Wie ist es möglich, dass Waffen von Heckler & Koch in mexikanische ‚Unruhe‘-Provinzen exportiert werden konnten, obwohl für einen solchen Export keine Exportgenehmigung vorlag? Die Frage ist offen, aber die Bundesregierung verfolgt das derzeit noch laufende Ermittlungsverfahren gegen Heckler & Koch wird „von der Bundesregierung aufmerksam verfolgt“. (Antwort der Bundesregierung auf Frage 3 der Kleinen Anfrage der Bundestagsfraktion Die Linke vom 4.1.2011)
Jürgen Grässlin fasst in einem Beitrag für den DAKS-Newsletter die neuesten Entwicklungen in diesem Verfahren zusammen. Eine positive Entwicklung in diesem Zusammenhang: „Für Anträge, die das Unternehmen Heckler & Koch für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern nach Mexiko gegenwärtig gestellt hat, ist die Bearbeitung ausgesetzt.“ (Antwort der Bundesregierung auf Frage 4a der Kleinen Anfrage der Bundestagsfraktion Die Linke vom 4.1.2011)
Weitere Themen: Dr. Peter Lock erörtert die Möglichkeiten die die Einführung einer Haftplichtversicherungs-Pflicht auf den privaten Waffenbesitz haben könnte. Fabian Sieber fasst die Kerndaten des Rüstungsexportberichts 2009 zusammen. Und ein neuer Beitrag im Rahmen des Heckler & Koch Lizenzlexikons ist erschienen: im Blickpunkt diesmal – die Maschinenpistole MP5.
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DAKS-Kleinwaffen-Newsletter Januar 2011, Nr. 64
1. Verbotene Mexiko-Geschäfte? Heckler & Koch weiter unter Druck
Gegen die Waffenfirma H&K laufen Ermittlungen wegen illegaler Lieferungen von G36-Gewehren und Ersatzteilen in mexikanische Unruheprovinzen. Jürgen Grässlin hatte im April 2010 Strafanzeige gestellt. Amnesty International und Bundestagsabgeordnete von GRÜNEN, SPD und FDP fordern jetzt Konsequenzen. Auf der Internetseite des RüstungsInformationsBüros (www.rib-ev.de) gibt Jürgen Grässlin einen Überblick darüber, was sich bisher alles ereignet hat. Im Folgenden geben wir Auszüge aus diesem Text wieder.
Von der Hausdurchsuchung zur Anklage gegen Heckler & Koch
von Jürgen Grässlin
Nach Sicherstellung der Reise- und Finanzunterlagen zu offensichtlich illegalen G36-Gewehrlieferungen und zur Polizeiausbildung in mexikanischen Unruheprovinzen kann die Staatsanwaltschaft jetzt Anklage erheben.
Tydecks Märchenstunde
– wie sich die H&K-Sprecherin heillos in Widersprüche verstrickt
Der Dezember 2010 dürfte als einer der heißesten Monate in die Konzerngeschichte der H&K GmbH eingehen. Durch die Strafanzeige und die folgende weitweite Medienberichterstattung – vor allem in Deutschland, Spanien und Lateinamerika [1] – in die Defensive gedrängt, beschloss man im Hause Heckler & Koch die traditionell vergleichsweise stümperhaft betriebene Pressearbeit auszulagern.
Seither erklärt sich Martina Tydecks von der international tätigen Public-Relations-Agentur APCO-worldwide für die Beantwortung aller Fragen zu den G36-Exporten nach Mexiko zuständig. Einer der erklärten APCO-Arbeitsschwerpunkte ist das »Crisis Management«.[2]
Tydecks startete ihre Blitzkarriere bei H&K mit gewagten Verlautbarungen. So zitierte die Neue Rottweiler Zeitung (NRWZ) dieDeutschland-Chefin von APCO: »Bis 2006 gab es keinerlei Einschränkungen in Bezug auf Lieferungen nach Mexiko, diese erfolgten in Bezug auf die Unruheprovinzen erst im Frühjahr 2007.« Zwar habe Heckler & Koch noch im Juni 2006 eine »Schulung der Polizeikräfte im Bundesstaat Guerrero durchgeführt«. Jedoch seien die Waffen – wohlgemerkt in einer der vier Unruheprovinzen < !> – »von Mexiko gestellt« worden. Laut Tydecks hätten zu diesem Zeitpunkt »keinerlei Anhaltspunkte dafür« vorgelegen, »dass hinsichtlich dieses Bundeslands seitens der Behörden Bedenken für eine Belieferung oder Schulung bestehen könnten«.
Eine Stellungnahme wie diese darf getrost als Fehlstart par excellence bezeichnet werden. Erstmals bestätigte H&K offiziell rechtlich verbindliche Exporteinschränkungen ab dem Frühjahr 2007. Zur Erinnerung: Allein im Verlauf des Jahres 2007 wurden rund drei Viertel der insgesamt 8710 G36-Sturmgewehre nach Mexiko geliefert. Schlimmer noch: Auf die Nachfrage des NRWZ-Journalisten Martin Himmelheber versicherte die HK-Sprecherin: »Es gab in diesen vier Provinzen bestimmt keine weiteren Schulungen nach 2006.«[3]
Auch diese Behauptung dürfte bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart und dem Zollkriminalamt in Köln berechtigte Zweifel wecken. Ein uns vorliegendes und seitens Rechtsanwalt Rothbauer im Dezember 2010 an die Staatsanwaltschaft weitergeleitetes Dankesschreiben spricht eine ganz andere Sprache: Tagesgenau belegt die offizielle Urkunde, dass Heckler & Koch-Repräsentanten mexikanischen Sicherheitskräften der Polizeiakademie Gewehre des Typs »fusil HK G-36« im Spätherbst 2008 < !> vorgeführt haben.
Notgedrungen ruft man bei Heckler & Koch Notfallplan B aus. Die damalige Geschäftsleitung habe für das »Vorführteam« eine Reisegenehmigung erteilt. Jedoch hätten die H&K-Waffenexperten mexikanischen Polizisten lediglich Sicherheitsunterweisungen an G36-Gewehren erteilt. Auch diese Behauptung wird einer kritischen Überprüfung nicht standhalten. Denn bei den Waffenvorführungen der G36 sei es eben nicht »nur« um Sicherheitseinweisungen gegangen, sagt unser Informant, sondern auch um die Ausbildung mexikanischer Polizeien am G36-Gewehr. Die Vorführung dauerte ganze drei Tage und umfasste erst einen Theorie- und anschließend einen Praxisteil mit Waffentests und Beschussversuchen. Und das wohlgemerkt in Guadalajara, der Bundeshauptstadt von Jalisco, also einem der vier verbotenen Bundesstaaten mit katastrophaler Menschenrechtslage.
H&K-Pressesprecherin Tydecks zeigte sich ratlos: »Ein angeblicher Dankesbrief – wie er in der Veröffentlichung von Herrn Grässlin erwähnt wurde – lässt sich in den Akten von Heckler & Koch nicht auffinden.«[4]
Mit freundlichen Grüßen, Ihr Rudi Reißwolf.
Die ARD berichtet: Verstoß gegen deutsche Exportbestimmungen?
Nur eine Woche danach stand neuerliches Ungemach an. Am Abend des 13. Dezember 2010 berichtete REPORT MAINZ vor einem Millionenpublikum über den Skandal der G36-Gewehrlieferungen nach Mexiko. »Ein Land im Würgegriff eines Drogenkrieges, in einigen Provinzen herrscht mehr Krieg als Frieden. Dorthin Waffen zu liefern, wäre ein Verstoß gegen deutsche Exportbestimmungen. Hat Heckler & Koch dies in Kauf genommen?« fragte das ARD-Politikmagazin.
„Es geht um vier mexikanische Bundesstaaten. Zum Beispiel: Chihuahua in Mexiko. Jeder kämpft hier gegen jeden. Kaum einer kann die Opfer noch zählen. Folter, Entführungen, Auftragsmorde – selbst die Polizei gehört zu den Tätern“, so die Recherchen der REPORT-Redakteure Thomas Reutter und Achim Reinhardt. Aktuelles Filmmaterial zeigt einen Polizeieinsatz in Chihuahua mit G36-Sturmgewehren – vom Bautyp her unbestreitbar aus der Oberndorfer Produktion stammend. „Diese Bilder dürfte es eigentlich gar nicht geben. Denn die Bundesregierung hat 2007 strikt verboten, hierhin Waffen zu liefern“, kommentierte REPORT MAINZ. Anschließend publizierte das ARD-Politikmagazin Auszüge aus den schriftlich niedergelegten Aussagen des Informanten bezüglich der Gewehr- und Ersatzteillieferungen, der Polizeiausbildung in Jalisco und der Bestechungsvorwürfe gegenüber der D.C.A.M.
Monika Lüke, Generalsekretärin der Menschenrechtsorganisation amnesty international beurteilte Waffenlieferungen in mexikanische Krisenregionen als einen »Beitrag zu Menschenrechtsverletzungen, die gerade jetzt in diesen Unruheprovinzen auch durch staatliche Sicherheitskräfte und Polizei regelmäßig und massenhaft stattfinden«. Der renommierte Rechtsanwalt und Bundestagsabgeordnete der GRÜNEN, Hans-Christian Ströbele, erklärte: »Die Beweislage ist einmalig dicht. Ich glaube, niemand wird den Sachverhalt bestreiten können, nach dem, was ich an Unterlagen dazu habe.«
Die frühere Entwicklungshilfeministerin der SPD, Heidemarie Wieczorek-Zeul, forderte, die Bundesregierung müsse bei künftigen Entscheidungen »Konsequenzen ziehen in Bezug auf diese Firma«. So dürfe der Bund »im Extremfall« keine Exporte von Heckler & Koch mehr zulassen. Derart in die Defensive gedrängt, ließ das Unternehmen schriftlich verlautbaren: »Selbstverständlich ist jede Lieferung Gegenstand einer behördlichen Einzelprüfung und Genehmigung, die von Heckler & Koch jeweils buchstabengetreu umgesetzt wird.« Ströbele konterte: »Mir ist überhaupt nicht nachvollziehbar, dass die Geschäftsführung von Heckler & Koch nach diesen Unterlagen heute noch behaupten kann, da sei alles rechtmäßig.«
Gleichsam deutlich äußerte sich Markus Löning, der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung: »Die Auflagen, die die Bundesregierung erteilt, werden nicht umsonst erteilt, sondern sie werden selbstverständlich erteilt, damit sie eingehalten werden. Nicht ohne Grund«, so FDP-Politiker Löning, »sind Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz mit Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren bewehrt, das sind schwere Vergehen, und die müssen entsprechend geahndet werden.«
Noch bestreitet H&K die Vorwürfe, G36-Sturmgewehre verbotenerweise in mexikanische Unruheprovinzen geliefert und dort Polizeien nach 2006 an den Waffen ausgebildet zu haben. Doch die Abwiegelungen des Unternehmens werden der Faktenlage nicht standhalten, die Indizien sind erdrückend. Rechtsanwalt Rothbauer fordert dementsprechend, die Staatsanwaltschaft sollte »Anklage gegen die Verantwortlichen bei H&K erheben«.
Logische Konsequenz: der Rücktritt des KWKG-Beauftragten Peter Beyerles
Noch in der gleichen Woche meldete die Financial Times Deutschland, dass Peter Beyerle –vormaliger Präsident des Landgerichts Rottweil und bei Heckler & Koch für die Ressorts Recht, Exportkontrolle und Behörden zuständig – aus der dreiköpfigen Geschäftsführung ausscheiden werde. Martina Tydecks durfte mitteilen, dass dieser Entscheid auf die »persönliche Lebensplanung« Beyerles zurückzuführen sei. Dessen Abschied stünde selbstverständlich in keinem Zusammenhang mit Vorwürfen illegaler Waffenlieferungen ab 2006 in Unruheregionen Mexikos.[5]
Acht Monate nach Eingang zeitigte die Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft endlich erste Konsequenzen. Die Behauptung der »persönlichen Lebensplanung« Beyerles wirkt in doppeltem Sinne fadenscheinig: Zum Einen läuft Beyerles Fünf-Jahres-Vertrag bei Heckler & Koch noch beachtliche zweieinhalb Jahre. Zum Anderen wurde der H&K-Manager erst im Herbst 2010 ins Präsidium im Förderkreis Deutsches Heer (FDH) gewählt worden. Angesichts dieser Tatsachen wirken die Erklärungsversuche der H&K-Pressesprecherin schlichtweg lächerlich.[6]
Vorweihnachtliche Hausdurchsuchung bei H&K durch Zollkriminalamt und Staatsanwaltschaft
Nur gut eine Woche nach Ausstrahlung des TV-Berichts in REPORT MAINZ (ARD)[7] überschlugen sich die Ereignisse auf dem Oberndorfer Lindenhof. Am Morgen des 21. Dezember führten rund 20 Beamte des Zollkriminalamts Köln und der Staatsanwaltschaft Stuttgart eine Hausdurchsuchung in den Geschäftsräumen von Europas größtem Gewehrhersteller durch und beschlagnahmten zahlreiche Unterlagen. Zudem sollen in Köln Akten von H&K beschlagnahmt worden sein, die von einer vorigen Hausdurchsuchung dort gelagert waren. Mehr als fünfzig deutsche Zeitungen und Internetplattformenberichteten vor den Weihnachtsfeiertagen umfassend. Auch in Spanien und Lateinamerika publizierten zahlreiche Zeitungen Berichte zum Mexiko-Waffendeal.
Claudia Kraut, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Stuttgart, erklärte auf Nachfrage der NRWZ, dass die Zollbeamten auf Verfahren spezialisiert sind, bei denen es um Verstöße gegen Ausfuhrbestimmungen geht. Weil ein Tatverdacht bestünde, habe ein Amtsrichter den Durchsuchungsbeschluss erlassen. Staatsanwältin Kraut gehe davon aus, »dass wir fündig geworden sind«.[8]
Die Hausdurchsuchung nutzte die H&K-Unternehmensführung zu einem bemerkenswerten Schulterschluss: »Heckler & Koch hat seit langem und wird weiterhin in vollem Umfang mit der Staatsanwaltschaft kooperieren.« Das Unternehmen und seine Geschäftsleitung ist davon überzeugt, dass die Vorwürfe »einer genauen juristischen Prüfung nicht standhalten«. Schließlich halte man sich »an Recht und Gesetz der Bundesrepublik Deutschland. Vor diesem Hintergrund begrüßt Heckler & Koch die Maßnahmen der Staatsanwaltschaft, da vom Anzeigenerstatter bisher nur einseitige Informationen über mediale Kanäle verbreitet wurden.«[9]
Zu genau dieser Kooperation hatte das Unternehmen seit dem 19. April 2010, dem Tag der Einreichung unserer Strafanzeige, ausreichend Zeit. Tatsächlich kooperativ gesinnt, hätten die drei H&K-Geschäftsführer Peter Beyerle, Martin Lemperle und Niels Ihloff der Staatsanwaltschaft und dem Zollkriminalamt längst sämtliche Dokumente und Rechnungsbelege der Flüge und Fahrten von H&K-Mitarbeitern in verbotene mexikanische Provinzen sowie Unterlagen zur offensichtlichen Bestechung von General Aguilar zur Verfügung stellen können. Das Gegenteil war der Fall: Mitarbeiter berichten seit Monaten von hausinternen Befragungen, manche von ihnen wurden »freigestellt« oder befinden sich in rechtlichen Auseinandersetzungen. Doch der Versuch, die Schuld auf untere Ebenen zu delegieren, ist zum Scheitern verurteilt.
Die Ermittlungsbehörden und die Bundesregierung müssen handeln
Holger Rothbauer bilanziert: »Wir haben das Dankesdokument der Polizeibehörde für die G36-Vorführung in der Unruheprovinz Jalisco vor wenigen Tagen der Staatsanwaltschaft Stuttgart zukommen lassen.« Des Weiteren liegen uns »umfassende Aussagen eines Insiders zu den Gewehrlieferungen und zur Polizeiausbildung auch in den verbotenen Unruheprovinzen vor. Zusammen mit den nunmehr hoffentlich seitens der Staatsanwaltschaft beschlagnahmten Reisekosten- und Hotelabrechungen der H&K-Mitarbeiter und des H&K-Vertreters von LAMAR vor Ort lässt sich der hinreichende Tatverdacht des Verstoßes gegen das KWKG und das AWG so belegen«, erklärte der Tübinger Rechtsanwalt. Die Zeit sei gekommen, »dass die Staatsanwaltschaft Anklage gegen die Verantwortlichen bei H&K erheben sollte«.[10]
Derweil müssen sich die Regierungsvertreter in Berlin seit 2006 kritische Fragen gefallen lassen: Wie lange noch will die Bundesregierung einem derart hemmungslos agierenden Waffenexporteur wie Heckler & Koch lukrative Beschaffungsaufträge für die Bundeswehr verschaffen?[11] Wie kann es sein, dass der Bundessicherheitsrat wiederholt Waffen- und Ersatzteillieferungen nach Mexiko zugestimmt hat – im Wissen um schwerste Menschenrechtsverletzungen seitens der dortigen Polizei und des Militärs? Und warum hat sich die jetzige Bundesregierung noch immer nicht für einen international wirksamen Rüstungsexportstopp durch die Vereinten Nationen ins Krisengebiet Mexiko eingesetzt? Die Zeit dafür wäre günstig: In den kommenden beiden Jahren ist Deutschland Mitglied im UN-Sicherheitsrat.
Weitere Informationen zu den G36-Lieferungen in mexikanische Unruheprovinzen, der dortigen Polizeiausbildung und der erfreulich umfassenden Berichterstattung in Deutschland, Europa und Lateinamerika siehe www.juergengraesslin.com, www.rib-ev.de und www.dfg-vk.de
Quellenangaben
[1] Siehe u. a. »La invasión de los G36« von Francisco Olaso in Proceso vom 26.09.2010
[2] siehe http://www.apcoworldwide.com
[3] Neue Rottweiler Zeitung vom 04.12.2010
[4] Neue Rottweiler Zeitung vom 04.12.2010
[5] Gerhard Hegmann in der Financial Times Deutschland vom 15.12.2010
[6] »Heckler & Koch zieht Konsequenzen aus Mexiko-Deal. Rüstungsexportbeauftragter Beyerle tritt zurück. Beachtlicher Erfolg der Friedensbewegung« Gemeinsame Pressemitteilung Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte Kriegsdienstgegner/innen (DFG-VK), RüstungsInformationsBüro (RIB e.V.) und Deutsches Aktionsnetz Kleinwaffen Stoppen (DAKS) vom 17.12.2010
[7] TV-Bericht »Illegale Waffenlieferungen? Wie Gewehre von Heckler & Koch in Krisengebiete gelangen« von Achim Reinhardt und Thomas Reutter inReport Mainz (ARD) vom 13.12.2010; XL-Version des TV-Berichts siehe http://www.swr.de/report/-/id=233454/did=7365678/pv=video/nid=233454/tbzv3j/index.html
[8] Neue Rottweiler Zeitung vom 21.12.2010; siehe http://www.nrwz.de/v5/oberndorf/00036382/
[9] Presseerklärung des Unternehmens »Durchsuchung bei der Heckler & Koch GmbH« vom 21.12.2010
[10] »Hausdurchsuchung der Staatsanwaltschaft Stuttgart bei Heckler & Koch wegen G36-Gewehrlieferungen nach Mexiko / Anzeigeerstatter Grässlin: »Die Indizienlage ist erdrückend« / Rechtsanwalt Rothbauer: »Spesenabrechnungen sowie ein staatliches Dokument sprechen eine klare Sprache« Gemeinsame Pressemitteilung DFG-VK, RIB e.V., DAKS und Kampagne gegen Rüstungsexport bei Ohne Rüstung Leben vom 22.12.2010
[11] Erinnert sei an diese Stelle an die vormalige Kooperation von H&K mit der Söldnerorganisation Blackwater und an das bis heute ungeklärte Auftauchen Oberndorfer G36-Gewehre im Kriegsgebiet Georgien.
2. Rüstungsexportbericht(e)
von Fabian Sieber
Noch im Dezember letzten Jahres sind in kurzem zeitlichen Abstand sowohl der Rüstungsexportbericht der Bundesregierung als auch der Rüstungsexportbericht der Gemeinsamen Konferenz Kirche und Entwicklung (GKKE) erschienen. Beide Berichte bemühen sich darum, das vorhandene Datenmaterial der von Deutschland im Jahr 2009 genehmigten Rüstungsexporte zu analysieren und zu kontextualisieren. Über die Frage, ob damit nun eine der ethischen Problematik des Themas angemessene Transparenz über deutsche Rüstungsexporte hergestellt ist, lässt sich natürlich streiten und natürlich sind sich die beiden Herausgeber-Kreise in dieser Frage alles andere als einig. – Grundsätzlich ist es aber schon als Erfolg zu werten, dass damit zum Ende des Jahres beide maßgeblichen Berichte zum Thema Rüstungsexport nun vorliegen.
Die Kerndaten: 2009 wurden Einzelausfuhrgenehmigungen im Wert von 5,043 Milliarden Euro erteilt, was einen Rückgang von etwa 15% oder 745 Millionen Euro gegenüber dem Jahr 2008 darstellt.
Leicht rückläufig waren – aus Sicht der Bundesregierung – die „guten“ Rüstungsausfuhren, also jene an EU- und NATO-Staaten sowie die NATO-gleichgestellten Länder. 2008 wurden Einzelausfuhrgenehmigungen im Wert von 2,551 Milliarden Euro und Sammelausfuhrgenehmigungen im Wert von 1,996 Milliarden Euro erteilt, während es 2008 noch Einzelausfuhrgenehmigungen im Wert von 2,647 Milliarden Euro und Sammelausfuhrgenehmigungen im Wert von 2,546 Milliarden Euro waren. Rückläufig waren auch die – aus Sicht der Bundesregierung – „problematischen“ Rüstungsexporte an so genannte Drittstaaten. 2008 wurden Einzelausfuhrgenehmigungen im Wert von 2,492 Milliarden Euro erteilt, während es im Vorjahr noch 3,141 Milliarden Euro waren. Bedauerlich ist nur, dass der Waffenhandel mit Entwicklungsländern ein Wachstumsmarkt zu sein scheint. Während 2008 Einzelausfuhrgenehmigungen im Wert von 263,3 Millionen Euro genehmigt wurden, waren es 2009 schon 408 Millionen Euro.
Auf konstant hohem Niveau ist der Handel mit Kleinen und Leichten Waffen. 2009 wurden Waffenexporte im Wert von 70,4 Millionen Euro genehmigt (2008: 68,85 Millionen Euro). 21% davon gingen an so genannte Drittländer (2008: 25%) bzw. 4,5% an Entwicklungsländer (2008: 5%). Einen deutlichen Zuwachs verzeichnet der Handel mit Kleinwaffen-Munition. Im Jahr 2009 wurden Exportgenehmigungen im Wert von 61,35 Millionen Euro erteilt, während es 2008 noch 38,94 Millionen Euro waren. Die Mehrexporte in Höhe von knapp 20 Millionen Euro scheinen vor allem an EU-Nachbarstaaten erfolgt zu sein, die genaue Verteilung lässt sich auf Grundlage des vorhandenen Datenmaterials nicht ermitteln. Es scheint jedoch möglich, dass die Munitionsexporte an so genannte Drittstaaten am Ende konstant geblieben sind und lediglich ihre prozentuale Bedeutung abgenommen hat.
Anlässlich der Vorstellung des GKKE-Berichts sagte Bernhard Felmberg (Evangelischer Vorsitzender der GKKE): „Wir kennen die destabilisierende und entwicklungshemmende Wirkung dieser Waffen, sie gehören nicht in Konfliktregionen und nicht in Entwicklungsländer, wohin sie legal gelangen – wie wir der Empfängerliste leider entnehmen müssen – und illegal, wie unsere Projektpartner in der kirchlichen Entwicklungszusammenarbeit, etwa aus der DR Kongo oder dem Sudan immer wieder beklagen. Auch sie fordern uns auf, helft uns die Kleinwaffenplage einzudämmen!“
Dem kann nur zugestimmt werden!
3. Überfällig: Haftpflicht-Pflichtversicherung für private Schusswaffen
von Peter Lock (Sozialwissenschaftler mit Schwerpunkt Friedensforschung)
Der Umgang mit Schusswaffen und Munition erfordert größte Sorgfalt bei der sicheren Verwahrung und beim Schießen selbst, um eine Gefährdung Dritter oder andere Schäden möglichst auszuschließen. Dies ist der Grund dafür, dass der Staat die Eignung und das Bedürfnis derjenigen prüft, die entweder eine Waffenberechtigungskarte oder sogar einen Waffenschein beantragen. Ausschließen kann man dadurch eine missbräuchliche Verwendung mit nicht selten sehr hohen Schadensfolgen nicht.
Bei vielen Schadensereignissen stellt sich heraus, dass die Verursacher bzw. Täter nicht legale Besitzer der verwendeten Schusswaffe waren. Oft aber war die Waffe aus legalem Besitz vorher in illegalen Besitz gelangt. Regelmäßig werden aus der allgemeinen Erregung über Großschadensereignisse, wie Amokläufe, Forderungen nach schärferen Regelungen und Verboten im Waffengesetz laut. Aus den dann folgenden politischen Debatten gehen bestenfalls kosmetische ad hoc-Änderungen des Waffengesetzes hervor. Denn in diesen Debatten verteidigen sich die legalen Besitzer damit, dass die allermeisten von ihnen äußerst verantwortungsvoll mit ihren Waffen umgehen und keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit davon ausgeht. An der Möglichkeit von Großschadensereignissen, die durch missbräuchliche Verwendung von Schusswaffen verursacht werden, ändern derartige Debatten und die periodische Gesetzeskosmetik jedoch nichts.
Bei Schusswaffendelikten oder -unfällen handelt es sich um seltene Ereignisse mit großer Schadenssumme. Häufig übersteigt die Schadenssumme bei weitem das Vermögen, auf das beim Verursacher (Täter) zugegriffen werden kann. Dann gehen die Opfer bzw. Geschädigten entweder leer aus oder aber der Staat bzw. die Steuerzahler müssen die Entschädigung leisten. Gleichzeitig können solche Ereignisse auch die wirtschaftliche Existenz des Verursachers auslöschen.
Das Unfallgeschehen im Straßenverkehr mit vergleichbaren Folgen für Verursacher und Geschädigte hat schließlich vor siebzig Jahren dazu geführt, auch in Deutschland die Kfz-Haftpflichtversicherung zur Pflichtversicherung mit hoher Haftungssumme für den Betrieb eines Kraftfahrzeuges zu machen. Ziel dieser Pflichtversicherung ist es, dem Kraftfahrer die wirtschaftlichen Folgen abzunehmen, die aus der Verwirklichung der Gefahr infolge seiner Teilnahme am Straßenverkehr entstehen können. Sie ist somit ein wichtiger Teil der Daseinsvorsorge und sozialen Sicherung im weiteren Sinne. Diese Absicht des Gesetzgebers macht es zwingend, dass die Haftpflicht für das versicherte Fahrzeug abgeschlossen wird und sich nicht auf einen Fahrzeugführer bezieht. Im Gegensatz hierzu deckt die vorgeschriebene Jagdhaftpflichtversicherung nur die vom Versicherungsnehmer verursachten Schäden ab.
Viele Gründe sprechen dafür, versicherungsrechtlich bei privatem Schusswaffenbesitz ähnlich zu verfahren wie vor siebzig Jahren im Falle der Risiken, die sich aus der Nutzung von Kraftfahrzeugen ergeben. Damals hatten bereits viele Verkehrsteilnehmer eine persönliche Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Aber damit waren die gesellschaftlichen Risiken des Straßenverkehrs nicht abgedeckt. Hierzu erwies sich eine Pflicht zur Haftpflichtversicherung aller Kraftfahrzeuge als notwendig. Summiert man allein die Schäden der Amokläufe der jüngeren Vergangenheit auf, so scheint es dringend geboten, eine Pflicht zur Haftpflichtversicherung zur Voraussetzung von jeglichem privatem Waffenbesitz gesetzlich vorzuschreiben.
Einwänden dahingehend, dass der Staat nicht berechtigt sei, eine Pflicht zur Haftpflichtversicherung von privaten Schusswaffen einzuführen, widerspricht die herrschende Auslegung des Grundgesetzes. So führt u. a. Müringer im Kommentar zur Kfz-Haftpflicht aus: „Eine staatlich verordnete Versicherungspflicht begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken. Artikel 2, Abs. 1 GG ist nicht verletzt. Der Staat entspricht nur seiner Ermächtigung und Verpflichtung zur sozialgestaltenden Lenkung.“
Es ist also an der Zeit, energisch die sozialgestaltende Lenkung im Falle des privaten Schusswaffenbesitzes vom Gesetzgeber in Form der Einführung einer Haftpflichtversicherungspflicht zu fordern. Die erforderlichen Tarife für die unterschiedlichen Gruppen privater Waffenbesitzer werden im Rahmen versicherungswirtschaftlichen Wettbewerbs zu ermitteln sein. Dabei ist es wichtig, dass die Waffe und nicht allein der Halter haftpflichtversichert sein wird. Denn es liegt im allgemeinen Interesse, dass zumindest der Opferschutz auch dann gewährleistet ist, wenn der Verursacher nicht legaler Besitzer der Tatwaffe war. Daraus ergibt sich ein eminentes Interesse der Versicherer dahingehend Druck auszuüben, dass die Risiken des Versickerns versicherter Waffen in illegale Kanäle minimiert werden. Daher wäre mit Druck seitens der Versicherungsindustrie auf die Waffenbesitzer mit dem Ziel zu rechnen, die Verwahrung der legalen Waffen sorgfältiger zu betreiben. Wahrscheinlich würde ein massiver Anreiz in Form der Höhe der Versicherungsprämien entstehen, alle Waffen mit einer biometrischen Sicherung auszurüsten. Man kann dies vergleichen mit Einführung elektronischer Wegfahrsperren bei Kraftfahrzeugen, die auch von der Versicherungsindustrie in wenigen Jahren zur gesetzlichen Norm bei Neufahrzeugen gemacht wurden.
Schließlich erhöht die ökonomische Bemessung des von legalem Waffenbesitz ausgehenden Risikos in Form von Haftpflichtversicherungsprämien die Kosten des Waffenbesitzes und führt möglicherweise auf diesem Weg zu anderen Güterabwägungen im Hinblick auf die Vorhaltung von legalen Kleinwaffen.
Angesichts der eindeutigen Sachverhalte, die eine solche Versicherungspflicht geboten sein lassen, stellt sich eigentlich die Frage, wie die unterschiedlichen Interessenverbände privater Waffenbesitzer eine Diskussion über die gebotene Versicherungspflicht bislang verhindern konnten. Das Vorhaben der Einführung einer Versicherungspflicht sollte umgehend und vor allem vor dem nächsten Amoklauf auf die Tagesordnung des Gesetzgebers gebracht werden. Dabei wäre es wichtig, den Sachverstand und das Interesse der Versicherungsindustrie in einem sehr frühen Stadium in die Diskussion einzubeziehen.
Weitere Texte des Verfassers finden sich unter www.Peter-Lock.de; Kritik und Anregungen erreichen ihn unter Peter.Lock@t-online.de
Anmerkungen:
[1] Müringer, Alfred: Kommentar zur Pflichtversicherung in der Kfz-Haftpflichtversicherung, Karlsruhe 1999, S. 4.
4. Lizenzlexikon Heckler & Koch: MP5
Aufbauend auf der Technik des G3-Sturmgewehrs begann Heckler & Koch im Jahr 1964 mit der Entwicklung der Maschinenpistole MP5. Ziel dieser Bemühungen war es, schrittweise eine Gruppe unterschiedlicher Waffentypen (Sturmgewehr, Maschinengewehr, Maschinenpistole, halbautomatische Pistole) zu entwickeln, die auf einem gemeinsamen Funktionsprinzip basieren. Dadurch konnten einerseits Entwicklungs- und Produktionskosten gespart, andererseits Ausbildung und Instandhaltung der Waffen erleichtert werden. Ein Ansatz, der geeignet schien, mögliche Kunden zum Kauf dieser – im damaligen internationalen Vergleich – recht teuren Waffen zu bewegen.
Vor diesem Hintergrund war es den Konstrukteuren Tilo Möller, Manfred Guhring, Georg Seidl und Helmut Baureuter möglich, bereits ein Jahr nach Beginn der Planungen einen ersten Prototyp vorzulegen. Da diesmal der Bundesgrenzschutz als eigentlicher Hauptkunde im Inland angesehen wurde (die offizielle Indienststellung der MP5 erfolgte dort im Jahr 1966) und nicht die Bundeswehr, orientierte sich die Detail-Konstruktion an den Vorgaben des entsprechenden Pflichtenheftes (BGS/TL 0105).
1972 erhielt HK den ersten Auslandsauftrag für die MP5. Kunde war die Schweiz. Und im gleichen Jahr wurde auch die erste Lizenz vergeben. Der Kunde in diesem Fall: Großbritannien. Es folgten Lizenzvergaben an die Türkei (1983), Saudi-Arabien (1985), Pakistan (1999), Griechenland, Mexiko und Portugal. Weitere Lizenzvergaben sind nicht bekannt, scheinen aber möglich. So wird die MP5 u. a. auch im Iran und in Burma produziert. Die Hintergründe davon sind nicht bekannt.
Heute wird die MP5 in über 50 Ländern offiziell von Polizei- oder Militäreinheiten verwendet, womit sie neben der israelischen Maschinenpistole Uzi weltweit eine der am meisten verbreiteten Maschinenpistolen ist. Die MP5 war damit der zweite wirkliche „Welterfolg“ für HK nach und neben dem G3-Sturmgewehr. Aus Sicht des Unternehmens ist daran besonders erfreulich, dass in diesem Fall keine Gewinnanteile an die Staatskasse abgeführt werden, da HK alle Rechte an dieser Waffe selbst besitzt.
Nachweislich wird die MP5 heute in folgenden Ländern eingesetzt:
Europa:
Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Schweiz, Slowenien, Spanien
Afrika:
Ghana, Kamerun, Kenia, Marokko, Mauritius, Niger, Nigeria, Sambia, Sudan, DR Kongo
Amerika:
Argentinien, Brasilien, Chile, El Salvador, Honduras, Kanada, Kolumbien, Mexiko, Peru, Uruguay, USA, Venezuela
Asien:
Afghanistan, Bahrain, Hongkong, Indien, Indonesien, Iran, Japan, Jordanien, Katar, Kuwait, Malaysia, Pakistan, Philippinen, Singapur, Sri Lanka, Saudi-Arabien, Südkorea, Taiwan, Thailand, Türkei, Vereinigte Arabische Emirate
Australien und Ozeanien:
Australien, Neuseeland
Wie im Fall des G3-Gewehrs führte der kommerzielle Erfolg des Waffenmodells auch in diesem Fall zur Entwicklung von zahlreichen Modellvarianten (MP5SD – mit integriertem Schalldämpfer, MP5K – Kurzversion etc.) und einer ganzen Reihe von Nachahmungen, die sich an der Konstruktion der MP5 orientieren.
So bietet das türkische Staatsunternehmen MKEK unter der Bezeichnung MKE T-94 eine halbautomatische Waffe an, die der MP5 ähnelt. Die Schweizer Firma Brügger & Thomet stellte im Jahr 1996 mit der BT-96 eine entsprechende Waffe vor. In Deutschland sind es Schwaben Arms (M41-05 MF3), Oberland Arms (OA5) und Beitler (BWT-5), die solche Waffen entwickelt haben.
All diese Modelle sind auch auf dem so genannten zivilen Waffenmarkt erhältlich.
5. Schweiz: Leserbrief zur Volksinitiative „Schutz vor Waffengewalt“
Am 13. Februar wird in der Schweiz über eine Volksinitiative abgestimmt, die vor allem fordert, dass militärische Schusswaffen nicht mehr in Privat- und Familienhaushalten, sondern im Zeughaus der Armee aufbewahrt werden. Auch ein nationales Waffenregister soll eingeführt werden. Zu diesem Thema geben wir einen Leserbrief von Heinrich Frei (Zürich) wieder.
Erschweren wir es Verbrechern Schusswaffen zu beschaffen
Wer die Informationen der Polizei liest, auf www.polizeinews.ch, kann sich ein Bild machen, wie oft Verbrecher Schusswaffen einsetzen. Beim Überfall auf einen Tankstellenshop, auf eine Denner-Filiale, beim Einbruch in eine Wohnung, ein Restaurant, auf AHV-Rentner usw. Immer wieder werden Menschen mit Feuerwaffen bedroht, verletzt oder kommen sogar um. Mit einem restriktiveren Waffenrecht wird es für Kriminelle schwieriger sein sich eine Pistole zu beschaffen. Die obligatorische Registrierung aller Waffen ist ein Schritt, der mit einem Ja zur Volksinitiative „Schutz vor Waffengewalt“, über die wir am 13. Februar abstimmen, realisiert werden kann. Hunde, Kühe, ja sogar Katzen werden heute registriert, warum nicht auch Feuerwaffen? Sportschützen können auch mit dem neuen Waffengesetz weiter schiessen, so gut wie Jäger. Verbrechern muss die Beschaffung von Schiesseisen erschwert werden. Der Waffen-Selbstbedienungsladen Schweiz muss geschlossen werden. Stimmen Sie deshalb am 13. Februar Ja, zu der Volksinitiative „Schutz vor Waffengewalt“. Es grüsst freundlich
H. Frei (Zürich)
Chronik der laufenden Ereignisse mit Schusswaffen auf einer Landkarte der Schweiz dargestellt:
Jeden Tag stirbt in der Schweiz im Durchschnitt ein Mensch durch Waffengewalt. Diese Karte zeigt nur einen kleinen Teil der Tragödien und Verbrechen, die sich in den letzten zehn Jahren in unserem Land mit Schusswaffen ereignet haben. Klicken Sie auf die Markierungen, um mehr über den entsprechenden Fall zu erfahren oder zoomen sie zu einem Kanton. Mehr Informationen zur Initiative gibt es auch bei der Gruppe Schweiz ohne Armee (GSoA).