Freispruch für Friedensaktivisten

Freispruch für Friedensaktivisten

Der Atomwaffengegner und Friedensaktivist  Hermann Theisen wurde heute vor dem Landesgericht Koblenz Freigesprochen.

Ihm wurde zur Last gelegt mit den Flugblättern Soldaten des taktischen Jagdgeschwaders 33 in Büchel anstiften zu wollen, geheime Informationen über die Stationierung und Modernisierung von US-Atombomben im Fliegerhorst Büchel Preiszugeben.

Erstinstanzlich wurde Theisen vor dem Amtsgericht Cochem bereits zweimal zu Geldstrafen verurteilt. In der Berufungsverhandlung forderte die Staatsanwaltschaft dann eine Geldstrafe von 140 Tagessätzen zu 30 Euro, also insgesamt 4.200 Euro. Das Gericht folgte jedoch der Verteidigung und sprach Theisen frei. Sein Ziel war es nach eigenen Angaben gewesen, eine öffentliche Debatte anzuregen.

Das Gericht sah in den Flugblattaktionen keine konkreten Aufforderungen zu strafbaren Handlungen, sondern einen „aufrufenden Charakter“.

Theisen gab an selbst nicht geglaubt zu haben, dass seinen Flugblättern Taten folgen würden. Der Vorsitzende Richter nahm ihm diese Einsicht ab. Die in der ersten Instanz geurteilten Geldstrafen wurden vom Landgericht Koblenz aufgehoben.

Hintergrund der Aktionen sind die Lagerung der letzten 20 US-Atomwaffen auf deutschem Boden. Sowohl der Bundes- als auch der rheinland-pfälzische Landtag haben bereits mehrfacht Resolutionen für einen Abzug der Atomwaffen aus Deutschland verabschiedet. Sowohl die Bundesregierung als auch die zuständigen Stellen seitens der US-Regierung haben die nukleare Teilhabe Deutschlands weder bestätigt noch dementiert.

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