt hat bzw. (noch) nicht entwickelt hat. Auch das Thema Rüstung wird angesprochen: IMI-Beirat Malte Lühmann wird einen Vortrag mit dem Titel „Rüstungs- und ,Sicherheitsindustrie‘: Rechtfertigungsstrategien einer ,bedrohten‘ Branche“ halten.

Eine Kongressgebühr wird nicht erhoben, über Spenden zur Finanzierung des Kongresses freuen sich die VeranstalterInnen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Wer weitere Informationen zu dem Kongress haben möchte, kann sich im IMI-Büro melden: per Telefon 07071-49154 oder per E-Mail imi@imi-online.de

Alle Infos zu diesem Kongress gibt es bei IMI.

Monitor: Bundeswehrkooperiert mit afghanischen Milizen

Beim Sturz der „Taliban“ hatten sich die angreifenden Staaten auf die Kriegserfahrung der Nordallianz verlassen. Von daher keine Überraschung eigentlich, dass auch die Bundeswehr mit Milizen zusammenarbeitet. Doch dass die Leitung des Bundes-„Verteidigungs“-Ministeriums nichts davon wissen will, erstaunt zuerst. Zu unangenehm ist wahrscheinlich, dass dadurch das schöne Bild von der kompetenten Ausbildung der afghanischen Sicherheitskräfte gestört wird – und hierbei gibt es schon genug Probleme (auch mögliches „Weiterwandern“ von Schusswaffen).

Wenn nun bekannt wird, dass die angesprochenen Milizen Verbrechen begehen, dann ist man nicht mehr erstaunt über die „Ahnungslosigkeit“ des Ministers für bewaffnete Konflikte („Krieg“ soll es ja trotz der unzähligen Toten nicht genannt werden …). Die WDR-Sendung Monitor berichtete am 17. Oktober über die engen Kooperationen mit den nicht-staatlichen Gruppierungen. Der Beitrag von Marc Thörner und Markus Zeidler trägt den Titel „Bundeswehrabzug aus Afghanistan: Alle Macht den Terror-Milizen?“ Darin wird unter anderem ein „Oberst“ Jochen Schneider interviewt, seines Zeichens „Kommandeur“ des deutschen Armeepostens im nordafghanischen Kundus. Er sagt über die Milizen: „Wir haben sie auch ausgestattet, wir haben ihre Stellungen verbessert.“ Das klingt so, als ob damit auch Waffenübergaben gemeint seien, eventuell G36-Gewehre oder andere HK-Waffen. Es hatte ja in der Vergangenheit bereits G3-Übergaben durch die Bundeswehr gegeben (siehe Kleinwaffen-Newsletter Juli 2010 und Mai 2012).

Im Juli dieses Jahres haben wir im DAKS-Newsletter ein Zitat einer Frau „Oberstleutnant“ Voyé wiedergegeben, die in einer ARD-Sendung über den Rücktransport von Bundeswehrmaterial sprach. Sie sagte: „Wir haben uns auf die Fahnen geschrieben, dass wir das, was wir reingebracht haben, auch wieder mit zurücknehmen, insbesondere dann, wenn es sich um Dinge, Materialien handelt, die im weitesten Sinne der Umwelt schaden, den Menschen schaden oder Ähnliches.“ Diese Soldatin erweist sich hier sehr wahrscheinlich als Lügnerin, angesichts der Lebensgefahr, die von Kleinwaffen ausgeht. Und ebenso höchst unmoralisch, wenn nicht sogar gesetzeswidrig handelten und handeln die verschiedenen Minister – von Scharping, Struck, Jung, von und zu Guttenberg bis zu de Maizière –, die alle wussten, dass sie Waffen in ein Spannungsgebiet liefern. Verantwortungsbewusstsein? Fehlanzeige. Schlimmer noch: Absicht. Denn die militärische Logik fragt nicht nach Zivilisten, schon gar nicht, wenn man dann selbst abgezogen sein wird. Doch die Kleinwaffen bleiben unkontrolliert im Land. Wenn die Bundesrepublik Deutschland ihren angeblich guten Ruf bei Waffenkontrollverträgen behalten will, muss sie nun transparent und eindeutig sicherstellen, dass keine Waffen auf den Schwarzmarkt gelangt sind und keine im Lande verbleiben. Das wäre das Mindeste. Und ein Wunder.

Kriegsspiele: IKRK fordert Berücksichtigung des Humanitären Kriegsvölkerrechts in Computerspielen

Als Prinz Harry im Januar 2013 von seinem Einsatz als Pilot eines Kampfhubschraubers aus Afghanistan zurückkehrte, zog er das von Sunday Express kolportierte Resümee, es sei ein „Spaß“ gewesen, denn: „I’m one of those people who loves playing PlayStation and Xbox, so with my thumbs I like to think that I’m probably quite useful.“ In anderen Worten, wer Computerspiele mag, für den ist Krieg ein Abenteuer. Und wer Computerspiele spielt, trainiert sich und stellt sicher, dass er im Kampfgeschehen funktionieren wird.

Bereits im Jahr 2012 veröffentlichten Ben Clarke, Christian Rouffaer und François Sénéchaud einen Beitrag in der International Review of the Red Cross, in dem schon im Titel ein Computerspiel, nämlich Call of Duty, zitiert wird. In „Beyond the Call of Duty“ gehen sie von dieser Problemanzeige aus: „Video games offer players the possibility to ‚use‘ the latest weapons against enemy combatants on contemporary battlefields. Yet as realistic as they may look and sound, these games often portray lawless armed conflicts in which actions are without consequences. This sends negative messages to players about the existence of, and need to respect, humanitarian norms during real armed conflicts.“

Wie erwähnt ist der Beitrag bereits im Sommer 2012 erschienen, also ein gutes halbes Jahr, bevor Prinz Harry von seinem Afghanistan-Einsatz zurückkehrte. Das Statement aus der Königsfamilie beweist gleichwohl, wie richtig die Problemanzeige der Autoren des IKRK-Beitrags ist. Computerspiele sind ein Massenphänomen. Sie vermitteln ein Bild vom Kriegsgeschehen, das für sich selbst in Anspruch nimmt, „realistisch“ zu sein. – Während dabei aber das Leid der Opfer in den oft kritisierten gewaltverherrlichenden Szenen der Spiele in gewisser Weise noch dokumentiert wird, bleibt eine andere Dimension völlig außen vor: Ist in Kriegen wirklich alles erlaubt? Und gibt es Formen von Gewaltanwendung, die zwar waffentechnisch möglich, aber ethisch nicht zu tolerieren sind? Die Autoren führt dies zu der Frage, ob Computerspiele nicht nur faktisch ein Trainingsinstrument, z. B. von Kampfpiloten, sein können, sondern gleichzeitig auch noch Grenzen der Anwendung von Gewalt vermitteln können: „Why can’t players enjoy video games that truly reflect the dilemmas of modern combatants? Can video games be a positive medium of influence to reinforce understanding and respect for the law? Why can’t players be rewarded for compliance with the rules governing the use of force as well as the treatment of persons in the hands of the enemy and sanctioned for violating the same?“

Seit dem Aufwerfen dieser Frage ist über ein Jahr vergangen und mittlerweile schreiben die IKRK-Mitarbeiter nicht mehr nur über das Problem, sondern arbeiten aktiv mit Spiele-Entwicklern zusammen, um bei neu entwickelten Spielen (bzw. neuen Versionen alter Spiele) entsprechende Aspekte einzubringen. Ende September 2013 veröffentlichte das IKRK eine entsprechende Medieninformation. U. a. die Zeit berichtete in einem längeren Artikel über diese Zusammenarbeit und erwähnt die Kooperation des tschechischen Spiele-Herstellers Bohemia Interactive mit Experten des IKRK. Eine in dem Zeitartikel ebenfalls erwähnte Einschränkung in dem von Activision veröffentlichten Computer-Spiel „Call of Duty 6: Modern Warfare 2“, in dem in einer Spielszene nicht auf Zivilisten geschossen werden kann, scheint jedoch weder auf eine Beratung durch das IKRK zurückzugehen, noch auf eine Selbsteinschränkung des Spieleentwicklers, sondern schlicht auf eine bereits im Jahr 2009 erfolgte Indizierung der US-Version des Spiels durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien. Auch hierüber berichtete die Zeit in einem entsprechenden Beitrag aus dem Jahr 2009.

In einer Presseerklärung vom 22. Oktober 2013 setzt sich der italienische gemeinnützige Verein „Osservatorio Permanente sulle Armi Leggere e Politiche di Sicurezza e Difesa“ (OPAL) aus Brescia kritisch mit der IKRK-Initiative auseinander. Das Leitmotto „Giocate pure alla guerra virtuale, ma non sparate sulla Croce Rossa!“ („Spielt ruhig virtuellen Krieg, aber schießt nicht auf das Rote Kreuz!“) gibt dabei die Richtung vor. Der Vorsitzende von OPAL, Piergiulio Biatta, erläutert diese Position dahingehend: „Più che cercare di immettere nei videogiochi le regole della guerra ci saremmo aspettati dalla Croce Rossa una campagna internazionale per una rigorosa regolamentazione del loro utilizzo al di fuori degli ambienti militari o per lo meno per controlli molto severi sul loro accesso soprattutto ai minori.“ („Anstatt zu versuchen, in Videospielen die Regeln des Krieges zu berücksichtigen, hätten wir vom Roten Kreuz erwartet, eine internationale Kampagne für eine strengere Regulierung ihrer Verwendung außerhalb des Militärs zu initiieren, oder zumindest sehr strenge Kontrollen des Zugangs vor allem von Minderjährigen zu fordern.“) Da dies jedoch nicht geschehen sei, drohe die IKRK-Position nun den Eindruck zu erwecken, dass Computer-Kriegsspiele grundsätzlich nichts Schlimmes seien. – Solange nur bestimmte Grenzen eingehalten würden. Dies sei aber nicht der Fall.

So wie die Problemanzeige der Autoren des IKRK-Artikels sehr einleuchtend ist, so ist in diesem Fall die Problemanzeige von OPAL völlig überzeugend. Eine Lösung, so scheint es, könnte nun darin bestehen, das eine zu tun, ohne das andere zu lassen. Sicherlich droht die Reputation des IKRK Schaden zu nehmen, wenn der Eindruck entsteht, gewaltverherrlichende Kriegsspiele würden künftig mit einem IKRK-Prüfsiegel erscheinen. Aber vielleicht ist ja auch eine differenzierte Lösung denkbar, in der dialogwillige Computerspiele-Entwickler zwar beraten werden, gleichzeitig aber durch eine internationale Kampagne strengere Kontrollen gefordert werden.

Wehrpflicht in der Schweiz: Referendum gescheitert

Die von der „Gruppe für eine Schweiz ohne Armee“ (GSoA) initiierte Volksabstimmung über eine Abschaffung der Wehrpflicht in der Schweiz (vgl. DAKS-Newsletter 08/2013) ist gescheitert. In der Volksbefragung sprachen sich 73,2% der Wahlgänger für eine Beibehaltung des bestehenden Systems aus. In einer Pressemitteilung, die im Folgenden dokumentiert wird, zog die GSoA eine Bilanz ihrer Arbeit und interpretierte das Abstimmungsergebnis.

Stellungnahme der GSoA zum Resultat der Wehrpflicht-Abstimmung

Die Initiative zur Aufhebung der Wehrpflicht ist an der Urne klar gescheitert. Die GSoA hat es nicht geschafft, das Schweizer Stimmvolk zu überzeugen, dass der sinnlose Zwang zum Militärdienst für Männer der Vergangenheit angehören muss. Nichtsdestotrotz gibt es auch positive Dinge: Der Zivildienst ging aus der öffentlichen Debatte gestärkt hervor. Und gemäss den Umfragen haben sich die direkt betroffenen StimmbürgerInnen in grosser Zahl für unsere Initiative ausgesprochen.

Der Graben bei dieser Abstimmung verlief nicht nur zwischen den Sprachregionen und zwischen Stadt und Land, sondern insbesondere zwischen Jung und Alt. Wie die Umfragen zeigten, fand das Anliegen mehrheitlich bei jungen Menschen grossen Anklang. Das zeigt, dass die direkt und indirekt Betroffenen der Wehrpflicht diesem sinnlosen militärischen Zwang kritisch gegenüberstehen. Leider hat die Mobilisierung der GSoA unter den Jungen nicht gereicht, um unserem Anliegen eine Mehrheit zu verschaffen.

Stärkung des Zivildienstes
Vor dem Abstimmungskampf hatte der Zivildienst in bürgerlichen Kreisen einen schweren Stand – im Abstimmungskampf jedoch mauserten sich bürgerliche PolitikerInnen bisweilen zu vehementen VerteidigerInnen des Zivildienstes. Wir werden diese PolitikerInnen auf ihre Aussagen behaften, so dass sie den Zivildienst in Zukunft nicht noch zusätzlich unattraktiver ausgestalten.

Ein kritisches Nein
Viele StimmbürgerInnen hatten Angst, die Wehrpflicht aufzuheben. Mit einer solchen Aufhebung würden der Armee kritische Stimmen entzogen und die demokratische Kontrolle ginge verloren. Diese Ängste gegenüber der Armee müssen ernst genommen werden. Denn die Armee darf nicht zum Staat im Staat werden, wie es heute die Militärjustiz in gewisser Weise bereits ist.
Ein Teil der StimmbürgerInnen fürchtete zudem, dass mit der Aufhebung der Wehrpflicht der Katastrophenschutz nicht mehr gewährleistet werden kann. Leider ist uns auch nicht gelungen, glaubwürdig aufzuzeigen, dass ein ziviler Katastrophenschutz kostengünstiger und effizienter wäre, als es die ziemlich kleine, aber teure militärische Katastrophenhilfe heute ist.

GSoA als friedenspolitische Organisation
Die GSoA hat sich in den letzten dreissig Jahren von einer rein antimilitaristischen zur wichtigsten friedenspolitischen Organisation der Schweiz weiterentwickelt. Hierbei war die Initiative zur Aufhebung der Wehrpflicht eine wichtige Etappe. In der Friedenspolitik gibt es viele Herausforderungen, die auf uns warten: Innere Einsätze der Armee, Verbot von Kriegsmaterialexporten als Beitrag zum Frieden in der Welt, Kriegsmaterialexporte, Reduktion der Anzahl Schusswaffen in Privathaushalten, die Kampfjetbeschaffung und die Einführung eines freiwilligen Zivildienstes, der auch den Frauen offen steht.

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Ein Beitrag von Heinrich Frei (Schweizerischer Friedensrat) geht ebenfalls auf die Schweizer Armee und ihre geplante Neustrukturierung unter militärischen Vorzeichen ein. Dabei formuliert er jedoch mögliche gewaltfreie Alternativen zu einer solchen Reform.

Syrien und Tschetschenien zeigen:

Militärische Konfliktlösungen sind katastrophal

Gewaltlose Alternativen wären aktuell

von Heinrich Frei

In der Schweizer Vernehmlassung zum Projekt „Weiterentwicklung der Armee (WAE)“ wurden bisher in der Öffentlichkeit keine grundsätzlichen Kritiken an der militärischen Landesverteidigung bekannt. Die Schweizer Armee soll auf Grund dieses Projektes WAE von 184.000 Mann auf 100.000 Mann reduziert werden. Zum Vergleich: Deutschland, mit etwa zehnmal mehr Einwohnern als die Schweiz, verfügt in seiner Bundeswehr nur über 182.927 aktive Soldaten, laut Wikipedia.

Lautstark machen sich jetzt in der Eidgenossenschaft die Gruppe „Giardino“ und Generalstabsoffiziere bemerkbar, die der Meinung sind mit dem neuen Armeekonzept WAE, mit nur 100.000 Mann, sei die Schweizer Armee nicht mehr in Lage „in einem militärischen Konfliktfall zu bestehen“.

Wie das aussieht, wenn eine Armee mit ganzer Feuerkraft versucht, „in einem militärischen Konfliktfall zu bestehen“, in einem internen Konflikt, mit ausländischer Einmischung durch Dschihadisten und ausländischen Geheimdiensten, sehen wir heute in Syrien. Syrien zeigt deutlich: Militärische Konfliktlösungen taugen nichts, sind katastrophal, sowohl gegen innere wie gegen äussere Feinde. Schon über 100.000 Menschen sind in diesem Krieg umgekommen.

Es gibt heute Alternativen zur militärischen Verteidigung, die durchaus erfolgreich sein können, wie es sich 1990 zum Beispiel in Estland, Lettland und Litauen, im Baltikum zeigte.

Der Berliner Friedensforscher Theodor Ebert war auf dem Baltikum als Berater für ein gewaltloses Vorgehen tätig. Ebert verfasste 1972 die Studie „Gewaltfreier Aufstand – Alternative zum Bürgerkrieg“ (erschienen auch als Taschenbuch).

Der Kampf für die Befreiung und die Unabhängigkeit der baltischen Staaten wurde gewaltlos geführt. Im Zuge der Auflösung des sowjetischen Imperiums, die Gunst der Stunde unter Gorbatschow nutzend, erreichten die Balten ohne Krieg die Unabhängigkeit und den Abzug der Roten Armee. Nach 50 Jahren Diktatur gelang es gewaltlos die russische Besatzung zu beenden. Ein gewaltsames Vorgehen der Esten, Litauer und Letten gegen die russischen Besatzer, mit Bomben und Attentaten, hätte sicher eine blutige Reaktion der Roten Armee ausgelöst, wie in Tschetschenien. Die Sichtweise, ein Regime der Diktatur und der Unterdrückung zu überwinden sei nur mit Gewalt möglich, stellte der friedliche Umbruch in Osteuropa und der Fall der Berliner Mauer in Frage.

Theodor Ebert sah die soziale Verteidigung nicht als Allheilmittel zum Weltfrieden, sondern vielmehr als eine vorsichtige Überlebensstrategie in einer, unter anderem durch Atomwaffen, immer stärker bedrohten Welt. In diesem Kontext hatte sich Ebert auch intensiv mit der Bedrohung der westlichen Welt durch den Terrorismus befasst. Er sah durchaus eine Möglichkeit des gewaltfreien Widerstandes gegen terroristische Akte. Priorität hätte dabei die Bekämpfung der Ursachen des Terrorismus.

Auch unter extremen Diktaturen, sogar unter dem Naziregime, in Norwegen, Dänemark unter anderem, waren gewaltlose Aktionen oft erfolgreicher als Operationen der bewaffneten Résistance in Frankreich oder Jugoslawien. Dazu gibt es eine umfangreiche Literatur, zum Beispiel das Buch „Die gewaltfreie Aktion“ von Gernot Jochheim, Rasch und Röhring, 1984. Diese Studien wären gerade heute in unserer so gewaltgläubigen Zeit, des so genannten weltweiten Krieges gegen den Terror aktuell.

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