Unter dem Motto „Damit der Mensch nicht zur Zielscheibe wird“ ist für den morgigen Samstag, den 28.Februar, eine große Protestaktion am Stammsitz von Heckler & Koch in Oberndorf geplant. Ein breites Bündnis friedensbewegter Menschen lädt dazu ein. Mehr dazu im neuen Newsletter!
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Mitteilung an die Medien:
Damit der Mensch nicht zur Zielscheibe wird
Protestaktion in Oberndorf, dem Stammsitz von Heckler & Koch
Wann: Samstag, den 28. Februar 2015, 11:00 bis 13:00 Uhr
Wo: Treffpunkt am REAL-Markt Oberndorf-Lindenhof, Friedrich-List-Straße 10
[Stuttgart / Freiburg / Villingen-Schwenningen / Oberndorf] Vertreter baden-württembergischer Friedensorganisationen rufen dazu auf, am Samstag, den 28. Februar 2015, in Oberndorf am Neckar, dem Produktionsstandort von Heckler & Koch, gegen die Lieferung von Kleinwaffen an kriegsführende und menschenrechtsverletzende Staaten zu protestieren.
Zu den Unterzeichnern des Aufrufes des landesweiten Ablegers der „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“ gehören unter anderem der Oberndorfer Diakon Ulrich Pfaff, der katholische Pfarrer Alexander Schleicher und Dr. Helmut Lohrer, Sprecher der Ärzteorganisation IPPNW, beide aus Villingen-Schwenningen.
„H&K-Waffen gelangen über Direktexporte aus Oberndorf oder über Nachbauten bei Lizenznehmern legal oder illegal zum Einsatz auf den Schlachtfeldern in aller Welt. Um dem Einsatz dieser Kriegswaffen zu entkommen, müssen unzählige Menschen ihre Heimatländer verlassen. Sie fliehen in die Nachbarregionen, nach Europa, auch nach Oberndorf“, begründet Jürgen Grässlin, Sprecher des RüstungsInformationsBüro (RIB e.V.) und der DFG-VK seine Teilnahme an der Aktion. „Wir setzen uns dafür ein, dass Grenzen für Menschen geöffnet und für Waffen geschlossen werden!“
„Damit der Mensch nicht länger bei den kriegerischen Auseinandersetzungen in aller Welt weiterhin zur Zielscheibe wird, werden wir in Oberndorf an den H&K-Haupteigentümer Andreas Heeschen Postkarten verteilen. Wir fordern: ‚Stoppen Sie den Export von Kleinwaffen jetzt!‘“, erklärt der katholische Diplom-Theologe Paul Russmann, Sprecher der ökumenischen Aktion Ohne Rüstung Leben. „Andere retten Leben. Heckler & Koch hilft töten. Unser Ziel ist stattdessen die Umstellung der Rüstungsproduktion auf eine nachhaltige zivile Fertigung.“
Kontakt:
Jürgen Grässlin, Mob. 0170-6113759
Paul Russmann: Tel.: 0711-608396, Mob.: 0176-28044523
Mitteilung an die Medien:
DFG-VK begrüßt Initiative der Bundesregierung zum Produktrückruf von Kleinwaffen
(Berlin/Stuttgart/Freiburg, 16.02.2015) Nachdrücklich begrüßt die Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen „die ebenso überraschende wie erfreuliche Initiative der Bundesregierung zum Rückruf exportierter Kleinwaffen aus deutscher Produktion sowie aus Lizenzfertigung“, sagt Monty Schädel, Politischer Geschäftsführer der DFG-VK. Schädel sichert „eine breite Zustimmung“ des ältesten und zugleich eines der größten deutschen Friedensverbände „für diese bislang einmalige und beispielhafte Regierungsinitiative“ zu.
Jürgen Grässlin, Bundessprecher der DFG-VK und der Kampagne „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“, erklärt: „Die Rückrufaktion dokumentiert den lang erhofften Erkenntnisprozess in der Bundesregierung“. Schließlich hätten all die Bundesregierungen „jahrzehntelang mit milliardenschweren Exporten von Kriegswaffen und Rüstungsgütern in menschenrechtsverletzende Ländern Öl ins Feuer von Kriegen und Bürgerkriegen gegossen. Endlich wird die Beihilfe zu Morden und Massenmorden mit deutschen Kleinwaffen gestoppt!“
Laut Grässlin wurden „bislang weit mehr als zwei Millionen Menschen Opfer des Exports und der Lizenzvergaben deutscher Pistolen, Maschinenpistolen und Gewehre – allen voran der Kleinwaffen von Heckler & Koch (H&K), Carl Walther und SigSauer“. Grässlin verweist insbesondere auf den weltweit tödlichen Einsatz von Heckler & Koch-Sturmgewehren der Typen G3 und G36. Die Folgen seien desaströs: „Kleinwaffen produzieren Flüchtlinge. Abertausende Menschen fliehen vor dem Einsatz deutscher Waffen – auch nach Deutschland.“ Zumindest mittelfristig werde sich die Waffen-Rückrufaktion positiv auf die Lage in den bisherigen Empfängerländern deutscher Waffen auswirken.
Rückendeckung kommt auch vom RüstungsInformationsBüro (RIB e.V.) in Freiburg. „Sollte die Bundesregierung Unterstützung bei der Recherche benötigen, in welchen Krisen- und Kriegsgebieten deutsche Kleinwaffen eingesetzt werden, so verfügen wir über umfassendes Datenmaterial. Seit zweieinhalb Jahrzehnten haben wir beim RIB vor allem den Einsatz von H&K-Waffen in Händen regulärer staatlicher Militäreinheiten sowie von Guerilla- und Terroreinheiten bei kriegerischen Auseinandersetzungen, Exekutionen und Massakern im Fokus“, sagt Stephan Möhrle, Leitender RIB-Direktor und DFG-VK-Vertreter im Aufschrei-Waffenhandel-Bündnis. Möhrle verweist darauf, „dass Rückrufaktionen für Waffen in weitaus mehr Ländern Sinn machen, als in den bislang genannten. Aber ein guter Anfang ist gemacht.“
Informationen zum Produktrückruf:
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Kurz-Video zum Produktrückruf
Zur Unterstützung der Bundesregierung hat die DFG-VK einen Aufruf verfasst, der im Internet unter www.frieden-mitmachen.de unterzeichnet werden kann.
Kontakt:
Jürgen Grässlin (Bundessprecher der DFG-VK), Tel.: 0761-7678208, Mob.: 0170-6113759,
E-Mail: graesslin@dfg-vk.de
Monty Schädel (Politischer Geschäftsführer der DFG-VK), Mob.: 0177-8871014,
E-Mail: schaedel@dfg-vk.de
Stephan Möhrle (Leitender Direktor des RIB und DFG-VK-Vertreter im Aufschrei-Bündnis);
Mob: 0152-22636531, E-Mail: moehrle@dfg-vk.de
Red Hand Day 2015: Weltweite Aktionen gegen den Einsatz von Kindersoldaten
von Peter Strack
Am 12. Februar, dreizehn Jahre nach der Verabschiedung des Zusatzprotokolls der UN-Kinderrechtskonvention zu Kindern in bewaffneten Konflikten, wurde in Pakistan, Indien, Kolumbien, USA, Kanada, Deutschland und weiteren Ländern mit Aktionen, Pressekonferenzen und Diskussionsveranstaltungen zum „Red Hand Day“ auf das Schicksal von Kindersoldaten aufmerksam gemacht. Die Zahl der Kindersoldaten hat im vergangenen Jahr weltweit vermutlich zugenommen, da in Syrien, dem Irak, Sudan, Kolumbien, Indien, Pakistan, Burma und mindestens zehn weiteren Länder Kinder rekrutiert werden.
Während in Bogotá Kinder aus den fünf kolumbianischen Konfliktregionen im Parlament den Schutz vor Rekrutierung durch bewaffnete Gruppen und eine bessere Betreuung der Kriegsopfer einforderten, erklärte die FARC-Guerilla in einer Pressemeldung, sie wolle künftig die Rekrutierung von unter 17-Jährigen beenden. Laut Informationen des Generalstaatsanwaltes des Landes seien inzwischen Anklagen in 2570 Fällen von Rekrutierungen fertiggestellt. Die meisten richten sich an Paramilitärs, ein knappes Drittel an Kommandeure der FARC. Sollte es bei den Verhandlungen mit der Regierung in Havanna zu einem Friedenschluss kommen, würden diese Straftaten im Rahmen der Übergangs- statt der gewöhnlichen Justiz behandelt werden.
In Deutschland bekräftigten die zwölf im Bündnis Kindersoldaten zusammengeschlossenen Organisationen die Forderung nach einem Exportstopp von Waffen in Länder, in denen Kinder als Soldaten eingesetzt werden. Dazu gehören beispielsweise Indien, Kolumbien und Pakistan, die 2013 von Deutschland mit Waffen beliefert wurden. Saudi-Arabien erhielt 18.000 Sturmgewehre, obwohl bekannt ist, dass es islamistische Gruppen in Syrien mit Waffen versorgt, die auch Kindersoldaten einsetzen. Insbesondere solche Kleinwaffen – Sturmgewehre, Maschinengewehre und -pistolen – stehen in der Kritik, weil sie die meisten Opfer fordern und auch von Kindern eingesetzt werden können. Deutschland missachte die Empfehlung des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes, Waffenexporte in Länder mit Kindersoldaten gesetzlich zu verbieten, so das Aktionsbündnis.
Aktivisten vieler Menschenrechts- und Friedensorganisationen sowie zahlreiche Schulklassen protestierten dieses Jahr wieder am Red Hand Day, alleine in Deutschland gab es Aktionen in mindestens 20 Städten. In Düsseldorf beispielsweise nutzte eine Schulklasse aus Kerpen und ein terre des hommes-Kinderrechtsteam aus Neuss den Besuch im Düsseldorfer Landtag, um Abgeordnete auf die Situation von Kindersoldaten in Syrien aufmerksam zu machen. Unterstützung gab es auch in einer Roten-Hand-Veranstaltung der Kinderkommission des Deutschen Bundestages kurz vor dem Aktionstag, an der sich mehr als 100 Personen, darunter viele Abgeordnete und Familienministerin Manuela Schwesig, beteiligt hatten.
„Es wäre gut, wenn die Bundesregierung diesen ermutigenden Signalen des Bundestages und der vielen Aktivisten Taten zur Verbesserung der Situation von Kindersoldaten folgen lassen würde“, sagte Ralf Willinger, Referent für Kinderrechte bei terre des hommes und Sprecher des Deutschen Bündnis Kindersoldaten. „Deutschland ist der Kleinwaffenexporteur Nr. 2 der Welt, viele Kinder sterben durch deutsche Waffen oder kämpfen mit ihnen. Deshalb sollte die Bundesregierung Waffenexporte in Konfliktländer dringend gesetzlich verbieten und alles tun, damit das Leid dieser Kinder gestoppt wird.“
Falsche Rüstungsexportberichte – Das Beispiel Mexiko
von Otfried Nassauer
Die Rüstungsexportberichte der Bundesregierung enthalten möglicherweise gravierende Fehler und Lücken. Gleiches gilt für die Berichte der Bundesregierung über die Exporte von kleinen und leichten Waffen an das Rüstungsexportregister der Vereinten Nationen. Das ergibt sich aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Hans-Christian Ströbele vom 3. Februar 2015 an einem konkreten Beispiel.
Der Schwarzwälder Kleinwaffenhersteller Heckler & Koch hat deutlich mehr G36-Sturmgewehre nach Mexiko geliefert, als die Bundesregierung in der Vergangenheit berichtet hat. Rund 10.100 Gewehre wurden nach Mexiko ausgeführt, so die Daten aus dem Kriegswaffenbuch zu dieser Waffe. Das sind rund 1.400 Sturmgewehre mehr als bislang in den amtlichen Statistiken aufgeführt. Eine bemerkenswerte Differenz. Im Kriegswaffenbuch müssen die Details zum Verbleib jedes einzelnen Gewehrs dokumentiert werden.
Aus den Rüstungsexportberichten der Bundesregierung ist dagegen nur zu entnehmen, dass die Bundesregierung von 2003 bis heute den Export von insgesamt nur 8.769 Gewehren mit Kriegswaffenlistennummer nach Mexiko genehmigt hat. Sturmgewehre des Typs G36 gehören in diese Kategorie, allerdings auch andere Gewehre, die exportiert worden sein könnten. Aus den Meldungen über Kleinwaffenlieferungen an das Rüstungsexportregister der Vereinten Nationen kann man erfahren, dass aus Deutschland in den Jahren seit 2006 8.710 Sturmgewehre nach Mexiko geliefert worden sein sollen. Beide Angaben sind erheblich niedriger als die Angaben Mexikos über den Import von Gewehren des Typs G36. 2011 beantworteten die mexikanischen Behörden eine Anfrage, wie viele G36 Mexiko eingeführt habe. Es waren 10.082 Gewehre dieses Typs.
Mit den mexikanischen Angabe konfrontierte der Abgeordnete Stefan Liebich 2013 die Bundesregierung. Damals teilte das Wirtschaftsministerium lediglich mit, man führe keine Statistiken über die Importe anderer Staaten und können deshalb nur mutmaßen, dass sich die Abweichung aus einer bereits im Dezember 2005 erteilten Genehmigung ergebe, die in Liebichs auf die Jahre 2006 bis 2008 begrenzten Anfrage außen vor geblieben sei. Es sah offenbar keinen Anlass, seine eigenen Angaben noch einmal zu prüfen und zu korrigieren.
Nun erweisen sich diese Angaben als falsch. Selbst wenn man alle bis zu der Antwort auf Ströbeles Anfrage gemachten Angaben der Bundesregierung über Exportgenehmigungen für Gewehre addiert, wird in den deutschen Statistiken über rund 1.400 nach Mexiko exportierte Gewehre keinerlei Angabe gemacht. Die mexikanischen Angaben entsprechen dagegen in etwa der Realität. Der Widerspruch wurde über Jahre durch unvollständige oder gar falsche Angaben aus Deutschland verursacht.
In Mexiko wird etwa die Hälfte der deutschen Sturmgewehre in vier Bundesstaaten eingesetzt, in die sie nicht geliefert werden durften. Vor wenigen Monaten wurden mindestens 36 Waffen des Typs G36 bei der lokalen Polizei von Iguala im Bundesstaat Guerrero sichergestellt, um zu überprüfen, ob sie bei der skandalösen Entführung und Ermordung von mehr als 43 Studenten im September 2014 benutzt wurden.
Der Fall verweist auf ein möglicherweise sehr viel größeres Problem: Die statistischen Daten über deutsche Rüstungsexporte könnten korrumpiert und damit unzuverlässig und falsch sein. Mit den Zahlen zu den G36-Exporten nach Mexiko liegt dafür jetzt ein konkretes Beispiel vor. Zu prüfen bleibt, ob dies ein Einzelfall ist oder ob Parlament und Öffentlichkeit auch bei anderen Waffenexporten falsch informiert wurden.
Die Ursachen der Fehlinformation müssen aufgeklärt werden. Warum ergibt sich aus den detaillierten Angaben des Kriegswaffenbuchs eine deutlich höhere Zahl nach Mexiko exportierter G36-Gewehre als aus den Angaben gegenüber den Vereinten Nationen und den Rüstungsexportberichten der Bundesregierung? Es darf nicht vorkommen, dass diese Daten nicht übereinstimmen. Bei allen Angaben handelt es sich um offizielle Angaben aus dem Wirtschaftsministerium und der diesem Ministerium unterstellten zuständigen Bundesbehörde, dem BAFA.
Aufgeklärt werden muss auch, ob die über Jahrzehnte geübte Praxis minimaler Information von Parlament und Öffentlichkeit zu Rüstungsexportgeschäften dazu geführt hat, dass sich solche gravierenden „Fehler“ einschleichen konnten. Wo zeigen sich solche und ähnliche Fehlangaben? Bei komplexen Geschäften, in deren Verlauf es viele Veränderungen gab? Bei Geschäften, die „heikel“ waren? Bei Exporten bestimmter Firmen oder bei besonders umstrittenen Exporten? Wurden Daten im Zusammenspiel zwischen Behörden und Industrie „manipuliert“? Und von wem in wessen Interesse? All das bedarf nun einer Klärung. Schon ein einziger „Einzelfall“ müsste dazu Anlass sein.
Die Bundesregierung hat dem Bundestag im vergangenen Jahr zugesagt, über Rüstungsexporte transparenter und umfassender zu informieren. Kurz darauf hat das Bundesverfassungsgericht bestätigt, dass dem Parlament ein umfassenderes Recht auf Information über abschließend genehmigte Rüstungsexporte zusteht, als es der langjährigen Praxis aller Bundesregierungen entsprach. Nun muss es im Interesse des Parlamentes liegen, diese Informationen einzufordern und darüber hinaus auch zu klären, ob die mangelnde Transparenz in der Vergangenheit dazu geführt hat, dass gegenüber dem Bundestag falsche oder unvollständige Angaben gemacht wurden. Der geschilderte Fall zeigt diese Notwendigkeit auf.
Hans-Christian Ströbele reagierte jedenfalls wenig überrascht. Sein Kommentar: „Jetzt hat das Versteckspiel der alten Geheimniskrämer im Ministerium und in der Bürokratie endlich mal ein Ende.“
Jürgen Grässlin erhält den AMOS-Preis 2015
Am 1. März 2015 wird Jürgen Grässlin mit dem AMOS-Preis 2015 der OFFENEN KIRCHE ausgezeichnet. Der Preis ist mit 5.000 Euro dotiert und wird alle zwei Jahre in der Fastenzeit verliehen. Grässlin erhält den Preis für sein Eintreten gegen die Rüstungsproduktion und den Export von Kriegswaffen. In der Erklärung zur Preisvergabe heißt es: „Die Kirche hat eine prophetische Tradition, aus der heraus sie verpflichtet ist, `den Mund für die Stummen aufzutun und für die Sache aller, die verlassen sind´ (Sprüche 31,8). Eine Kirche, die in dieser Tradition steht, muß vernehmlich und deutlich gegen Unrecht, Menschenverachtung und Ignoranz auftreten. Heute fragt eine kritische Öffentlichkeit, ob und wo eigentlich noch Zeichen dieser prophetischen Kraft in der Kirche zu finden sind.“
Zu Grässlins Engagement heißt es dort unter anderem: „Der Friedensaktivist und Publizist Jürgen Grässlin setzt sich seit vielen Jahren gegen die Rüstungsproduktion und den Export von Waffen ein. In seinem Buch Schwarzbuch Waffenhandel (2013) dokumentiert er die Machenschaften der Rüstungsindustrie und ihrer Lobby, gemäß seinem Motto: ´Den Opfern eine Stimme, den Tätern Name und Gesicht.´ Sein Engagement hat ihm mehrere Prozesse eingebracht. Grässlin ist Autor zahlreicher Bücher und Veröffentlichungen. Er ist Bundessprecher der Deutschen Friedensgesellschaft-Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen, Sprecher der Kritischen AktionärInnen Daimler (KDA), Sprecher des Deutschen Aktionsnetzes „Kleinwaffen Stoppen“ (DAKS) und Vorstandsmitglied des RüstungsInformationsBüro e.V. (RiB e. V.).
Die Preisverleihung findet am Sonntag, den 1. März 2015 um 12.00 Uhr in der Evangelischen Erlöserkirche (Birkenwaldstraße 24, 70191 Stuttgart-Nord) statt. Ulrike Stepper wird in ihrer Funktion als Vorsitzende der Jury des AMOS-Preises die Begrüßung vornehmen. Die Laudatio wird der Beauftragte für Friedensarbeit und Kriegsdienstverweigerer der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, Pfarrer Joachim Schilling halten. Prof. Dr. Erhard Eppler, Schirmherr des AMOS-Preises, wird die Schlussworte sprechen.
Heckler & Koch: Finanzsituation gibt Rätsel auf
Das Rätselraten über die finanzielle Situation des Kleinwaffenherstellers Heckler & Koch reißt nicht ab. Wie die „Welt“ berichtete, sei ein „neuer Geldgeber“ gefunden worden, der in das angeschlagene Unternehmen investieren wolle. Worum es tatsächlich geht, ist jedoch kein neuer Investor, sondern die „senior secured credit facility“, über die Moody’s bereits in einer Pressemitteilung informierte (siehe: DAKS-Newsletter Januar 2015). Unter diesen Umständen wäre es vielleicht zutreffend, von einem neuen Kredit zu sprechen, den Heckler & Koch aufgenommen hat. Denn exakt um einen solchen, nicht aber um einen „Geldgeber“ handelt es sich. Der Schuldenberg, mit dem Heckler & Koch zu kämpfen hat, erhöht sich durch diese „Investition“ um bis zu 30 Millionen Euro, auf dann 325 Millionen Euro. Über die Rahmenbedingungen dieser neuen Kreditlinie ist, wie auch die „Welt“ zu bedenken gibt, derzeit noch nichts bekannt.
Und das ist das Problem, denn unter diesen Umständen ist es sehr schwierig abzuschätzen, in welcher Lage sich das Unternehmen derzeit tatsächlich befindet. Die Betriebsratsvorsitzende von Heckler & Koch, Monika Lange, wird in der Neuen Rottweiler Zeitung dahingehend zitiert, dass „die Exportbeschränkungen der Bundesregierung dem Unternehmen Probleme bereiteten und schon einige deshalb ihren Arbeitsplatz verloren hätten“. Über die Möglichkeit betriebsbedingter Kündigungen wurde bisher nur im Zusammenhang mit SIG Sauer berichtet. Sollte Monika Lange zutreffend wiedergegeben worden sein, würde dies die finanzielle Lage bei Heckler & Koch noch dramatischer erscheinen lassen als bisher schon vermutet.
Bundeswehr-Einsatz im Irak
Es besteht eine überraschende Einigkeit darüber, wie die Entscheidung der Bundesregierung, Bundeswehr-Soldaten in den Nordirak zu entsenden, zu bewerten ist. Eine Art Zusammenfassung des Konsens entwickelte August Pradetto in einem Gastbeitrag für die „Zeit“, indem er einen Text um die beiden Schlüsselwörter „völkerrechtswidrig“ und „grundgesetzwidrig“ herum verfasste. Ist der Sachverhalt als solcher damit auch sehr gut beschrieben, stellt sich weiterführend jedoch die Frage, welche Konsequenzen aus der derzeitigen Situation gezogen werden sollen, in der die Bundesregierung die Beteiligung der Bundeswehr an einem völkerrechtswidrigen Einsatz befiehlt.
Hierbei sind grundsätzlich verschiedene Dimensionen zu unterscheiden, denn es steht völlig außer Frage, dass die Konsequenzen, die dieser Einsatz für die Bevölkerung im Irak und in der Türkei hat, und die Konsequenzen, die dieser Einsatz für die Situation in Deutschland besitzt, nicht im entferntesten miteinander verglichen werden können. Angesichts der mehr als lückenhaften und dabei auch unsicheren Nachrichtenlage über die Situation im Nordirak sollen die Überlegungen jedoch zunächst auf die Situation in Deutschland beschränkt bleiben.
Dies in Rechnung gestellt sind es drei Aspekte, die bedacht werden sollten:
- Wenn der Beschluss zur Entsendung der Bundeswehr in den Nordirak als grundgesetzwidrig interpretiert wird, so stellt der Beschluss einen Tatbestand dar, der strafbar ist. Art.80 StGB erklärt, dass jeder, der einen Krieg vorbereitet, der sich außerhalb der vom Grundgesetz gesetzten Normen – und das ist im Einzelnen vor allem Art. 26 Abs.1 GG – bewegt, „mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft“ werden soll. Durch die Einschätzung, dass der Beschluss der Bundesregierung, Soldaten in den Nordirak zu entsenden, grundgesetzwidrig sei, wird demnach also unterstellt, dass die Bundesregierung eine Straftat begangen hat, indem sie diesen Beschluss gefällt hat. Ob dies tatsächlich der Fall ist, sollte die Justiz prüfen.
- Die Grundgesetzwidrigkeit in Rechnung gestellt, würde sich jeder, der die Entsendung der Bundeswehr öffentlich verteidigt, strafbar machen. Es ist Art.80a StGB, der festhält, dass die Aufstachelung zu einem Angriffskrieg „mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft“ werden soll. Dies betrifft insbesondere all jene Parlamentarier, die sich an der Aussprache im Bundestag über die Entsendung beteiligt haben.
- Der Umstand, dass der Bundestag die Entsendung im Rahmen einer Abstimmung begrüßt hat, delegitimiert das parlamentarische System der Bundesrepublik Deutschland: Indem die Bundesregierung von Anfang an deutlich gemacht hat, dass sie die Abstimmung des Bundestages lediglich als ein Meinungsbild verstehen möchte. Die Frage, ob Truppen in den Nordirak geschickt werden sollen, sei aber eine Frage, die allein von der Exekutive, also der Bundesregierung entschieden werden soll.
Ein solches Vorgehen degradiert das Parlament zu einer Versammlung von Claqueren. Hätte das Parlament den Beschluss der Regierung abgelehnt, wäre dies ohne Konsequenz geblieben. Die nun erfolgte Zustimmung hat gleichfalls keine Konsequenz, da sie nur symbolischen Charakter trägt. Die Abstimmung als solche diente demnach nur dafür, eine Legitimität für die umstrittene Entscheidung zu konstruieren, die vorher nicht gegeben war. Ein solches Vorgehen untergräbt die Autorität des Parlaments und ist gleichfalls nicht mit dem Geist des Grundgesetzes vereinbar.
Greenpeace Magazin: Stimmen für den Frieden
Die Ausgabe 1/2015 des Greenpeace Magazins hat den Titel „Stimmen für den Frieden“. Darin sind verschiedenartige Herangehensweisen an die Friedensthematik enthalten und unterschiedliche Aspekte werden angesprochen: Neben dem historischen Blick auf Schlachtfelder finden sich Berichte von Menschen aus Kriegs- und Krisengebieten, Hintergrundinformationen zum Thema, Beschreibungen von Friedensorganisationen und auch Einschätzungen von Experten, etwa von dem Konfliktforscher Michael Brzoska („Frieden ist eine Frage des Willens“), oder von dem Kabarettisten Georg Schramm („Reich gegen Arm“).
Von Otfried Nassauer, dem Leiter des BITS, gibt es einen Artikel zu lesen, in dem unter der Überschrift „Von der Stärke des Rechts zum Recht des Stärkeren“ eine Analyse der Veränderung internationaler Krisen vorgenommen wird. „Warum der Westen an der Eskalation der aktuellen Kriege eine Mitschuld trägt“ ist der Untertitel, gemeint sind die Interventionen westlicher Staaten in Serbien, im Kosovo, im Irak und Libyen. Auch auf die Ukraine kommt der Text zu sprechen, ebenso darauf, wie die USA und Russland – also die Supermächte des Kalten Kriegs – in den letzten Jahren völkerrechtswidrig militärisch agiert haben. Auf Deutschland und andere europäische Staaten nimmt Nassauer Bezug, wenn er schreibt: „Auch die Europäer haben das Gewaltverbot aufgeweicht – und sie taten es besonders perfide unter der Fahne der Moral.“ Ein äußerst lesenswerter Artikel, in einem insgesamt sehr interessanten Heft (mit Ausnahme des grün-schwammigen Kommentartexts von Antje Vollmer).
Übrigens: Im Greenpeace Magazin 6/2104 (Titel: „Bomben vom Bodensee. Eine deutsche Region liefert Waffen in alle Welt“) gibt es einen guten Hintergrundartikel zu Waffenfirmen aus Süddeutschland (Text von Vito Avantario und Kurt Stukenberg, Fotos von Samuel Zuder). Aber vor allem findet sich hier ein Beitrag von Roman Deckert zur aktuell wieder aufgenommenen Diskussion, wie sich Waffenlieferungen noch Jahre später auswirken können, erläutert am Beispiel des Südsudan (Fotos von Daniel Rosenthal). In „Der Export des Krieges“ geht es um die unbeachteten Ursachen der anhaltenden militärischen Krisen, aber auch um die Mittel, um Kriege zu führen, also die Waffen, d. h. Schusswaffen, und hier führt der Weg dann nach Deutschland, zu Heckler & Koch, Rheinmetall und Fritz Werner – ein spannender Text über einen unbekannten Stellvertreterkrieg aus (west-)deutschem Interesse und über seine späten bzw. nicht enden wollenden Folgen. Deckert macht auch einen wichtigen Hinweis darauf, dass saudi-arabische G36 in der Region verbreitet werden. – Wer kann da noch, ohne seine Glaubwürdigkeit zu verlieren, von Endverbleibskontrolle sprechen?